Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/P027
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | P027 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Stefan Kertzscher für den Stammtisch Hohenlohe |
Antragstyp | Positionspapier |
Antragsgruppe | Allgemeine Werte und Menschenbild |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Begriff „Hartz 4“ nicht mehr im Zusammenhang mit der Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige nach SGB II zu gebrauchen. |
Schlagworte | ALG II, ALG2, Hartz IV, HartzIV, Hartz4, Sprachregelung |
Datum der letzten Änderung | 24.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSprachregelung ALG II AntragstextDer Bundesparteitag möge folgenden Text als Positionspapier zu beschließen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich im Sinne der Begriffsklarheit dafür ein, den Begriff „Hartz 4“ nicht mehr im Zusammenhang mit der Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) zu gebrauchen. Ausschließlich der Begriff „Arbeitslosengeld II“ oder kurz "ALG II" / "ALG 2" soll künftig in Zusammenhang mit der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige verwendet werden. AntragsbegründungDer Begriff „Hartz 4“ bezeichnet richtigerweise das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, welches maßgeblich von der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, unter der Leistung von Peter Hartz, auf den Weg gebracht wurde. Dieses Gesetz regelt zahlreiche Änderungen im Sozialrecht und anderen Gesetzen. Das Arbeitslosengeld II wird dort unter anderem explizit in den §§ 19 ff. geregelt. Der Begriff „Hartz 4“ kann daher weder synonym noch analog für die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige verwendet werden. Zudem ruft "Hartz 4" zunehmend eine negative Konnotation hervor. Diskussion
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