Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA011

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA011
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bvo für die AG Humanistischer Laizismus

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Staat und Religion„Staat und Religion“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Streichung des §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
Schlagworte Blasphemie, Gotteslästerung
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Streichung des Blasphemieparagraphen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm, Bereich Staat und Religion, aufzunehmen:

Die Piratenpartei fordert die ersatzlose Streichung des §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).

Antragsbegründung

Mit Paragraph §166 StGB werden die Religionen unter einen besonderen Schutz gestellt. Er schränkt das Menschenrecht der Meinungs- und Pressefreiheit in Bezug auf Aussagen über Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen ein. In der Praxis kann das Gesetz zu einer Einschränkung künstlerischer Arbeit führen. In anderen Ländern wird Blasphemie zum Teil schwer bestraft bis hin zur Todesstrafe (z.B. Iran, Saudi-Arabien, Pakistan, Afghanistan). Unser Land sollte da mit gutem Beispiel vorangehen und das Verbot der Blasphemie abschaffen.

Die Religionsfreiheit nach §4 GG bliebe bei einer Streichung des Paragraphen völlig unberührt.

Auszug aus Wikipedia zum Thema: Nach § 48 der Stellungnahme aus dem Jahr 2011 des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen, dem Gremium aus achtzehn unabhängigen Experten, die damit beauftragt wurden, Beschwerden hinsichtlich des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte zu bewerten, „sind Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel, außer in den bestimmten Umständen, wie sie in Art. 20, Absatz 2 des Vertrags vorausgesehen sind.“ Der Art. 20 Abs. 2 ruft Staaten dazu auf, Folgendes zu verbieten: „Die Verfechtung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, welche zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt anstiftet.“ Der Kommentar verlangt mit Bedacht, dass keine Restriktion die Garantien des Abkommens auf Gleichberechtigung vor dem Gesetz (Art. 26) und der Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion (Art. 18) verletzen darf. Gesetze, die Blasphemie einschränken, sind als solche somit mit den allgemeinen Menschenrechtsstandards inkompatibel.

Gegen dieses Menschenrecht wird jedoch in vielen Staaten verstoßen. So gilt Gotteslästerung in vielen Religionen als schweres religiöses Vergehen, wenn es die eigene Religion betrifft.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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