Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA126
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA126 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
[[Benutzer:DanielSan|Daniel Neumann, Flexi]] |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Urheberrecht„Urheberrecht“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Erweiterung des Programms "Urheberrecht" im Wahlprogramm durch einen Punkt, der explizit die Gemeinfreiheit amtlicher Werke aufgreift. |
Schlagworte | Urheberrecht, Gemeinfreiheit |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelOptionaler Wahlprogrammantrag 1: Gemeinfreiheit aller amtlichen Werke AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, vorausgesetzt der Annahme des Antrages "Wahlprogrammantrag 1: Reform des Urheberrechts", den Abschnitt "Urheberrecht" im Wahlprogramm durch folgenden Text zu ergänzen: X.X Gemeinfreiheit aller amtlichen Werke. Um einen transparenten Staat und transparente Behörden sowie die Nachvollziehbarkeit von behördlichen Abläufen zu fördern und zu verbessern, müssen alle amtlichen und von Ämtern in Auftrag gegebene Werke in Zukunft für die Bevölkerung ohne Einschränkungen nutzbar sein und sollen vom Urheberrecht generell ausgenommen werden. Nach unserem Willen soll dies auch für unveröffentlichte und behördeninterne Werke gelten, wenn wegen einer aktuellen politischen Situation ein besonderes öffentliches Interesse an diesen besteht. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass das Urheberrecht bei behördeninterner Fehlern vorgeschoben werden kann, um missbilligte Dokumente zurückhalten zu können. AntragsbegründungBereits jetzt ist ein Teil der amtlichen Werke vom Urheberrecht ausgenommen - beispielsweise Gesetzestexte. Es spricht kein vernünftiges Argument dagegen, warum dies nicht pauschal einfach für alle amtlichen Werke gelten soll. Diese werden von Behörden geschaffen, die von der Allgemeinheit finanziert werden und für die Allgemeinheit arbeiten. Diskussion
Konkurrenzanträge |