Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA180

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA180
Einreichungsdatum
Antragsteller

AG Migration

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Integrations- und Migrationspolitik„Integrations- und Migrationspolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Seit August 2007 muss jeder Zuwanderer, der aus einem Nicht-EU Land stammt und mit einem Deutschen verheiratet ist, einen Sprachnachweis vor der Einreise nach Deutschland erbringen. Diese Praxis ist abzuschaffen.
Schlagworte Familienzusammenführung, Sprachnachweis vor der Einreise, Migrationspolitik
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Abschaffung der verpflichtenden Sprachkurse im Ausland für Ehepartner aus dem Nicht-EU Ausland

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text in das Wahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein die Absolvierung eines Deutschkurses im Ausland als Bedingung für die Genehmigung zur Einreise nach Deutschland für Ehepartner aus dem Nicht-EU Ausland abzuschaffen.

Antragsbegründung

Hintergrund (Nicht Teil des Antrags)

Seit August 2007 muss jeder Zuwanderer, der aus einem Nicht-EU Land stammt und mit einem Deutschen verheiratet ist, einen Sprachnachweis vor der Einreise nach Deutschland erbringen. Weitere Information zu dieser Praxis finden sich unter [0]. Die Stellungnahme der Bundesregierung ist unter [9] zu finden. Wer sich selbst ein Bild der Verzweiflung vieler Betroffener machen möchte, sei auf [10] (und insbesondere auf die Kommentare zu diesem Eintrag) verwiesen.

Begründung der Ablehnung solcher Kurse (Nicht Teil des Antrags)

Die verpflichtenden Deutschkurse für ausländische Ehepartner (aus einem Nicht-EU Staat) vor der Einreise nach Deutschland sind reine Gängelei und dienen in der Praxis leider in keinster Weise dazu die Integration ausländischer Mitbürger zu fördern, sondern bereiten im Gegenteil eher noch weitere Unannehmlichkeiten für beide Ehepartner. Die wichtigsten Argumente gegen solche Sprachkurse sind:

  • Sie sind nicht zielführend, da eine Sprache am besten im Land selbst gelernt wird. Welchen Sinn sollte es haben die Deutsche Sprache in einem Land zu lernen, das eventuell fernab der EU liegt, wenn dort niemand sonst in der Lage ist Deutsch zu reden und somit keinerlei Möglichkeiten zum Üben der Sprache gegeben sind?
  • Sie nehmen keinerlei Rücksicht auf die momentane Lage der antragstellenden Person. In vielen Fällen muss ein, im Ausland lebender, Ehepartner zur Bestreitung des Lebensunterhalts arbeiten gehen. Die Kurse finden in den meisten Fällen bereits früh morgens statt und können sich über einen Großteil des Tages erstrecken. In vielen Fällen werden ebenfalls überhaupt erst keine Abendkurse angeboten. Auch die psychische Situation des Antragstellers wird einfach ignoriert: Eventuell vorhandene Prüfungsangst, Leistungsminderung in Stresssituationen, Legasthenie, Lernstörungen, etc... spielen keine Rolle bei der Erteilung des Zertifikats.
  • Sie verzögern die Familienzusammenführung unnötigerweise um mehrere Monate. Um nach Deutschland als Ehepartner einreisen zu dürfen muss ein Zertifikat vorliegen, welches sprachliche Kenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 belegt. [1] Um dieses zu Erlangen muss zunächst ein Goethe-Institut [2] (oder ein anderes, von der jeweiligen deutschen Botschaft anerkanntes, Sprachinstitut) aufgesucht werden. Dort müssen die erforderlichen Kenntnisse zunächst in mehreren Wochen (oft auch Monaten) erlangt werden und danach eine Prüfung geschrieben werden, die nur zu festgelegten Terminen überhaupt möglich ist.
  • Sie bringen zusätzliche Mehrkosten für die Ehepartner mit sich. In vielen Ländern existiert lediglich nur ein Goethe-Institut, welches oft in der jeweiligen Hauptstadt bzw. der größten Stadt des Landes zu finden ist. Stammt die Person, die einen solchen Sprachkurs ablegen muss, aus einer anderen Gegend dieses Landes, so muss sie sich zunächst einmal um eine Wohnung in der Nähe dieses Institutes bemühen. Ebenso fallen natürlich auch noch weitere Nebenkosten für Wasser, Strom, Nahrungsmittel, Transport, etc. an. Auch die Kurse selbst müssen natürlich bezahlt werden. Die Kosten hierfür liegen in den meisten Fällen bei rund 200 Euro pro Versuch, was in vielen Entwicklungsländern ein beträchtlich hoher Betrag ist.
  • Sie sind viel zu schwer, was in vielen Ländern zu sehr niedrigen Bestehensquoten führt. [3] Dadurch drängt sich der Verdacht auf, dass diese Sprachkurse von der Bundesregierung lediglich dazu genutzt werden die Anzahl der erteilten Visa stärker zu regulieren, indem einfach weniger A1-Zertifikate ausgestellt werden.
  • Sie sind verfassungswidrig (Zur Begründung siehe [4] und [5]). Leider wurde eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht jedoch im März 2011 abgelehnt. [6]
  • Sie sind diskriminierend, da diese Kurse nur von Zuwanderern aus Staaten außerhalb der EU verlangt werden. [7]
  • Sie sind redundant, da es in Deutschland bereits verpflichtende Integrationskurse für Ausländer gibt. [8]
  • Sie nehmen keinerlei Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten in dem jeweiligen Land. Lernen mit Medien (z.B. aus dem Internet geladene Übungsdateien, interaktive Webseiten, etc.) in Entwicklungsländern ist sehr viel schwieriger, weil es nur wenige schnelle Internetzugänge gibt (die sich nicht jeder leisten kann) und wenn diese doch vorhanden sind, dann vor allem in den großen Städten.
  • Sie fördern Monopole. Die Goethe-Institute sind in den meisten Fällen die einzigen Institute, von denen ein Abschluss anerkannt wird. Dadurch wird eine Machtposition dieser Institute untermauert, die anfällig für Willkür ist. Wer kontrolliert z.B., dass nicht Teilnehmer absichtlich durchfallen gelassen werden, weil es Geld bringt, wenn sie den Kurs wiederholen müssen?

Quellen

0: http://www.goethe.de/lrn/prj/egn/deindex.htm
1: http:de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europ%C3%A4ischer_Referenzrahmen
2: http:www.goethe.de/
3: http:www.migazin.de/2010/03/26/bundesregierung-macht-prufungsteilnehmer-fur-hohe-durchfallquoten-verantwortlich/
4: http:www.jurblog.de/2007/03/29/der-nachweis-von-sprachkenntnissen-bei-ehegattennachzug/
5: http:www.jurblog.de/2007/10/24/klage-vor-dem-bundesverfassungsgericht-gegen-deutsch-nachweis-bei-ehegattennachzug-angekuendigt/
6: http:www.migazin.de/2011/04/06/bundesverfassungsgericht-bverf-sprachnachweis-beim-ehegattennachzug-verfassungskonform/
7: http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/1059-sprachanforderungen-visum-ehegatten-eu-buerger.html
8: http://de.wikipedia.org/wiki/Integrationskurs
9: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/das-zuwanderungsrecht.html?nn=437032#doc125472bodyText1
10: http://www.jurblog.de/2007/03/29/der-nachweis-von-sprachkenntnissen-bei-ehegattennachzug/

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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