Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA117
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA117 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Patrik74 |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Es soll eine Geldvermögenssteuer auf sehr hohe Geldvermögen eingeführt werden (bspw. oberhalb 1 Mio.€), um einer zunehmenden Ungleichverteilung der Geldvermögen entgegenzuwirken. |
Schlagworte | Vermögen Geld Steuern Finanzpolitik Finanzen Wirtschaft |
Datum der letzten Änderung | 04.01.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEinführung einer Geldvermögenssteuer AntragstextDie Piraten setzen sich für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ein, die den Schwerpunkt auf das Geldvermögen legt. Die Mehreinnahmen sollen genutzt werden, um die wertschöpfende Arbeit von staatlichen Abgaben zu entlasten. Begründung Heute finanzieren wir das Gemeinwesen in Deutschland überwiegend über Lohn-/Einkommenssteuer und die Verbrauchssteuern. Besitzer der laufend anwachsenden Geldvermögen in Deutschland tragen dagegen seit 1997 nicht mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens bei. Die Piraten streben eine leistungsgerechte Besteuerung in Deutschland an, um den Staatshaushalt zu konsolidieren und die Wirtschaft zu fördern. Daher setzen wir uns für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ein, mit dem Schwerpunkt auf das Geldvermögen. Die Mehreinnahmen sollen genutzt werden, um die wertschöpfende Arbeit von staatlichen Abgaben zu entlasten. Breiten Teilen der Bevölkerung soll es so leichter fallen, ihre eigene materielle Lebenssituation durch eigenen Einsatz zu verbessern und ihrerseits Vermögen aufzubauen. Deshalb soll ein sehr hoher Freibetrag dafür sorgen, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung von dieser Steuer unberührt bleibt und nur die wirklich großen Geldvermögen herangezogen werden. Alternativ können die Einnahmen aus der Bruttogeldvermögenssteuer auch zum Abbau der Staatsschulden genutzt werden. Der Vorteil in dieser Variante ist, dass damit auch die Zinsen sinken. Diese Minderausgaben können zur Steuersenkung zur Entlastung der breiten Bevölkerung oder Finanzierung wünschenswerter Projekte genutzt werden. AntragsbegründungWarum eine Brutto-Geld-Vermögens-steuer? Warum Brutto? Unser Geld beruht auf Schulden. Systematisch steht also dem gesamten Geldvermögen eine ebenso hohe Schuld entgegen. Bei konsolidierter Betrachtung kann also eine Nettogeldvermögenssteuer nur sehr geringe Erträge aufbringen, da sie lediglich dort greifen kann, wo es auf individueller Basis große Unterschiede zwischen dem Geldvermögen und den Schulden gibt. Da der größte Teil der Bevölkerung kein nennenswertes Nettogeldvermögen besitzt, würde eine solche Steuer also kaum die beabsichtigte Lenkungswirkung zur Realinvestition entfalten können. Ein mit Schulden gekauftes Derivat würde nicht besteuert werden. Weiterhin ist eine Nettogeldvermögenssteuer nicht geeignet, das Geldmengenwachstum zu begrenzen, da die vorhandene Differenz ist bei konsolidierter Betrachtung immer Null ist. Auf individueller Ebene gibt es jedoch keinen zwingenden Zusammenhang zwischen der Differenz und der absoluten Höhe des Geldvermögens. Es können also immer mehr Derivate auf über Schulden gekauft werden, ohne dass dies jemals besteuert würde. Zudem würde eine Nettobesteuerung einen steuerlichen Anreiz setzen, sich maximal zur verschulden - denn ein maximaler Verschuldungsgrad würde die Steuerlast reduzieren. Eine Nettogeldvermögenssteuer ist also weder geeignet die gewünschte Lenkungswirkung zu entfalten, noch einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu leisten. Warum Geld? Ein Ziel der Steuer ist es, die Investitionen von der Finanzanlage weg und hin zur Realwirtschaft zu orientieren. Würde die Vermögenssteuer also auf alle Vermögensarten Anwendung finden, gäbe es keinen steuerlichen Unterschied zwischen einer Investition in eine Fabrik - welche realwirtschaftlich wünschenswert ist - und in ein Finanzderivat, das keinen realen Mehrwert schafft; genau hier soll aber ein fiskalischer Anreiz gesetzt werden, indem reines Geldvermögen belastet wird, die reine Sachanlage aber nicht. Weiterhin hat die reine Besteuerung des Geldvermögens den Vorteil, dass es hinsichtlich der monetären Bewertung des Vermögens keine Schwierigkeiten gibt. Wie bei der heutigen Kapitalertragsteuer können die Beträge zu jedem Zeitpunkt akkurat ermittelt werden und die Informationen liegen bei den Banken in digitaler Form vor, so dass eine tagesgenaue Berechnung des Geldvermögens ebenso einfach und vollautomatisiert zu leisten wäre. Verfassungsrechtliche Bedenken, die sich aus einer unangemessenem Bewertung von Sachvermögen ergeben und in Folge zur Aussetzung der bestehenden Vermögenssteuer geführt haben, sind also nicht zu befürchten. Dabei ist es verfassungsrechtlich durchaus zulässig verschiedene Vermögensarten unterschiedlich zu bewerten. (Siehe Entscheidungen des BVerfG) Drittens muss immer berücksichtigt werden, dass jede Steuer letztendlich aus dem Geldvermögen bezahlt werden muss. Zieht man also das Sachvermögen zur Steuerbasis hinzu, so kann es vorkommen, dass Halter von großen Sachvermögen und geringem Geldvermögen (bspw. Landwirte) gezwungen sind, Schulden aufzunehmen, um ihre Steuern bezahlen zu können. Damit erhöht man aber die Geldmenge und macht die gewünschte Umschichtung von Geld- in Sachvermögen unattraktiver. Das Geldvermögen als Steuerbasis kann also genauer und einfacher ermittelt werden als das Sachvermögen und vermeidet, dass jene, die in die Realwirtschaft und nicht in Finanzprodukte investiert haben, über Gebühr belastet werden. Warum Vermögen? Eine Ertragssteuer - auch eine progressive - kann den Vermögenszuwachs lediglich bremsen. Bisher sind große Vermögen stärker gewachsen als kleine. Diese Entwicklung kann eine reine Ertragssteuer langfristig nicht verhindern, da sie nur den Zuwachs reduziert, aber nicht verhindert (außer bei einem Grenzsteuersatz von 100%, der sicherlich nicht verfassungsgemäß ist). Eine Vermögenssteuer hingegen entwickelt sich mit der absoluten Höhe des Vermögens, so dass sehr hohe Vermögen zunehmend stärker belastet werden. So kann durchaus ein Punkt erreichen werden, an dem die Steuerlast weitestgehend den Erträgen entspricht und dadurch dem weiteren An- und Auseinanderwachsen der Vermögen entgegenwirkt. Rein systematisch ist also eine Vermögenssteuer geeigneter der Ungleichverteilung der Vermögen entgegenzuwirken als eine Ertragssteuer. Diskussion
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