Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA233
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA233 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Datenschutz„Datenschutz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Die Bundesrepublik Deutschland richtet, gemäß §43a Waffengesetz, ein über die Erfordernisse der EU weit hinausgehendes Waffenregister ein. Es werden zentral alle Waffen nebst Klarnamen und Anschrift, die dem Lagerungsort entspricht, erfasst. |
Schlagworte | Datenschutz, Nationales Waffen Register, Nationales Waffenregister |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAnonymisierung des Nationalen Waffenregisters AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle (Datenschutz) um folgendes zu erweitern. Die Piratenpartei setzt sich für den verantwortungsvollen Umgang mit Daten ein. Besonders brisante Daten sollen vor Missbrauch geschützt werden. Die Verkehrsdaten sämtlicher in Umlauf befindlicher Waffen, nebst den Anschriften der Eigentümer, zentral in einer Datei zu erfassen stellt ein nicht akzeptables Risiko dar. Deshalb setzt sich die Piratenpartei für eine dezentrale Erfassung der vollständigen Daten, wie seitens der EU zur Umsetzung angewiesen, ein. Ein den Erfordernissen der Sicherheit gerecht werdendes, anonymisiertes, Nationales Waffenregister soll errichtet werden und im Bedarfsfall den Zugriff der Behörden auf vollständige, dezentrale, Datensätze regeln. AntragsbegründungDas mittels §43a Waffengesetz zur Umsetzung angewiesene Nationale Waffenregister erfasst alle innerhalb des Geltungsbereiches in Umlauf befindlichen Waffen, nebst der Klarnamen und Anschriften ihrer Eigentümer. Mit der Übererfüllung der Richtlinie 91/477/EWG entsteht eine Katalogdatei, deren Gefahrenmoment bei Abhandenkommen nicht unterschätzt werden darf. Werden diese Daten zentral und nicht anonymisiert erfasst, ist bei Abhandenkommen dieser Datei jedem, der illegal eine Waffe erlangen möchte, eine sehr wertvolle Information über Art und Lagerungsort aller in Privatbesitz befindlichen Waffen zu Verfügung gestellt. Eine derartige Konzentration und Erhöhung des Risikomomentes ist für den betroffenen Personenkreis unzumut- und mit den Vorstellungen des Datenschutzes der Piratenpartei unvereinbar. Der Datensammelwut soll deshalb mittels Anonymisierung Einhalt geboten werden. Um die im Bedarfsfall zeitnahe Ermittlung der notwendigen Daten zu ermöglichen, soll die bisherige, dezentrale Erfassung und Speicherung beibehalten und nur solche Daten an das Nationale Waffenregister übermittelt werden, die zur Identifikation einer Waffe und der weitere Informationen speichernden Behörde notwendig sind, beispielsweise fixe Codierung der Waffenbehörde nebst Speicherung der Seriennummer. Auskunftsverfahren bei den lokalen Behörden sollen sich an der bisherigen, erfolgreichen und sicheren Auskunftspraxis orientieren. Diskussion
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