Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA170

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA170
Einreichungsdatum
Antragsteller

AG Migration

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Überwachung„Überwachung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Die Visa Warndatei ist aus Datenschutzsicht nicht akzeptabel, weil unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Visa Antragstellern und Einladern in Deutschland eingegriffen wird.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Abschaffung der Visa-Warndatei

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle Folgendes einzufügen:

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein die, Visa-Warndatei wieder abzuschaffen. Durch sie wird unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Visaantragstellern und Einladern in Deutschland eingegriffen.

Antragsbegründung

Die Visa Warndatei [1] ist aus Datenschutzsicht nicht akzeptabel, weil unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Visaantragstellern und Einladern in Deutschland eingegriffen wird.

Nicht nur auffällige Visaantragsteller, sondern sämtliche Einlader in Deutschland sollen gespeichert werden: Wirtschaftsunternehmen, Sport- und Musikvereine, Verbände für den Jugendaustausch, kulturelle und humanitäre

Organisationen sowie Personen, die für diese Stellen tätig sind. Wer Ausländer von außerhalb Europas nach Deutschland privat einlädt, wird ebenfalls erfasst. Betroffen sind insbesondere eingewanderte und binationale Familien.

"Es handelt sich bei der VWD um eine Datei mit äußerst sensiblen Daten mit Angaben über personelle internationale Kontakte. Derart sensible Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedürfen einer Rechtfertigung im überwiegenden Allgemeininteresse sowie besonderer organisatorischer und verfahrensrechtlicher Vorkehrungen (BVerfG NJW 1984, 419). In Ermangelung einer überprüfbaren empirischen Begründung der Erforderlichkeit und Wirkung bestehen starke Zweifel an der Zweck- und Verhältnismäßigkeit der geplanten VWD. Soweit Informationen verfügbar sind, sprechen die dafür, dass die Einladungstätigkeit nach § 68 AufenthG weitgehend rechtskonform erfolgt. Zweifellos gibt es Missbrauchsfälle; diese sind aber Einzelfälle, erfolgen zumeist in organisierter Form und lassen sich mit einem verdachtsbezogenen Datenaustausch aufklären."[2]

Die Daten werde zentral gespeichert, eine wirkliche Kontrolle der Speicherung ist nicht vorgesehen.

Absolut inakzeptabel ist, dass auch Sicherheitsbehörden, also Polizei und Strafverfolger und sogar die Geheimdienste, Zugriff auf diese Daten erhalten sollen. [3]


Was als Warndatei gegen Visamissbrauch eingefürt wurde, ist nichts anderes als eine gigantische Vorratsdatenspeicherung all der Menschen und Organisationen, die mit Menschen außerhalb von Europa Austausch pflegen wollen.

Mit der Datei profiliert sich die BRD als Kontroll- und Abschottungsstaat.

Die Visadatei ist eine Gefahr für all diejenigen, die den wirtschaftlichen, kulturellen und persönlichen Austausch mit anderen Ländern anstreben.

Menschenhändler und Terroristen arbeiten mit gefälschten Identitäten und Strohmännern, denen mit der geplanten Datei nicht begegnet werden kann.[3]

Quellen

[1] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/066/1706643.pdf

[2] Siehe die Stellungnahme des Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung14/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_01.pdf [3] http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung14/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_02.pdf

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge