Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA076
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | PA076 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | Bei Satzungsänderungen sollten 2/3 der akkreditierten Stimmberechtigten dem auch zustimmen, nicht nur 2/3 derer, die sich beteiligen. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAbstimmungsmodus des Bundesparteitag optimieren AntragstextEs wird beantragt § 12 Abs. 1 Satz 1 wie folgt abzuändern: Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der akkreditierten Stimmberechtigten beschlossen werden. AntragsbegründungSpätestens seit dem Beschluss des Meldegesetzes im Bundestag ist vermutlich den meisten klar, das die Anwesenheit UND Zustimmung der stimmberechtigten Mitglieder eines Gremiums essentiell wichtig für die Akzeptanz ihrer Entscheidung. Ein ähnliches Akzeptanzproblem haben wir parteiintern bei der relativ geringen Beteiligung der angemeldeten Nutzer von LQFB :-( Im Moment ist es am BPT möglich, wenn beispielsweise 1000 Piraten akkreditiert sind, das bei Abwesenheit von 150 Piraten (z.B. während der Mittagszeit, bei gleichzeitiger Pressekonferenz und einem kleine Tumult im Foyer, etc.) und der Enthaltung von 100 Piraten eine Zustimmung von 501 Piraten genügt um eine Satzungsänderung zu bewirken - das wären lediglich 50,x % Eine aktive oder passive Enthaltung (Abwesenheit von Abstimmungsberechtigten) sollte berücksichtigt werden. Bei einer akkreditierten Zahl von beispielsweise 1000 Piraten bedarf es dann einer Zustimmung von 667 Piraten, unabhängig von der Anzahl der abgegebenen Stimmen. Diese Satzungsänderung könnte bewirken, das es im Interesse aller ist das alle verfügbaren Stimmen gezählt werden - was im Hinblick auf dezentralisierte Parteitage oder mehrere Versammlungsräume nicht von Schaden sein kann. Noch etwas: Sollte der BPT einmal spät in den Abend des letzten Tages hinein tagen wäre es möglich sicherzustellen, das nicht der verbleibende "Harte Kern" der nicht abreisen muss "irgend etwas krudes" ad-hoc beschließt. Dadurch, das nur ein kleiner Prozentsatz der Piraten zum Parteitag kommt, wäre es sehr sehr wichtig das zumindest bei Satzungsänderungen 2/3 der akkreditierten Stimmberechtigten dem auch zustimmen und nicht, wie oben aufgezeigt, theoretisch 50,x % genügen Diskussion
Konkurrenzanträge |