Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA066
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA066 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Steuern„Steuern“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Steuerpflichten sind auf im Ausland lebende deutsche Staatsbürger ausweiten insofern diese von den aktuellen Regelungen der jeweiligen Steuerpflichten nicht betroffen sind. |
Schlagworte | Steuern, Finanzierung, Steuergerechtigkeit, Solidarität |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSteuerpflicht nach Staatsangehörigkeit AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text in das Wahlprogramm als neuen Punkt aufzunehmen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass alle deutschen Staatsbürger, unabhängig von ihrem Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt, in Deutschland steuerpflichtig sind. Doppelbesteuerung sollen durch Anrechnung vergleichbarer im Ausland entrichteter Steuern oder wahlweise durch Freibeträge ausgeschlossen werden. AntragsbegründungAktuell gilt: Wer in Deutschland Steuern sparen will, zieht wo anders hin. Aus Gründen der Solidarität sollten auch die Mitbürger einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, welche in eine "Steueroase" verzogen sind. Nahezu alle der im Ausland lebenden Deutschen hat von gemeinschaftlich finanzierten Ressourcen Deutschlands profitiert. Sei dies deutsche Erziehung/Bildung, Infrastruktur oder sogar Wirtschaftssubventionen. Dem Entsprechend sollten sie auch zur weiteren Finanzierung genau dieser Leistungen durch Steuererhebung herangezogen werden, selbst, bzw. gerade wenn sie diese nicht mehr benötigen. Es geht mir hierbei nicht darum, den Auswanderer, der sich mit seiner Geschäftsidee und auch nur mit Mühe und Not über Wasser halten kann eins reinzuwürgen. Dafür können ggf. Freibeträge als Lösung geschaffen werden. Als Vergleich dient hier das amerikanische Modell. ZITAT: "Amerikaner können entweder einen ... Freibetrag für im Ausland erwirtschaftetes und versteuertes Einkommen nutzen – momentan liegt dieser immerhin bei knapp 100.000 Dollar im Jahr. Oder sie lassen sich die im Ausland gezahlten Steuern in voller Höhe von den zu Hause anfallenden Abgaben abziehen." --- ZEIT ONLINE - 25.07.2012 - 14:25 Uhr - http://www.zeit.de/wirtschaft/2012-07/steuerpflicht/komplettansicht Zielgruppe sind vielmehr jene, welche ein Vermögen angehäuft und sich dann "abgesetzt" haben bzw. jene welche im Ausland leben und unverhältnismäßig viel verdienen. Diskussion
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