Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA012

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA012
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bvo für die AG Humanistischer Laizismus

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Staat und Religion„Staat und Religion“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Streichung von Gottesbezügen in den Verfassungen des Bundes und der Länder
Schlagworte Gottesbezüge, Verfassung
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Streichung von Gottesbezügen in den Verfassungen des Bundes und der Länder

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm, Bereich Staat und Religion, aufzunehmen:


Um die staatliche Neutralität gegenüber Gläubigen verschiedener Religionen und Nichtgläubigen herzustellen, fordert die Piratenpartei die Streichung jeglicher Gottesbezüge in den Verfassungen des Bundes und der Bundesländer.

Antragsbegründung

Beim Bundesparteitag 2011.2 in Offenbach wurde die Trennung von Staat und Religion in das Grundsatzprogramm der Partei aufgenommen. Eine aus der Trennung resultierende Neutralität des Staates fordert zwingend den Verzicht auf einen religiösen Verweis als Rechtsquelle einer Verfassung. Ein Gottesbezug stellt letztlich die Menschenrechte als Basis der Verfassung an zweite Stelle hinter die Religion. Weiterhin beinhaltet jeder Gottesbezug eine Diskriminierung der stetig wachsenden Minderheit der Nichtgläubigen (derzeit etwas mehr als ein Drittel der Bevölkerung).

Das häufig vorgebrachte Argument, dass unsere Grundwerte auf dem Christentum basieren, ist völlig falsch. Werte wie z.B. Gleichheit, Freiheit (Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit der Kunst), Demokratie, Rechtsstaat, Aufhebung der Sklaverei, Frauenemanzipation, Folterverbot und Tierrechte sind gegen den erbitterten Widerstand der christlichen Kirchen und kirchennaher Kreise durchgesetzt worden. Sie sind dagegen vielmehr Ergebnis der Aufklärung und der französischen Revolution. Psychologische Untersuchungen haben gezeigt, dass Gläubige auch nicht mehr Nächstenliebe als Nichtgläubige entwickeln.


Beispiele von Gottesbezügen in deutschen Verfassungen

Bundesrepublik Deutschland: Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk ... dieses Grundgesetz gegeben.

Bayern: Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des Zweiten Weltkrieges geführt hat, ... gibt sich das Bayerische Volk ... nachstehende ... Verfassung.

NRW: In Verantwortung vor Gott und den Menschen, verbunden mit allen Deutschen, erfüllt von dem Willen, die Not der Gegenwart in gemeinschaftlicher Arbeit zu überwinden, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle zu schaffen, haben sich die Männer und Frauen des Landes Nordrhein-Westfalen diese Verfassung gegeben:

Baden-Württemberg: Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, dem Frieden zu dienen, …

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge