Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA075

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA075
Einreichungsdatum
Antragsteller

SokoThomas

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Familien- und Geschlechterpolitik„Familien- und Geschlechterpolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Im Zuge der Gleichberechtigung und der Annahme, dass Kinder die Liebe und Fürsorge beider Eltern benötigen, setzen sich die Piraten dafür ein, dass Kindern unabhängig vom Familienstand ihrer Eltern das Sorgerecht beider Elternteile zusteht.
Schlagworte Sorgerecht
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Gemeinsames Sorgerecht - keine Diskriminierung von nichtehelichen Kindern

Antragstext

Gemeinsames Sorgerecht - keine Diskriminierung von nichtehelichen Kindern

Allen Eltern, unabhängig ob verheiratet oder nicht, steht gemäß Art. 6 unseres Grundgesetzes die elterliche Sorge für ihr Kind zu.

Jedoch steht der so genannte Sorgerechtsparagraph §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB dazu im verfassungsrechtlichen Widerspruch. Dieser sieht ein gemeinsames Sorgerecht nur für den Fall vor, wenn beide Elternteile verheiratet sind. Nichtverheiratete Eltern müssen sich diesbezüglich einig sein und eine Sorgeerklärung abgeben, ansonsten verbleibt die elterliche Sorge bei der Mutter.

Dieses stellt eine Diskriminierung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern sowie eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen dar.

Daher bedarf es einer Neuregelung des entsprechenden Paragraphen.

Die Piratenpartei Deutschland steht für die Gleichbehandlung von nicht-ehelichen wie ehelichen Kindern sowie für ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile ab Geburt eines Kindes ein.

Nichtverheirateten Vätern sollte grundsätzlich mit der rechtlichen Anerkennung ihrer Vaterschaft die Inhaberschaft der elterlichen Sorge von Amts wegen beurkundet werden, explizit ausgenommen davon sollten Kinder sein, bei denen die Schwangerschaft nachweislich durch eine Straftat entstanden ist, in diesem Fall sollte weiterhin eine gemeinsame Sorgerechtserklärung oder ein Beschluss vom Familiengericht bindend sein.

Antragsbegründung

Der Sorgerechtsparagraphen §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit, da es inzwischen immer mehr Eltern gibt, die Lebenspartnerschaften als Ehen führen. Die Tendenz ist weiter steigend.

Weit über 90 Prozent der Eltern, welche in einer Lebenspartnerschaft leben, befürworten das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt. Über 2/3 der Eltern in Lebenspartnerschaft entscheiden sich jetzt für das gemeinsame Sorgerecht. Jedoch ist vielen Eltern die Rechtslage nicht bekannt. Sie wissen daher nicht, dass in Lebenspartnerschaft das gemeinsame Sorgerecht erst beantragt werden muss.

Das Nichtehelichengesetz von 1970 stellt eine Diskriminierung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern dar.

Die Piratenpartei steht für Gleichbehandlung in ihren Grundsätzen. Warum soll ein unverheirateter Vater nicht mit einem verheirateten Vater gleichgestellt werden?

Auch geht bei um die Allgemeinregel, dass beide Elternteile grundsätzlich gleich behandelt werden müssen und ein gemeinsames Sorgerecht haben. Die AUSNAHME, wenn z.B. ein Teil der Eltern eine Gefahr für das Kindeswohl darstellt, kann unabhängig davon jederzeit mittels Gang zum Familiengericht bestritten werden.

Das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt würde nicht nur Verwaltungsaufwand und Kosten reduzieren, sondern auch die Elternverantwortung bereits vor der Geburt für beide Elternteile klarstellen.

Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben jeweils ein Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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