Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA017
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA017 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Bauen und Verkehr„Bauen und Verkehr“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Die Verkehrsjahre bei Versicherungskennzeichen sollen sich um eine Woche überschneiden, damit Versicherungskennzeichen (z.B. bei Motorrollern) nicht "über Nacht" gewechselt werden müssen. |
Schlagworte | verkehr, versicherungskennzeichen, verkehrsjahr, mofaschild, motorroller |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVerlängerung des Verkehrsjahres bei Versicherungskennzeichen AntragstextIn das Wahlprogramm für die nächste Bundestagswahl soll eine Verlängerung des Verkehrsjahres bei Versicherungskennzeichen aufgenommen werden. Dazu soll §26 der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)" geändert werden von «Verkehrsjahr ist jeweils der Zeitraum vom 1. März eines Jahres bis zum Ablauf des Monats Februar des nächsten Jahres.» nach «Verkehrsjahr ist jeweils der Zeitraum vom 1. März eines Jahres bis zum Ablauf des 7. des Monats März des nächsten Jahres.» AntragsbegründungDas Verkehrsjahr endet zur Zeit am letzten Tag des Monats Februar um 23:59 Uhr und beginnt um 0:00 Uhr am 1. März. Das hat zur Folge, dass beispielsweise bei Mofas und Motorrollern das Kennzeichen des laufenden Jahres nach der voraussichtlich letzten Fahrt am 28. (bzw. 29.) Februar abgeschraubt werden, das neue Kennzeichen angeschraubt werden und das Fahrzeug bis 0:00 Uhr stehenbleiben muss, da die Verordnung keinen Ermessensspielraum vorgesehen hat. Dies auf den ersten Blick marginal erscheinende Problem ist jedoch z.B. für Arbeitnehmer im Nachtdienst außerordentlich lästig, weil sie, wenn sie nicht ein Bußgeld riskieren wollen, morgens nach Beendigung ihres Dienstes erst noch zu Schraubendreher und anderem Werkzeug greifen müssen, um ihr Kennzeichen umzubauen. Durch die Verlängerung des Verkehrsjahres würden für den Zeitraum von 1 Woche beide Kennzeichen gültig, die Polizei könnte also weiterhin problemlos darauf achten, ob ein Kennzeichen noch die Farbe des vergangenen Jahres oder bereits die aktuelle Farbgebung aufweist (ein bei HU-Plaketten bereits geübtes Verfahren). Die Verlängerung des Versicherungsschutzes um ca. 2 % könnten die Versicherer entweder auf die Prämie aufschlagen (z.Zt. ca. +1 Euro für die Versicherung eines 50er-Rollers pro Jahr) oder wieder gutschreiben, wenn ein fristgerechter Abschluss eines neuen Vertrages für das nächste Jahr erfolgt. Das allerdings müsste nicht der Gesetzgeber, sondern könnte der Markt regeln. Diskussion
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