Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA060
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | PA060 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
VollePullePiratNRW |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
Zusammenfassung des Antrags | Es ist der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn einzuführen. Die Höhe des Mindestlohn ist nachvollziehbar über statistische Erhebungen und Ergebnisse zum Lebensunterhalt amtlich zu ermitteln, und ist damit keinesfalls willkürlich oder pauschal. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEinführung des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns AntragstextEs wird beantragt, hiesigen Antrag modular zu behandeln, da es mehrer Anträge zum Mindestlohn gibt, wie z. B. PA105 vom 11.10.2012 im hiesigen Antragsportal (und auch ältere Anträge GP085, PA117, PA282, PA305, PA333, P007, P036, P097, P099, (usw.)) Es wird beantragt zur nächsten Bundestagswahl im Parteiprogramm — Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland an geeigneter Stelle einzufügen : Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn eingeführt wird. Zur Einführung ist der Mindestlohn bei mind. 10 Euro/Std. - im ersten Jahr - anzusetzen und ist jedes Jahr zum 01.01. neu zu berechnen. Das Aufstocken der Löhne über HartzIV ist aus dem SGB zu streichen. Die Höhe des Mindestlohn ist nachvollziehbar über statistische Erhebungen und Ergebnisse zum Lebensunterhalt amtlich zu ermitteln, und ist damit keinesfalls willkürlich oder pauschal. Der Mindestlohn kann nicht in allen Bundesländern gleich sein kann, weil die Lebenshaltungskosten differieren, ja selbst von Stadt zu Dorf im gleichen Bundesland gibt es unterschiede, die so ggf. erfasst werden, ebenso wird der Inflationsausgleich mit erfasst. Was in den Warenkorb reingehört, um die Höhe des Mindestlohns pro Kopf statistisch zu ermitteln, muss mit den Sozialverbänden in transparenter Form beschlossen werden. Eine parlamentarische Kommission berät transparent den Inhalt dieses Warenkorbs und empfiehlt dem Bundestag bzw. dem Bundesrat den Beschluss anzunehmen. Den Warenkorb durch Beamte festlegen zu lassen wie beim HartzIV-Gesetz, ist ein Irrweg. Der Mindestlohn ist über die statistischen Erhebungen mindestens 1x im Jahr zum 01.01 jeden Jahres neu zu berechnen und damit an die neuen Begebenheiten der Lebenserhaltungskosten anzugleichen. Das hätte für den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn im 2. Jahr und in folgenden Jahren das Ergebnis, dass es in den einzelnen Bundesländern zu Absenkungen oder Anhebungen kommen kann, oder eben nahezu gleich bleibt. Wenn Arbeitgeber tatsächlich unter dem Mindestlohn Arbeitskräfte beschäftigen wollen, und dies auch so offerieren, dann muss das im Umkehrschluss die Bedeutung haben, dass der angebotene Lohn unter dem Mindestlohn als sittenwidrig zu werten ist. Die Vorschriften sind entsprechend verschärfend zu ändern, mit dem Verweis, dass bei der Verweigerung derartiger sittenwidriger Beschäftigungsverhältnisse keine sozialrechtlichen Sanktionen für den Arbeitnehmer/in zulässig sind. AntragsbegründungDer gesetzlich garantierte Mindestlohn in der Fläche und für alle Branchen ist unverzichtbar, da das Lohndumping offensichtlich kein Ende findet. Die Tarifparteien waren nicht in der Lage, das Lohndumping zu stoppen. Der volkswirtschaftliche Schaden ist groß und die Steuereinnahmen wurden zum Teil durch das Aufstocken wieder aufgezerrt, weil das Aufstocken der Löhne über HartzIV gesetzlich ermöglicht wurde. Zudem fand eine Fortentwicklung der Löhne oder ein Ausgleich an die inflationäre Preissituation - gerade im Bereich der Dinge des täglichen Bedarfs - , nicht flächendeckend statt. Es ist zudem mit Steuermehreinnahmen zu rechnen. Es ist zu bedenken, dass das HartzIV-Aufstocken zu Zeiten einer besseren bundesweiten Beschäftigungssituation Sinn machte. Diese Zeiten haben sich völlig gewandelt. Stetig steigende Beschäftigungszahlen im Bereich 400-Euro-Jobs (zukünftig 450-Euro-Jobs) und zunehmende und stetig steigende Beschäftigungszahlen im unteren Lohnniveau belegen diese Situation. Wegen der Wirtschaftskrise ist mit weiteren steigenden Arbeitslosenzahlen in Deutschland zu rechnen und die 5%-Linie als Arbeitslosenquote rückt immer weiter in die Ferne. Insofern ist das Aufstocken gemäss HartzIV-Gesetz längst überholt und ist als arbeitsmarktpolitische Regelung aus dem Gesetzeswerk zu entfernen, weil diese Regelung die Steuereinnahmen weiter aufzerren würde ohne das es einen positiven Beschäftigungseffekt in Richtung 5%-Arbeitslosenquote geben wird.
Diskussion
Konkurrenzanträge |