Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA222
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA222 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
AG_Drogenpolitik, Ansprechpartner: Andreas Rohde (@Andi_nRw), Fabian Hoff (@Spiff), (@Moonopool) |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Drogen„Drogen“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Modul 2 des fünftteiligen Cannabisprogramms |
Schlagworte | Drogen, Drogenpolitik, Sucht, Suchtpolitik, Gesundheit, Gesundheitspolitik, Prohibition, Bürgerrechte, Menschenrechte, Selbstbestimmung, Legalisierung, Prävention, BTMG, Betäubungsmittel, Jugendschutz, Verbraucherschutz, Cannabis |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelCannabis - duldbarer Besitz (Alternative 1) AntragstextDie Programmanträge PA221 - PA226 sind Module einer Cannabis-Gesamtposition. Da jeder davon über einen eigenen LQFB-Link verfügt und sich darunter auch eine Position in zwei Alternativen befindet wurden diese Module aus Formgründen jeweils einzeln eingestellt. Alle beim Bundesparteitag positiv abgestimmten Module dieser Gesamtposition können dann im Wahlprogramm in gleicher Reihenfolge zusammengefasst werden. Der Parteitag möge beschließen, dass im Abschnitt "Drogen- und Suchtpolitik" des Wahlprogramms des Bundesverbandes für die BTW 2013 der folgende Abschnitt eingefügt wird: Cannabis - Duldbarer Besitz (Cannabis-Modul 2a)Die PIRATEN fordern als Sofortmaßnahme einen bundeseinheitlich geregelten Richtwert für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige, um die Kriminalisierung der Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten. Antragsbegründung"Duldbarer Besitz" ist ein feststehender juristischer Begriff und bedeutet, daß in diesem Falle die Behörden keine weiteren Maßnahmen ergreifen dürfen. Mit dieser Forderung werden Behörden entlastet, Konsumenten entkriminalisiert und Rechtssicherheit geschaffen. Aktuell ist eine uneinheitliche "einstellungsgeeignete Menge" definiert. Dadurch wird eine Vielzahl völlig unnötiger Verfahren eröffnet, die dann regelmäßig eingestellt werden. Anmerkung: Für dieses Modul bieten wir zwei Alternativen an (Modul 2a und 2b) Diskussion
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