Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA196

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA196
Einreichungsdatum
Antragsteller

Notar1957

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Transparenz„Transparenz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Entsprechend dem in diesem Jahr für das Land Hamburg verabschiedeten Transparenzgesetz soll das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes komplet ersetzt werden (Hamburger Modell). Dies schafft eine "Gläserne Verwaltung".
Schlagworte Gläserne Verwaltung, Transparenz, Hamburger Modell, Informationsfreiheit
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Transparenzgesetz für Deutschland

Antragstext

Der Bundesparteitag möge als Bestandteil des Wahlprogrammes, hilfsweise als Positionspapier beschließen:

Das derzeitige Informationsfreiheitsgesetz des Bundes wird durch ein Transparenzgesetz entsprechend dem Hamburger Modell (siehe HambTG vom 19. Juni 2012, http://www.luewu.de/gvbl/2012/29.pdf )ersetzt.

Damit soll mit Hilfe eines Zentralen Informationsregisters das Prinzip umgekehrt werden, dass der Bürger erst einen Antrag mit Gebührenfolgen stellen muss. Dies ist aus der Sicht des Bürgers unnötig mühselig und teuer. Damit wird zugleich dem Gedanken an OPEN DATA Rechnung getragen. Offene Daten sind sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden können.

Dieses von den PIRATEN geforderte Transparenzgesetz definiert, was an Datenmaterial im zentralen Informationsregister zu veröffentlichen ist und gibt im Übrigen dem Bürger einen klaren Informations- und Auskunftsanspruch. Hierbei ist durch eine Ausweitung des Behördenbegriffs der Informationsanspruch auch gegen Unternehmen des Privatrechtes zu begründen, wenn öffentliche Körperschaften mitbestimmend hieran beteiligt sind und/oder diese Unternehmen öffentliche Aufgaben oder eine vom Staat verliehene Monopolstellung wahrnehmen. Es wird nicht nur ein INFORMATIONANSPRUCH begründet, sondern zusätzlich auch eine antragsunabhängige INFORMATIONSPFLICHT. Mit den eng umrissenen Ausnahmetatbeständen im Falle höherwertig zu beurteilenden öffentlichen Interessen und Belange Dritter (Angelegenheiten des Petitionsauschusses, der Kontroll- und Untersuchungsausschüsse des Landtages, Organe der Rechtspflege, des Rechnungshofes, Verfassungsschutzes und der Steuerbehörden, Fragen der Landesverteidigung und internationaler Beziehungen, Gefährdung von Straf- ,Ordnungs- und Disziplinarverfahren, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) werden die informations- und auskunftspflichtige Stellen gehindert, mit pauschalen Behauptungen das Informationsbegehren und die Informationspflicht zu umgehen. Zudem sind staatliche Stellen gehalten, das Informationsinteresse in jeder Phase ihres Handelns rechtzeitig zu berücksichtigen, z.B. dass Verträge mit staatlichen Stellen vorab zu veröffentlichen sind und Vertragspartner mit Abschluss des Vertrages auch in die Veröffentlichung einzuwilligen haben. Sogenannte Privat- und Betriebsgeheimnisse sind von Anfang an gesondert kenntlich zu machen und zu begründen.

Neben dem Verwaltungsrechtsweg haben die Bürger auch das Recht den Datenschutzbeauftragten, der auch die Einhaltung dieses Gesetzes zusätzlich zu überwachen hat, anzurufen.

Mit diesem Gesetz wird

-Korruption erschwert

-Steuerverschwendung vorgebeugt

-der Verwaltungsablauf vereinfacht

-dem Bürger und den Volksvertretern mehr Mitbestimmung ermöglicht

-die Pressefreiheit durch bessere Recherchemöglichkeiten gestärkt

-das Vertrauen in Politik und Verwaltung gestärkt!


und damit die DEMOKRATIE durch mehr Transparenz und Vertrauen erheblich gestärkt!

Antragsbegründung

Die Intransparenz staatlicher Strukturen in Deutschland erschwert es den Bürgern, sich zu beteiligen oder die Politik zu überprüfen. Dabei ist für effektive politische Teilhabe dringend ein zeitgemäß gestalteter Zugang zu Fakten notwendig.

Die derzeitige Praxis der Ablehnung von Auskunftsansprüchen unter dem Vorwand von Geschäfts- oder Amtsgeheimnissen sowie die Verschleppung und Verhinderung solcher Ansprüche durch langsame Bearbeitung, hohe Gebühren und Auslageerstattungen halten wir für bürgerfeindlich. Wir fordern daher eine Deckelung der Gebühren und Auslagen sowie Fristen für die Auskunftserfüllung ein, verbunden mit Sanktionen bei Nichterfüllung. Schon beim Anlegen neuer Akten muss die Verwaltung deren mögliche Veröffentlichung mit berücksichtigen.

Das gegen den Widerstand der CDU/CSU und FDP verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz des Bundes von 2005 ist unzureichend, hat sich doch in der Praxis herausgestellt, dass mehr als doppelt so viele Auskunftsersuchen abgelehnt als bewilligt wurden. Zudem legen die Verwaltungen die Ausnahmetatbestände zum angeblichen Schutz von übergeordneten öffentlichen Interessen und dritter Personen zu weit aus.

Mit dem Hamburger Model wird eine Gläserne Verwaltung geschaffen und damit der Weg für mehr Bürgerbeteiligung geschaffen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge