Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA045

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA045
Einreichungsdatum
Antragsteller

Sabine Meyer-Carillon & Armin Meyer

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Vorschlag zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode von 6 auf 3 Jahre bei der Verbraucherinsolvenz(Privatinsolvenz)
Schlagworte Wohlverhaltensperiode, Verbraucherinsolvenz, Privatinsolvenz
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Vorschlag zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode bei der Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz)

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 an geeigneter Stelle folgendes zu den Themenfeldern Arbeit und Soziales einzufügen:

Die Piratenpartei setzt sich für die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode von 6 auf 3 Jahre ohne jegliche Einschränkungen ein.

Antragsbegründung

Die Privatinsolvenz in ein vereinfachtes Verfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen Person (=Privatperson). Dieses Verfahren soll den Gläubigern einer zahlungsunfähigen Privatperson gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen. [1]

Gesetzliche Grundlagen:

Insolvenzordnung (InsO) [Bundesgesetz] [2]

Gründe für die Verbraucherinsolvenz:

Viele Bürger können aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder auch durch Falschberatung [3], Sucht etc. eingegangene Verbindlichkeiten (z.B. Raten für Haus, Eigentumswohnung, Auto etc.) nicht mehr aufbringen. Es ist deshalb besser, in Privatinsolvenz zu gehen, um monatlich das abzubezahlen, was über der Pfändungsgrenze von derzeit 1.029.99 € [4] (siehe aktuelle Pfändungsliste seit 01.07.2011) liegt, als ständig den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen zu haben.

Sachstand:

In Deutschland wurde 1999 die Konkursordnung durch das Insolvenzrecht abgelöst. Seitdem ist in der Insolvenzordnung (InsO) das Insolvenzverfahren für Verbraucher geregelt.

Falls nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch Verbindlichkeiten bestehen, so kann der Schuldner davon befreit werden (Restschuldbefreiung).

Diese Möglichkeit besteht in Deutschland seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) am 1. Januar 1999.

Die Restschuldbefreiung erfolgt gegebenenfalls sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Allerdings muss man sich in der Wohlverhaltensphase dann auch "wohl verhalten" haben, wozu es eine Regelung gibt [InsO].

Diese gesetzliche Neuregelung war eine Reaktion auf die zunehmende Überschuldung von wirtschaftlich nicht selbstständigen Menschen.

Entwicklung 1999-2012 / Statistik:

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren hat sich vom Beginn 1999 bis zum Jahre 2003 etwa verzehnfacht (2003 waren es rund 33.600 Verfahren in Deutschland). Grund hierfür ist nicht nur die wachsende Verschuldung, sondern vor allem die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, die es nach dem früheren Recht nicht gab.

Zu einem sprunghaften Anstieg kam es besonders dadurch, dass seit der Novellierung der Insolvenzordnung (InsO) 2001 eine Stundung der Verfahrenskosten möglich ist und auch völlig mittellose Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen können.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2011 insgesamt 103.289 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Die durchschnittlichen Schulden je Fall lagen in den Jahren 2006 bis 2008 bei etwa 60.000 Euro; mittlerweile liegt diese Summe bei ca. 25.000 Euro (Stand: 21. Oktober 2011).

Dauer des Verfahrens mit Wohlverhaltensphase:

6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfahrensdauer in anderen EU-Mitgliedsstaaten:

England: 18 Monate; Restschuldbefreiung tritt automatisch 12 Monate nach Eröffnung ein

Frankreich: Der Schuldner ist nach Abschluss des ca. 1-jährigen Insolvenzverfahrens schuldenfrei.

Belgien: 3 Jahre

Spanien: 16 Monate

Niederlande: 3 Jahre

Verfahrensregelung durch die EU:

Die Harmonisierung des Insolvenzrechts in der EU blieb bisher aus.[5] Vorschläge der Regierung/anderer Parteien: Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat am 07.04.2011 auf dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag dem Fachpublikum [6] einen Gesetzesentwurf zu den geplanten Änderungen vorgestellt, in dem u.a. im Bereich der Privatinsolvenz (z.B. Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre, sofern mindestens 25 % der Verbindlichkeiten getilgt werden), vorgelegt.[7]


[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Privatinsolvenz

[2] Text der InsO: http://www.gesetze-im-internet.de/inso/index.html

[3] Vgl. hierzu Gerichtsverfahren zu Schrott-Immobilien

[4] http://www.sozialleistungen.info/fin/schulden/pfaendungstabelle.html

[5] Creditreform Wirtschaftsforschung: Insolvenzen in Europa Jahr 2011/12, pdf-Datei bei: http://www.euractiv.de/unternehmen-und-arbeit/artikel/privatpleiten-und-insolvenztourismus-in-europa-005953 , S. 8ff.

[6] � Rede der Bundesjustizministerin vom 7. April 2011 zu den geplanten Änderungen des Insolvenzrechts (Quelle: BMJ)

[7] Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge