Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA190

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA190
Einreichungsdatum
Antragsteller

Jens Kuhlemann (Jay Kay)

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Europa
Zusammenfassung des Antrags Stärkung des Europäischen Parlaments gegenüber der EU-Kommission bzw. der nationalen Parlamente gegenüber den Regierungen
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Demokratie in der EU stärken: Exekutive

Antragstext

Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge folgende Eckpunkte zur Reform der Europäischen Kommission befürworten und die nachstehenden Passagen in das Wahlprogramm aufnehmen:

Vorschlagsrecht für den Präsidenten der Kommission und den Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik:

Bei einer Wahl durch das Europa-Parlament sollen der Kommissionspräsident und der Hohe Vertreter von einer neu zu bildenden zweiten Kammer (Staatenkammer) vorgeschlagen und anschließend von der aus den Europa-Wahlen hervorgegangenen ersten Kammer bestätigt werden.

Bei einer Direktwahl des Präsidenten soll jede Fraktion aus der ersten Kammer ein Vorschlagsrecht erhalten; außerdem sollen Kandidaten antreten dürfen, für die entsprechend den Bedingungen eines Europäischen Bürgerbegehrens genügend Unterschriften vorliegen.

Vorschlagsrecht für Kommissare:

Die Parlamente der Mitgliedstaaten sollen Kandidaten für Kommissare vorschlagen. Jeder Kommissar müsste dem EU-Parlament vor seiner Ernennung Rede und Antwort stehen.

Wahl- und Abwahlrecht:

Das Parlament soll das Recht bekommen, einzelne EU-Kommissare sowie den Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik mit absoluter Mehrheit wählen und abwählen zu dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen soll das EP auch das vorzeitige Ende der Amtszeit des Kommissionspräsidenten beschließen können (Bei einer Direktwahl: Neuwahl nach entsprechendem EP-Beschluss mit qualifizierter Mehrheit. Bei einer Wahl (mit absoluter Mehrheit) durch das Europa-Parlament: konstruktives Misstrauensvotum mit wiederum absoluter Mehrheit der Abgeordneten).

Antragsbegründung

Die Vorschläge im Antragstext zielen auf eine Stärkung des Einflusses der Parlamentsabgeordneten und der Bürger auf die Exekutive.

Der Antrag schlägt bewusst keine Direktwahl des Kommissionspräsidenten vor. Denn dieses Thema ist bei den Piraten sehr umstritten. Ein Meinungsbild im Liquid Feedback ging nur deshalb positiv aus, weil ein einziger Abstimmender dank zahlreicher delegierter Stimmen dafür votierte. Demgegenüber spricht der danach (und damit den letzten Stand wiedergebende) ebenfalls im LQFB mit weitaus mehr Stimmen angenommene Antrag "Europa 2.0" davon, dass entweder eine Direktwahl oder eine Wahl durch das Europäische Parlament stattfinden soll. https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/3687.html https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/3744.html

Gegen eine Direktwahl spricht unter anderem, dass dadurch das Bemühen, die Legislative zu stärken und damit den Bürgereinfluss auf die tatsächlich betriebene Sachpolitik auszuweiten, konterkariert wird. Man würde die Exekutive stärken und viel Macht in die Hand eines einzigen Menschen legen, der dann der Gegenspieler eines Kollektivorgans, des Parlaments, wäre. Außerdem steht zu befürchten, dass der Kontakt zwischen einem einzigen Präsidenten und den Bürgern noch schwieriger zu pflegen ist als der zwischen 750 Europaabgeordneten und ihren Wählern. Sprachbarrieren und die bisher fehlende europäische Öffentlichkeit tragen ihren Teil dazu bei, dass die Wahlbeteiligung an einer Direktwahl des Präsidenten - und damit die demokratische Legitimation - noch niedriger ausfallen dürfte als bei den EP-Wahlen.

Bislang werden Kommissare von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und vom Ministerrat nominiert, der Kommissionspräsident und der Hohe Vertreter werden vom Europäischen Rat nominiert - also in allen Fällen von der Exekutive. Eine Abwahl einzelner Kommissare durch das EP ist momentan nicht möglich. Eine Abwahl des Präsidenten der Kommission (zusammen mit der gesamten Kommission, Art. 234 AEUV) erfordert bisher eine Zweidrittelmehrheit im EP. Die im Antrag genannten Regelungen erleichtern die Kontrolle durch das Parlament, die Angehörigen der Kommission können gezielter zur Verantwortung gezogen und ersetzt werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge