Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA136
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA136 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
AG Europa, Thomas Gerwert, Jens Kuhlemann (Jay Kay) |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Europa |
Zusammenfassung des Antrags | Einberufung eines Verfassungskonvents unter Einbezug der Bürger. |
Schlagworte | Europa, EU, Verfassung, Konvent |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEuropäischer Verfassungskonvent AntragstextDer Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge das Programm zur Bundestagswahl 2013 im Themengebiet / Politikfeld Europa um folgenden Programmtext erweitern: Die Piratenpartei Deutschland fordert die Einberufung eines Verfassungskonvents der Europäischen Union. Der Prozess der Ausarbeitung einer europäischen Verfassung muss transparent sein und die europäischen Bürger umfassend beteiligen. Ziel des Verfassungskonvents ist es, das politische System der EU und ihre Beziehung zu den Mitgliedstaaten und Regionen neu zu strukturieren und auf eine demokratische Basis zu stellen. Die Mitglieder des Konvents sollen demokratisch gewählt werden und den Pluralismus der Unionsbürger repräsentieren. Über den erarbeiteten Verfassungsentwurf stimmen die Bürger unionsweit und zeitgleich ab. AntragsbegründungDie Europäische Union steckt in der schwersten Krise seit ihrem Bestehen. Die strukturellen Schwachstellen, nicht nur in Fragen der Gemeinschaftswährung, sind offenkundig. Bereits vor Beginn der Finanzkrise gab es reichlich Anlass, das Demokratiedefizit der EU (u. a. das fehlende Recht des EU-Parlamentes ein Gesetz einzubringen, weitere Beispiele siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Demokratiedefizit_der_Europ%C3%A4ischen_Union ), und die Intransparenz der europäischen Institutionen zu kritisieren. Die Union muss daher auf eine neue politische und rechtliche Grundlage in Form einer europäischen Verfassung gestellt werden. Sie muss mit den Bürgern und nicht über ihre Köpfe hinweg geschaffen werden. Die elitären, abgeschotteten Beratungsrunden, die den ersten (gescheiterten) Verfassungskonvent 2002/2003 prägten, dürfen nicht wiederholt werden. Nur so wird ein gemeinsames Europa die breite Zustimmung der Bürger finden und dauerhaft Bestand haben. In diesem Zusammenhang sind geeignete Verfahren der Bürgerbeteiligung abzuhalten wie z.B. die Durchführung von Planungszellen [Definition: http://de.wikipedia.org/wiki/Planungszelle] und die Erstellung von Bürgergutachten, Bürgerversammlungen in den Mitgliedstaaten oder transnationale Internetforen. Transparenz bedeutet, dass alle Konventssitzungen öffentlich sein müssen und live übertragen werden. Sämtliche Protokolle müssen für alle in allen Amtssprachen der EU jederzeit zugänglich sein, insbesondere via Internet und ohne bürokratische oder finanzielle Hemmnisse. Die Wahl der Konventsmitglieder soll durch die Bürger in einer geordneten Wahl erfolgen. Zum Konvent anlässlich der Erarbeitung der später gescheiterten EU-Verfassung 2002/2003 entsandte der Bundestag einen einzigen Vertreter, eine Repräsentation der politischen Vielfalt war so von Vornherein nicht möglich. Darüber hinaus fassten am Ende wenige Personen um den Präsidenten des Konvents die Ergebnisse zusammen und eine Abstimmung durch alle Unionsbürger gab es auch nicht. Weder Verfahren noch Inhalt entsprachen also demokratischen Ansprüchen, wie sie die Bürger von einer Verfassungsgebung einfordern dürfen. Das Referendum soll gleichzeitig in allen Mitgliedstaaten stattfinden, möglichst am selben Tag. Auf jeden Fall ist das Ergebnis am selben Tag auszuzählen, um nicht durch Bekanntgabe von Teilergebnissen ein taktisches Abstimmverhalten in anderen Ländern zu fördern. Es darf nicht noch einmal vorkommen, dass Volksabstimmungen - wie beim Entwurf für eine Europäische Verfassung geschehen - in Abständen von mehreren Monaten in den einzelnen Ländern durchgeführt werden. Keinem Mitgliedstaat kann dabei eine Verfassung gegen seinen erklärten Willen aufgezwungen werden.
Diskussion
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