Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA172
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA172 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Bildung und Forschung |
Zusammenfassung des Antrags | Beseitigung prekärer Arbeitsverhältnisse für Deutschlehrer der Integrationskurse |
Schlagworte | Arbeitsverhältnisse, Deutschlehrer, Integrationskurse |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKeine prekären Arbeitsverhältnisse für Deutschlehrer der Integrationskurse AntragstextEs wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle Folgendes einzufügen: Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Deutschlehrer der Integrationskurse eine angemessene Entlohnung erhalten. AntragsbegründungIn den staatlich geförderten Integrationskursen leisten Deutschlehrer/innen einen Großteil der Integrationsarbeit. Sie haben selber aber kaum/keine soziale Absicherung, sind im Krankheitsfall ohne Einkommen und im Alter ohne ausreichende Rente. Sie arbeiten als freiberufliche Honorarkräfte zu Honoraren, die weder ihre vom Staat geforderte hohe Qualifikation noch ihre wichtige und nicht einfache Arbeit würdigen - und auch keine soziale Absicherung ermöglichen. Die meisten Lehrkräfte arbeiten als Scheinselbstständige. Sie sind in die Organisation der Bildungsträgers eingegliedert und arbeiten nach Anweisungen. Sie verrichten also Tätigkeiten, die im Sinne des $7 SGB IV als ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis angesehen werden müssten, werden aber auf Honorarbasis als Selbstständige bezahlt. Tatsächlich unterscheidet sich ihre Arbeit nicht von der Arbeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Wir strebefür die Lehrkräfte eine Angleichung an die Verhältnisse der Lehrkräfte, die in öffentlichen Gymnasien arbeiten, an: eine Bezahlung nach demselben Tarif, der für Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 gilt. Die Bezahlung hat durch eine staatliche Behörde, und nicht durch den Bildungsträger zu erfolgen. Der Arbeitsvertrag soll mit der staatlichen Behörde, nicht mit dem Bildungsträger geschlossen werden. Tariflich ausgehandete Vereinbarungen, die für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen gelten, sollten für die Lehrkräfte in Integrationskursen übernommen werden. Integrationskurse könnten entsprechend auch in den Räumlichkeiten der öffentlichen Schulen durchgeführt werden. Diskussion
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