Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA174
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA174 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Die Ausschlusskriterien zur Blutspende sollen entsprechend dem heutigen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand neu bewertet und angepasst werden, um die Versorgung mit hochwertigen Blutprodukten zu verbessern. |
Schlagworte | Blutspende |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelNEU-Bewertung der Blutspende-Ausschlusskriterien durch Bundesärztekammer AntragstextEs wird beantragt, im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Richtlinien zur Gewinnung von Blutprodukten überarbeitet werden und die Ausschlusskriterien entsprechend dem heutigem Kenntnisstand bewertet und angepasst werden. Die hierfür zuständige Bundesärztekammer und die zuständige Bundesoberbehörde, das Paul-Ehrlich Institut, werden deshalb aufgefordert zu prüfen, welche Ausschlusskriterien gelockert werden können, ohne dabei das Risiko für die Spendenempfänger zu erhöhen. Die Qualität von Blutprodukten muss gewährleistet bleiben und rechtfertigt weiterhin den begründeten Ausschluss von Personen mit einem nachgewiesenen Risikoprofil. Die Ausschlusskriterien müssen praktikabel (d.h. einfach) bleiben und dürfen nicht diskriminierend sein. AntragsbegründungDie folgende Begründung ist sinngemäß der entsprechenden LQFB-Initiative entnommen (dort sind auch die Quellen angegeben): Eine differenziertere Ausschluss-Regelung zur Blutspende hat das Potential
In Deutschland dürfen schwule und bisexuelle Männer seit den 80er Jahren grundsätzlich kein Blut spenden. Diese Regelung wurde eingeführt, da im Rahmen der weltweiten AIDS-Epidemie auch viele Blutkonserven mit HIV kontaminiert waren und schwule, sowie bisexuelle Männer als besondere Risikogruppe ausgemacht wurden. Die Regelung war damals sinnvoll, um die Qualität der Blutprodukte zu gewährleisten. 2010 wurden die Regelungen zum Blutspende-Ausschluss durch eine Richtlinienanpassung zuletzt angepasst, um insbesondere den diskriminierenden Anschein der Formulierungwn zum Ausschluss von der Blutspende zu entkräften. Seitdem sind statt "Homo- und bisexuellen Männern" nun "Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben" (MSM) dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. In den Erläuterungen der Bundesärztekammer wurde darauf hingewiesen, dass eine inhaltliche Überarbeitung der Richtlinien angebracht erscheint und zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen sei. (9,10) Ziel dieses Antrags ist es, die Bundesärztekammer daran zu erinnern, diese Neu-Bewertung und Überarbeitung umzusetzen. Es folgen einige Pro- und Contra-Argumente bezüglich einer Lockerung des Ausschlusses für MSM, um die Komplexität dieses Themas darzustellen und zu begründen, dass weiterhin eine Expertenkommission erforderlich ist, um diese zu bewerten und abzuwägen.
Grundsätzlich geht nur eine Gefahr von MSM mit nicht entdeckter HIV-Infektion aus, da eine HIV-Infektion als solche schon ein Ausschlussgrund ist. In der Zwischenzeit liegen verbesserte Testverfahren für Blutkonserven vor, so dass das Zeitfenster in dem eine HIV-Infektion unentdeckt bleibt auf wenige Tage verkleinert wurde. Für Blutprodukte wird grundsätzlich das sicherste HIV-Testverfahren eingesetzt. (3,4) Schwule und bisexuelle Männer haben nach wie vor ein erhöhtes Risiko an AIDS zu erkranken, jedoch ist dieses Risiko sehr abhängig von individuellen Verhaltensweisen. Viele schwule und bisexuelle Männer leben in einer festen Partnerschaft, haben wenig wechselnde Sexualkontakte und/oder praktizieren grundsätzlich nur geschützten Sex. Für diese Männer besteht kaum ein erhöhtes Risiko an AIDS zu erkranken, trotzdem sind sie von der Blutspende ausgenommen. Die Risiken können heute zudem präziser bestimmt werden. Nach wie vor ist der Bedarf an Blutkonserven in Deutschland hoch, bzw. im Begriff weiter zu steigen (durch immer anspruchsvollere Therapieformen und Intensivmedizin (5), sowie eine Überalterung der Gesellschaft). Unter vielen spendebereiten MSM ist deshalb das Unverständnis groß, dass sie auch bei geringem individuellem AIDS-Risiko (bzw. Risikoverhalten) kategorisch von der Blutspende ausgeschlossen sind. Einige andere Länder haben hier bereits flexiblere Regeln eingeführt:
Da durch den Ausschluss von MSM fast alle homo- und bisexuellen Männer ausgeschlossen werden (bis auf die, die noch nie Sex hatten), stellt sich auch die Frage, ob hier weiterhin und unnötigerweise eine Diskriminierung einer Minderheit vorliegt.
Blutspenden ist kein Recht, auf das man Anspruch hätte, sondern es soll anderen Menschen helfen und ggf. das Leben retten. Hierbei verschiedene statistische Merkmale heranzuziehen hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sofern sie sich auf das Verhalten und nicht die Identität eine Menschen beziehen, da es bei der Blutspende nicht um das Wohlergehen der potentiellen Spender sondern um das Wohlergehen der Empfänger geht.
Es ist auch denkbar, dass sich in Zukunft einmal ein neuer Krankheitserreger bildet und wie HIV zunächst unentdeckt stark unter MSM ausbreitet. Diese Gefahr ist aufgrund besseren Verständnis der Krankheitserreger verringert, kann aber nicht ausgeschlossen werden. (9) Ohne Zweifel werden bestimmte Personen aufgrund des Heranziehens dieser statistischen Merkmale von einer Blutspende ausgeschlossen, obwohl ihr Blut geeignet wäre. Aus rein medizinischen Gründen gibt es hierzu keine Alternative, denn letztendlich geht es beim Blutspenden nicht um das Wohlergehen des Spenders, sondern um das Wohlergehen des Empfängers. Blutspenden ist kein "Recht" auf das man Anspruch hätte, sondern muss nach medizinischen Gesichtspunkten erfolgen. Eine allgemeine Selbsteinschätzung wie beim anonymen Spenderselbstausschluss ohne Angabe detailierter Gründe löst dieses Problem nicht unbedingt, da es fraglich ist, ob (rein statistisch betrachtet) die Spender ihr Risiko korrekt einschätzen können.
Die Piratenpartei sollte sich hierzu nicht ohne entsprechende Verweise auf Expertenwissen positionieren. Die Blutspende-Zulassung von Männern, die Sex mit Männern haben, muss sich an aktuellen Statistiken orientieren und gut abgewogen werden. Im Vordergrund steht das Recht des Blutspende-Empfängers (Qualität vor Quantität). Im Interesse des Blutspende-Empfängers müssen daher weiterhin statistische nachgewiesene Risiko-Profile betrachtet werden. Nur bei gleichbleibender Qualität der Blutspenden kann deren Quantität maximiert werden. Es sind einfache und leicht verständliche Ausschlusskriterien zu definieren, die dies ermöglichen. Eine Abwägung dieser Punkte kann nur durch die Bundesärztekammer erfolgen, die seit dem Transfusionsgesetz von 1998 für die Blutspende-Richtlinien zuständig ist. Die Piratenpartei kann die Bundesärztekammer jedoch darauf hinweisen, dass die Ausschlusskriterien nicht optimal erscheinen und eine Neubewertung erforderlich ist. Diskussion
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