Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA124
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA124 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
[[Benutzer:DanielSan|Daniel Neumann, Christian Hufgard, AndiPopp]] |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Urheberrecht„Urheberrecht“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Antrag an das Wahlprogramm zur BTW 2013 basierend auf meinen in Offenbach beschlossenem PA149 und weiterer Ergänzungen. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelWahlprogrammantrag 1: Reform des Urheberrechts AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen den bisherigen Wortlaut im Wahlprogrammpunkt "Urheberrecht" durch folgenden Text zu ersetzen: X.1 Einleitung Das Urheberrecht stellt ein Interessensausgleichsrecht zwischen Urhebern, Nutzer, der Allgemeinheit und Rechteinhabern dar. Dieser Ausgleich findet derzeit jedoch vor allem zugunsten der Rechteinhaber statt. Unsere Reform wird diese Schieflage beheben und vor allem Sorge tragen, dass sich das Urheberrecht dem digitalen Wandel nicht mehr verschließt, Missverständnisse und Missstände ausräumt und das Gleichgewicht zwischen Urhebern, Rechteverwertern und der Allgemeinheit zugunsten der Kulturschaffenden und Verbraucher wiederherstellt. X.2 Allgemeines Für die von uns angestrebte Reform müssen die im Urheberrecht verankerten Rechte der Allgemeinheit, die sogenannten Urheberrechtsschranken, deutlich ausgeweitet werden. Ferner muss die Geltungsdauer des Urheberrechts herabgesenkt werden. Die derzeitige Dauer von 70 Jahren bis nach dem Tod des Urhebers führt den Sinn des Urheberrechts, nämlich den Urheber an sich zu schützen, ad absurdum, weil kein Urheber persönlich etwas davon hat, wenn sein Werk bis weit nach seinem Tod geschützt ist. Nach der Vorstellung der Piraten wird die Dauer des Urheberrechts höchstens bis 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers gelten. Für bestimmte Werkarten fordern wir aus Praktikabilitätsgründen Fristen ab der Veröffentlichung. So wird für Filme das Urheberrecht maximal 50 Jahre nach Veröffentlichung gelten - für Software maximal 20 Jahre nach Veröffentlichung. X.3 Stärkung von Nutzern Im Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst freien Zugang zu Bildung und Kultur wird die Urheberrechtsreform der Piraten folgende Kern-Merkmale beinhalten: Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes und Mashups wird erleichtert werden, Kopierschutzmaßnahmen werden komplett untersagt und die Nutzung von Tauschbörsen vollständig legalisiert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst freie Verbreitung und ein freier Umgang mit Kultur zu deren Verbreitung beitragen und sich positiv auf die Entwicklung des Kulturgütermarktes auswirken. Die ehrlichen Erwerber von Werken sehen sich regelmäßig einer Kriminalisierung und verschiedensten Einschränkungen ausgesetzt. Eine Privatkopie herzustellen ist oft nicht möglich, das Remixen/Mashen steckt voller Unsicherheiten und der Weiterverkauf als Gebrauchtware ist nicht möglich. Unser Bestreben ist es, die Rechte der fairen Erwerber von Werken wieder zu stärken. Kein Nutzer sollte sich nach dem legalem Erwerb eines Werkes Gedanken über das Urheberrecht machen müssen. X.4 Stärkung von Urhebern Neben den zuvor genannten Zugeständnissen an die Nutzer müssen die Rechte der Urheber gegenüber den Rechteinhabern und Rechteverwertern deutlich gestärkt werden. Wir Piraten werden Urhebern unter anderem Zweitverwertungsrechte einräumen, Rechte bei Nichtausübung schneller zurückfallen lassen und verhindern, dass unbekannte Nutzungsarten pauschal eingeräumt werden können. Ferner werden wir die Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte auf maximal 20 Jahre beschränken und diese Rechte anschließend zurück an die Urheber fallen lassen. Zudem werden wir ausschließen, dass sich Verleger zusätzlich Anteile an den Vergütungen der Urheber sichern können. Für die eigentlichen Urheber von Werken steckt unser aktuelles Urheberrecht voller vieler kleiner Bevormundungen, vertraglicher Umgehungsmöglichkeiten usw. zugunsten der Rechteerwerbern. Bei einer Reform werden wir hier somit ebenfalls ansetzen und den Urhebern selbst wieder mehr Rechte und Kontrolle über ihre eigenen Werke ermöglichen. X.5 Freie Bildung und Forschung Im Bildungskontext muss die Mediennutzung für alle Bildungseinrichtungen frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, um es unnötig vielen Einschränkungen zu unterwerfen. Bildung ist Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität und unentbehrlich für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft sowie der souveränen Teilhabe ihrer Mitglieder an dieser. Zusätzlich muss die Position öffentlicher Bibliotheken gestärkt werden sowie die Digitalisierung und Archivierung von Werken und deren Zugriff ausgeweitet und erleichtert werden. So soll etwa die Absurdität entfallen, dass nur so viele digitalisierte Kopien eines Werkes verliehen werden dürfen, wie physische Exemplare vorhanden sind. Der Bundesparteitag möge beschließen den bisherigen Wortlaut im Wahlprogrammpunkt "Urheberrecht" durch folgenden Text zu ersetzen: Auch für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen werden wir eine möglichst freie Mediennutzung ermöglichen. Forschung sollte ebenso wie Bildung möglichst wenig Beschränkungen unterliegen - sei es die naturwissenschaftliche Forschung oder Forschung im Rahmen der Zeitgeschichte. X.6 Forschung und Wissenschaft Forschung und Wissenschaft werden jährlich mit mehreren Milliarden Euro durch die öffentliche Hand gefördert und unterstützt. Deren Ergebnisse müssen somit im Anschluss auch der Öffentlichkeit in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Dies fördert die Verbreitung von Wissen und ermöglicht dessen konsequente Weiterentwicklung. Um wissenschaftlichen Verlagen ihre Arbeit weiter zu ermöglichen, könnte eine mögliche Sperrfrist hier höchstens ein halbes Jahr betragen. AntragsbegründungInhaltlich basierend auf dem angenommenem Antrag PA149 des vorletzten Bundesparteitages haben wir dieses Wahlprogramm entwickelt, welches umfangreiche und faire Modernisierungen im Bereich des Urheberrechts ermöglicht, die Rechte von Nutzern und Urhebern deutlich stärkt und sich an die mediale Welt des Internets anpasst. Unser Fokus liegt dabei auf der fairen Behandlung von Urhebern und Nutzern sowie möglichst weiten Freiheiten für Bildung, Forschung und Wissenschaft. Diskussion
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