Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/P027

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer P027
Einreichungsdatum
Antragsteller

Stefan Kertzscher für den Stammtisch Hohenlohe

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Allgemeine Werte und Menschenbild
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Begriff „Hartz 4“ nicht mehr im Zusammenhang mit der Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige nach SGB II zu gebrauchen.
Schlagworte ALG II, ALG2, Hartz IV, HartzIV, Hartz4, Sprachregelung
Datum der letzten Änderung 24.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Sprachregelung ALG II

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Text als Positionspapier zu beschließen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich im Sinne der Begriffsklarheit dafür ein, den Begriff „Hartz 4“ nicht mehr im Zusammenhang mit der Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) zu gebrauchen. Ausschließlich der Begriff „Arbeitslosengeld II“ oder kurz "ALG II" / "ALG 2" soll künftig in Zusammenhang mit der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige verwendet werden.

Antragsbegründung

Der Begriff „Hartz 4“ bezeichnet richtigerweise das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, welches maßgeblich von der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, unter der Leistung von Peter Hartz, auf den Weg gebracht wurde. Dieses Gesetz regelt zahlreiche Änderungen im Sozialrecht und anderen Gesetzen. Das Arbeitslosengeld II wird dort unter anderem explizit in den §§ 19 ff. geregelt. Der Begriff „Hartz 4“ kann daher weder synonym noch analog für die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige verwendet werden. Zudem ruft "Hartz 4" zunehmend eine negative Konnotation hervor.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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