Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA169
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA169 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Integrations- und Migrationspolitik„Integrations- und Migrationspolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Amnestie für Menschen, welche sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik befinden. |
Schlagworte | Amnestie, Aufenthaltsstatus |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAmnestie für Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus AntragstextEs wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle Folgendes einzufügen: •Die Piratenpartei Deutschlands tritt für eine Amnestie für Menschen, welche sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik befinden, ein. •Die Amnestie umfasst, neben einem Straferlass für den Aufenthalt ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik, auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis für alle Amnestierten. •Ziel dieser Amnestie ist, den Papierlosen, d.h. Menschen, die wegen ihrem ungeregelten Aufenthaltsstatus rechtlos sind, ihre Würde zurückzugeben, der Marginalisierung eines Teils der Gesellschaft entgegenzutreten und den Solidaritätsgedanken zu fördern. Die genauen gesetzlichen Regelungen für eine Amnestie (Dauer des Aufenthaltes, um in den Genuss der Amnestie zu kommen; Umgang mit durch kriminelle Handlungen straffällig gewordenen Menschen, die in den Genuss einer Amnestie kommen könnten, usw.) sollen durch eine Expertenkommission erarbeitet werden. AntragsbegründungBegründung (nicht Teil des Antrags) Die Zahl der in der Bundesrepublik lebenden Papierlosen bleibt im Dunklen und die Schätzungen schwanken. Die deutsche Bischofskonferenz zum Beispiel geht von 400.000 aus, andere, wie der DGB, gehen von 1,5 Mio. aus. [1] Betroffen sind auch Migranten bzw. Migrantinnen, die zwar als Arbeitskräfte z.B. im Haushalt, im Gastgewerbe oder in der Altenpflege sehr geschätzt sind, aber aus den verschiedensten Gründen keine gültige Aufenthaltsbewilligung (mehr) haben. Gemeinsam ist ihnen die Rechts- und Perspektivlosigkeit. Alle sind der Ausbeutung durch Schwarzarbeit ausgesetzt. Ab welchem Zeitpunkt könnten illegal hier lebende Menschen, die sonst keine Straftat begehen, das Recht auf eine Lebensperspektive in der Bundesrepublik Deutschland verdienen? Anders ausgedrückt: Warum gehen wir anscheinend von der rechtlichen Grundannahme aus, dass es im Bereich des unerlaubten Aufenthalts keine Möglichkeit einer „Verjährung“ des ursprünglichen Vergehens gibt? Warum können Menschen, die eine Steuerhinterziehung begangen haben, die (Gewalt-) verbrechen begangen haben, aus juristischen Gründen auf die „Verjährung“ dieser Taten setzen? Bei papierlosen Migranten sieht es genau andersherum aus: Je länger sie hier unentdeckt leben, desto schwerwiegender wird die Straftat (so zumindest die überwiegende juristische Beurteilungstendenz). [2] Dies widerspricht aber der tatsächlichen Lebensweise, der zunehmenden Etablierung der Migranten in der Bundesrepublik, die den Hang zur Gesetzeskonformität mit der Zeit verstärkt. [3] Es sei denn, die Menschen driften durch materielle Verelendung in die (Klein-)Kriminalität ab. Vor diesem Verlust einer "gesetzeskonformen" Perspektive haben aber sehr viele Betroffene große Angst. [4] Frankreich, Polen und die USA (periodisch) haben solche Amnestien durchgeführt, wobei sich dadurch die Kriminalität reduziert hat und die Steuereinnahmen gestiegen sind. [5] Am wichtigsten jedoch: Viele Menschen hatten wieder Chancen sich ein gutes Leben aufzubauen. Quellen (Nicht Teil des Antrags) [1] Behördliche Schätzungen (Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium für Arbeit) sowie eines Wohlfahrtsverbandes (Deutsche Caritas) aus der ersten Hälfte der 90er Jahre nennen eine halbe Million, der Europarat nannte 1996 gar die Zahl von einer Million. Schätzungen in der Presse gehen noch darüber hinaus. siehe auch Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland (Berlin 2000) 198. [2] Im Ausländergesetz findet sich der Straftatbestand des illegalen Aufenthalts (§§ 92, 92a, 92b), der mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr geahndet werden kann. „Illegaler Aufenthalt“, d.h., die Einreise und Aufenthalt ohne Visum oder ein anderweitiges gültiges Erlaubnisdokument der zuständigen Ausländerbehörde wird also strafrechtlich verfolgt. Zu Illegalisierten können Personen werden aus der Gruppe legal Eingereister mit befristetem Aufenthaltsrecht wie ausländische StudentInnen, TouristInnen oder SaisonarbeiterInnen, wenn sie länger in Deutschland verweilen als es die Befristung zulässt. [2A] "Dass Sie uns nicht vergessen …" Menschen in der Illegalität in München. Eine empirische Studie im Auftrag der Landeshauptstadt München. München, 2003, s. 113 bis 116 [3] "Dass Sie uns nicht vergessen …" Menschen in der Illegalität in München. Eine empirische Studie im Auftrag der Landeshauptstadt München. München, 2003, s. 25 [4] Vgl. Uihlein, H.: Menschen in der Illegalität – ein vernachlässigtes Problem. In: IZA, 1-2002, S. 39–45. [5] "Dass Sie uns nicht vergessen …" Menschen in der Illegalität in München. Eine empirische Studie im Auftrag der Landeshauptstadt München. München, 2003, s. 113 bis 116 Diskussion
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