Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA186
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA186 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Innen- und Rechtspolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Abschaffung Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAbschaffung Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz AntragstextDer Bundesparteitag möge (als Positionspapier und zur Aufnahme in künftige Wahlprogramme) beschließen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Abschaffung des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz ein. Deren Aufgabenbereiche der Spionageabwehr sind dem Bundenachrichtendienst zuzuweisen, im übrigen können und sollen die Aufgaben vom Bundeskriminalamtes sowie den bereits existierenden Staatsschutzabteilungen der jeweiligen Landespolizei übernommen werden. AntragsbegründungDie Verfassungschutzbehörden des Bundes und der Länder unterliegen keiner hinreichenden Kontrolle. Das Parlamentarische Kontrollgremium auf Bundesebene und die vergleichbaren Einrichtungen der Länderparlamente sind weder personell noch organisatorisch in der Lage, eine effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes zu gewährleisten. Ansonsten unterliegt die Arbeit dieser Behörden keinerlei wirksamer Überwachung, insbesondere nicht durch die Justiz. Dies führt zu weitgehender Intransparanz und begünstigt die Gefahr, dass sich Verfassungsschutzämter nicht an die gesetzlichen Vorgaben gebunden fühlen und ihre - ohnehin schon extrem weitreichenden - Kompetenzen überschreiten. Die Skandale der Vergangenheit, wovon der Fall NSU nur der letzte in der Reihe ist, belegen, wie schädlich die fehlende Kontrolle über den Verfassungsschutz für den Rechtsstaat ist. Die Kernaufgaben des Verfassungsschutzes erfordern weder Intransparenz noch fehlende justizielle Kontrolle. Vielmehr sind diese Aufgaben tatsächlich schon heute weitgehend deckungsgleich mit jenen, welche etwa die Staatsschutzabteilungen der Polizeibehörden erfüllen. Es gibt grundsätzlich keine Notwendigkeit, die Arbeit im Deliktsbereich politische Straftaten geheimdienstlich auszugestalten. Das gilt sowohl für den präventiven wie den repressiven Bereich. Im Gegenteil gibt es im Rechtsstaat die Notwendigkeit, gerade die Verhütung und Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität auch juristisch überprüfen zu können. Wohl kaum eine staatliche Tätigkeit ist so anfällig für Fehlbewertungen und Machtmissbrauch wie die des bisherigen Verfassungsschutzes. Es ist auch nicht ersichtlich, wieso etwa die bisherige Arbeit des polizeilichen Staatsschutzes dadurch behindert würde, dass diese der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Die Notwendigkeit geheimdienstlicher Organisation kann allenfalls bei der Spionageabwehr gesehen werden. Diese Tätigkeit könnte anderen Geheimdiensten übertragen werden, etwa dem Bundesnachrichtendienst. So bleibt auch die - rechtsstaatlich erforderliche - Trennung zwischen Geheim- und Polizeidiensten erhalten. Diskussion
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