Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA006
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA006 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Datenschutz„Datenschutz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Positionen und Forderungen der PIRATEN zum Kernthema Datenschutz - u.a. Stärkung der informationellen Selbstbestimmung, Umgang mit Meldedaten/Datenhandel, Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung, Privacy-by-Design/by-Default. |
Schlagworte | Datenschutz, Datensicherheit, Informationelle Selbstbestimmung, Grundrechte, Digitalisierung, Informationsgesellschaft, Datenschutzbehörden, Bundesdatenschutzgesetz, BSI, EU-Datenschutznovelle, Meldedaten, Vorratsdatenspeicherung, Adresshandel, Listenprevileg, Datenbrief, Biometrie |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelPrivatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken AntragstextEs wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 an geeigneter Stelle folgendes zum Themenfeld Datenschutz einzufügen:
Die Piratenpartei Deutschland lehnt die verdachtsunabhänge Durchleuchtung der Bürger und den gläsernen Kunden ab. Im digitalen Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene informationen in elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft oder weitergegeben – auch über Ländergrenzen hinweg und zwischen den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen. Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z.B. durch das so genannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen. Damit auch in der Informationsgesellschaft die Privatsphäre gewahrt bleibt, strebt die Piratenpartei Deutschland die Umsetzung der folgenden Maßnahmen an:
Damit die effektive Anwendbarkeit des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 I, 1 I GG auch in Zukunft sichergestellt ist, fordert die Piratenpartei ein Datenschutzrecht, welches das im internationalen Vergleich hohe deutsche Schutzniveau nicht nur erhält, sondern ausbaut – auch nach der Überarbeitung des EU-Datenschutzrechtes. Der Gesetzgeber muss den Einzelnen in die Lage versetzen, sich den Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Informationsverknüpfungen im Internet bewusst zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden, welche Daten er frei gibt – z.B. in sozialen Netzwerkdiensten oder über Treue- bzw. Bonusprogramme. Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass Behörden und Unternehmen in der dem Grundrecht gebührenden Art und Weise, transparent und nachvollziebar mit den personenbezogenen Daten umgehen und, dass Verstöße und mangelnde Sorgfalt entsprechend sanktioniert werden. Der Einzelne muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden. Um das bestehende Auskunftsrecht zu einer Mitteilungspflicht weiterzuentwickeln, fordert die Piratenpartei die Einführung des Datenbriefes und die Verankerung desselben in den Bundesdatenschutzgesetzen des Bundes und der Länder. Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, sollen dazu verpflichtet werden, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbrief über die Art, den Zweck und, im Fall von Behörden und mit staatlichen Aufgaben beliehenen Institutionen, die rechtliche Grundlage der Speicherung zu informieren. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden. Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default). Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken eingebaut werden (Privacy-by-Design).
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz sowie des Bundesamtes für Informationssicherheit ein, um gegenüber staatlichen und nicht-öffentlichen Stellen die Durchsetzbarkeit der Individuellen Datenschutzrechte zu verbessern, Missbrauch von personenbezogenen Daten zu verhindern und Schutzmaßnahmen vor Verlust oder Manipulationen sicherzustellen. Zu diesem Ziel soll die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstellen entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sichergestellt werden. Die Kontrollbehörden müssen entsprechend ihren Aufgaben ausgestattet werden, damit sie ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion auch ausüben können. Für Unternehmen sowie öffentlichen Stellen fordert die Piratenpartei darüber hinaus rechtlich anerkannte freiwillige Datenschutz- und Datensicherheitsprüfungen (Audits) sowie Zertifizierungen durch die unabhängigen Behörden.
Die Piratenpartei fordert ein Melderecht, das der besonderen Sorgfaltspflicht des Staates gegenüber den zwangsweiese erhobenen Daten gerecht wird. Persönlichkeitsrechte müssen über den privatwirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen. Die Meldegesetze sollen daher konsequent dahingehend überarbeitet werden, dass Meldedaten nicht ohne aktive Einwilligung der Bürger an der Erhebungsquelle (Opt-in) an Dritte weitergegeben werden – dazu gehören z.B. Unternehmen, Adresshändler, Verbände oder Parteien. Eine automatisierte Abfrage lehnen wir ab. Dies gilt neben Meldergisterauskünften auch für die Korrektur von Bestandsdaten. Die Verwendung personenbezogener Daten für Adresshandel, Werbezwecke oder Markt- bzw. Meinungsforschung darf nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Daher fordert die Piratenpartei die ersatzlose Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs, der zentralen Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht für den Adresshandel. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss entsprechend angepasst und um einem zwingenden Einwilligungsvorbehalt ergänzt werden. Die Weitergabe von Meldedaten an den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss beendet und die im 15. Runkfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) enthaltene Klausel zur Durchleuchtung der „individuellen Lebenssachverhalte“ der Bürger ersatzlos gestrichen werden.
Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikations-Verbindungsdaten grundsätzlich ab. Zweck und Mittel dieser Überwachungsmaßnahme stehen aus Sicht der PIRATEN nicht in einem ausgewogenen Verhältnis. Die anlaßlose Speicherung ist ein weiterer Schritt in Richtung schrankenloser Telekommunikationsüberwachung und stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht. Das Bundesverfassungsgericht hat die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bereits im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Auch wenn das Urteil einer möglichen Neuregelung enge Grenzen setzt, lässt sich aus Sicht der Piratenpartei keine Ausgestaltung der zu Grunde liegenden EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Europäischen Grundrechtecharta sicherstellen würde. Auch eine Einführung durch die Hintertür lehnen wir ab. Die Piratenpartei tritt daher dafür ein, die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung abschliessend aufzugeben, die EU VDS-Richtlinie ersatzlos abzuschaffen und, im Sinne des Schutzes der Privatsphäre der Bürger, bis dahin möglicherweise anfallende Strafzahlungen seitens der EU-Kommission in Kauf zu nehmen. Das vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die unverzügliche Löschung von Abrechnungsdaten zu verlangen, muss wieder eingeführt werden. Das Briefgeheimnis muss zum Schutz elektronischer Kommunikation zu einem allgemeinen Kommunikationsgeheimnis erweitert werden. Das Recht auf anonyme Bezahlung im Internet und auf anonyme Kommunikation muss verteidigt werden. Auch andere Formen der verdachtsunabhängigen Datenerfassung, wie z.B. die Hotelmeldepflicht oder das Nachfolgeprojekt des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens ELENA, OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung), beurteilt die Piratenpartei kritisch. Die Piratenpartei lehnt die anlasslose Erfassung, Speicherung und den Abgleich biometrischer Daten aufgrund des hohen Missbrauchspotentials ab. Grundsätzlich soll die Erhebung biometrischer Merkmale freiwillig erfolgen und durch unabhängige Stellen kontrolliert und bewertet werden. Der Aufbau zentraler Biometriedatenbanken für polizeiliche Zwecke oder die Versicherungswirtschaft muss unterbleiben. Ausweis- und Passdokumente müssen auch ohne biometrische Merkmale gültig sein – auch im Ausland. AntragsbegründungDatenschutz ist eines der Kernthemen der Piratenpartei Deutschland. Wir benötigen für die Bundestagswahl eine grundsätzliche Positionierung zu diesem Themenfeld, welche insbesondere § 7 (2) des Grundsatzprogramms der Piratenpartei in entsprechende Abschnitte für das Wahlprogramm übersetzt. Diskussion
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