Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA063

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA063
Einreichungsdatum
Antragsteller

LordSnow

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Europa
Zusammenfassung des Antrags Der Antrag dient dazu Europa2.0 mit einigen weiteren Punkten zu wichtigen Fragen der Fortentwicklung der Europäischen Union zu ergänzen.
Schlagworte Europäische Union, sichere Existenz, gesellschaftliche Teilhabe, Schuldentilgung, innereuropäischer Handel, Verteidigungspolitik, Friedenspolitik
Datum der letzten Änderung 02.11.2015
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Europapolitik (Europa2.0 + Add-ons)

Antragstext

Es wird beantragt folgende Programmpunkte in das Wahlprogramm unter der Überschrift Europapolitik aufzunehmen. Sollte der Antrag als Ganzes nicht die notwendige Mehrheit erreichen, sollen die Kapitel ("Einleitung nach Hauptüberschrift", Europa als Informationsgesellschaft, Grundrechte und Rechtsstaat, Europäische Solidarität und soziale Sicherheit, Grundrechtliche Garantien in der Informationsgesellschaft, Aufnahmekriterien, innereuropäischer Handel, gemeinsame Verteidigungs- und Friedenspolitik) einzeln abgestimmt werden:

Europäische Union

Wir Piraten sind uns der Bedeutung der europäischen Einigung für Frieden, Freiheit, Wohlstand und Rechtsstaatlichkeit auf diesem Kontinent bewusst und bekennen uns zur Gemeinschaft der Völker in Europa. Wir lehnen es jedoch ab, zu Lasten der Mitgliedsstaaten weiter Kompetenzen nach Europa zu übertragen, solange die demokratischen und rechtsstaatlichen Probleme der Europäischen Union nicht gelöst sind. Nicht ein zuviel, sondern ein zuwenig an demokratischer Teilhabe charakterisiert die Krise des Politischen der in die Jahre gekommenen westlichen Demokratien. Die Möglichkeiten kleinteiliger, technokratischer Integration sind endgültig erschöpft. Die wirtschaftliche und politische Krise Europas wird alleine mit einem weiterem Vertrag und noch einem Krisengipfel nicht mehr gelöst werden können. Europa benötigt eine Neuerfindung seiner selbst - und diese kann nicht von oben herab verordnet werden. Wenn ein neu strukturiertes Europa von den europäischen Bürgern akzeptiert und unterstützt werden soll, dann bedarf es einer echten Verfassung, in deren Ausarbeitung seine Bürger von Anfang an einbezogen werden. Ein Scheitern wie mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa können wir uns heute nicht mehr leisten.

Europa als Informationsgesellschaft

Mit einer Strukturreform allein aber ist es nicht getan. Eine Europäische Verfassung muss zugleich den Grundstein für eine gemeinsame ökonomische und kulturelle Zukunft legen; sie muss auch der jungen Generation, von der das Wohl und Wehe des europäischen Projekts letztlich abhängt, eine erstrebenswerte Perspektive bieten. Daher werben wir für eine Europäische Verfassung, die sich an den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts orientiert und auf der Europa als eine freiheitliche, demokratische und solidarische Informationsgesellschaft neu aufgebaut werden kann. Demokratie, Rechtsstaat und Solidarität müssen in die europäische Struktur eingewoben werden, wenn Europa eine Zukunft haben soll. Ein neu verfasstes Europa darf aber kein Zentralstaat werden, sondern muss die Vielfalt der Völker und Regionen in Europa achten und bewahren. Deshalb muss die europäische Struktur dem Grundsatz der Subsidiarität folgen und eine abschließende Definition europäischer Kompetenzen aufweisen. Als elementarer Teil parlamentarischer Souveränität ist der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) im Rahmen einer gemeinsamen Fiskal- und Wirtschaftspolitik der Hoheit des Parlamentes zu unterstellen.

Grundrechte und Rechtsstaat

Die Einführung der Europäischen Grundrechte-Charta hat den Schutz grundlegender Rechte der Menschen in Europa gestärkt. Der Wert von Grundrechten steht und fällt jedoch mit der Möglichkeit, diese gegen den Staat effektiv vor Gericht durchsetzen zu können. Leider zeigt die Erfahrung, dass es den Bürgern an brauchbaren rechtsstaatlichen Möglichkeiten fehlt, sich gegen grundrechtsverletzende Rechtsakte der Europäischen Union effektiv zu wehr zu setzen. Daher ist ein dem Europäischen Gerichtshof übergeordneter Europäischer Verfassungsgerichtshof zu schaffen, vor dem jeder Bürger seine Grundrechte gegen europäische Rechtsakte und sonstiges staatliches Handeln mittels einer europäischen Verfassungsklage verteidigen kann.

Europäische Solidarität und soziale Sicherheit

Sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe

Weiterhin geht mit einer gemeinsamen Fiskal- und Wirtschaftspolitik die Verpflichtung einher, die sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in Europa zu sichern, wenn die sozialen Errungenschaften erhalten bleiben sollen.

Altschuldentilgungsfonds

Die Staatsschuldenkrise der Mitgliedsstaaten ist nicht unerheblich eine Folge der globalen Bankenkrise. Außerdem haben einzelne Mitgliedsstaaten von der Verschuldung anderer Mitgliedsstaaten unmittelbar wirtschaftlich profitiert. Daher plädieren wir um der Gerechtigkeit und des innereuropäischen Friedens willen für eine einmalige, teilweise Vergemeinschaftung der Schuldenlast in Gemeinschaftsanleihen eines neu verfassten Europas.

Grundrechtliche Garantien in der Informationsgesellschaft

Für eine Informationsgesellschaft ist ein möglichst hoher Bildungsstand der Bürger und die Sicherung der Grundlagen einer freien und ungehinderten Kommunikation existentiell.

Freier Zugang zu Bildung

Freie, gebildete und mündige Menschen tragen mit ihren Entscheidungen zur Produktivität, Weiterentwicklung und Verbesserung einer Gesellschaft bei. Je demokratischer eine Gemeinschaft organisiert ist, desto gewichtiger werden ihre Entscheidungen. Um die Konsequenzen von Entscheidungen zu verstehen, braucht der Mensch nicht nur freien Zugang zu Information, sondern muss den Umgang mit ihnen beherrschen. Das betrifft die Suche, die Bewertung und die Einordnung von Wissen. Die Fähigkeit dazu muss jedem Menschen ab Kindesalter bedingungslos gegeben werden. Staatliche Bildung muss kritisches Denken, Bewusstsein für demokratische Rechte und Verantwortung sowie Respekt gegenüber den Rechten und der Freiheit anderer Menschen anstreben. Der freie Zugang zu Bildung ist grundrechtlich zu garantieren

Freiheit der Kommunikation

Der Keim einer Informationsgesellschaft ist die Freiheit, ungehindert zu kommunizieren. Dies beinhaltet die Freiheit, Informationen zu publizieren und öffentliche Informationen abzurufen, sowie den Schutz der hierzu notwendigen Informationsmittler vor einer Inanspruchnahme für den Inhalt der von ihnen gemittelten Informationen. Um die Gleichberechtigung in der Informationsgesellschaft zu sichern, muss zudem der Grundsatz der Neutralität beim Transport von Informationen verfassungsrechtlich geschützt werden.

Schutz des Vertrauens in Informationstechnische Systeme

Das Vorhalten und Verarbeiten von Daten erfasst in einer Informationsgesellschaft weite Teile des Sozial-, Privat- und Intimlebens der Menschen. Mit der zunehmenden Verbreitung von Informationstechnischen Systemen in allen Lebensbereichen geht daher ein gesteigertes Vertrauen in die Vertraulichkeit und Integrität derselben und ihrer Kommunikation untereinander einher. Dieses Vertrauen bedarf eines besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes vor einer Verletzung durch den Staat oder durch Dritte.

Immaterialgüter und Allgemeinheit

Die breite Verfügbarkeit von Wissen und Kultur ist Grundlage der Prosperität einer Informationsgesellschaft. Der Monopolisierung derselben sind deshalb zum Wohle der Allgemeinheit Grenzen zu setzen. Geistige Werke, die wegen des technischen Fortschrittes unbegrenzt verfügbar gemacht werden können, dürfen nicht mit der Natur nach knappem, materiellem Eigentum gleichgesetzt werden. Daher bedarf es einer verfassungsrechtlichen Absicherung, dass der Staat Monopolrechte an Immaterialgütern nur einräumen darf, soweit dies der Allgemeinheit dient. Außerdem müssen sie zeitlich begrenzt sein und und dürfen rückwirkend weder inhaltlich noch zeitlich erweitert werden.

Transparenz staatlichen Handelns

Demokratische Teilhabe erfordert die Möglichkeit, sich ein Bild von staatlichem Handeln machen zu können. Daher ist, wenn dem keine überwiegenden Belange entgegenstehen, das staatliche Handeln aller Staatsgewalten ohne besonderen Antrag und ohne Erhebung von Gebühren transparent zu machen.

Aufnahmekriterien

Für eine Aufnahme in die Europäische Union sind die EU-Standards (Kopenhagener Kriterien) insbesondere in Bezug auf demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Menschenrechte, Minderheitenschutz, Religionsfreiheit als Voraussetzung zu erfüllen. Eine Mitgliedschaftsperspektive in der EU kann ein wichtiger Beitrag zur demokratischen Entwicklung eines Landes und zur Stabilisierung der Region darstellen. Bei einer Beitrittsverhandlung sollen Staaten, wie die Türkei, nicht auf Grund von ethnischen und kulturellen Unterschieden ausgeschlossen werden. Geografische Einteilungen, wie etwa die Kontinentalgrenzen, sollen ebenfalls kein grundlegendes Hindernis darstellen. Vielmehr soll die Union langfristig über Europa hinaus kontinuierlich weiterentwickelt und ihr Name entsprechend angepasst werden.

innereuropäischer Handel

Für Reisende ist das Europa ohne Grenzen bereits seit Eintreten des Schengen-Abkommens eine Realität und niemand stellt heute noch den Nutzen dieses Abkommens in Frage. Gleichzeitig findet man im "vereinten Europa" immer wieder künstliche Grenzen, die rein virtueller Natur sind. Sei es der Pay-TV-Sender, der nur in bestimmten Ländern zu empfangen ist und dann auch noch mit jeweils unterschiedlichen Kanälen, Kinofilme, die an unterschiedlichen Startterminen herauskommen, oder Internetgeschäfte, die nur in bestimmte Staaten liefern. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass künstliche Einschränkungen im innereuropäischen Handel abgebaut werden und Händler sowie Service-Anbieter dabei unterstützt werden, ihr Angebot auf die gesamte Europäische Union auszudehnen.

gemeinsame Verteidigungs- und Friedenspolitik

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine entnationalisierte Verteidigungspolitik der europäischen Union ein. Die nationalen Streitkräfte sind in eine gemeinsame europäische Verteidigungsarmee einzubinden, die nach notwendigen Reformen zur Demokratisierung der EU der Kontrolle eines Gremiums des europäischen Parlaments unterstellt werden kann. Eine Einbindung weiterer Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, wird angestrebt, da eine gemeinsame Verteidigungspolitik die Stabilität der gesamten Region fördert. Es soll jedoch keine große Verteidigungsstreitmacht aufgebaut, sondern das Militär innerhalb Europas zunehmend verkleinert werden. Langfristig soll das Militär langsam abgebaut und an dessen Stelle eine EU-weite Organisation von Friedensfachkräften eingerichtet werden. Vorrangig gilt es Strukturen, die zu Gewalt führen, vor Ort mit zivilen Mitteln abzubauen.

Antragsbegründung

Europa2.0 (crackpille)

Europäische Union Vision

innereuropäischer Handel

siehe Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1084.html (Stephan Urbach)

Aufnahmekriterien

siehe Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1950.html (Travelbug)

gemeinsame Verteidigungspolitik

siehe Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1496.html (Oliver Höfinghoff)

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge