Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/P007

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer P007
Einreichungsdatum
Antragsteller

SokoThomas

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Medienpolitik
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei sieht in der 2013 einzuführenden Haushaltspauschale keine Lösung für die bisher durch die GEZ eingezogene gerätebezogene Rundfunkgebühr.
Schlagworte Rundfunkbeitrag, Haushaltspauschale, GEZ, Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Datum der letzten Änderung 25.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Positionspapier zum haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag

Antragstext

Ich beantrage, dass die Piratenpartei Deutschland folgendes Positionspapier veröffentlicht:


Die Piratenpartei Deutschland sieht in der 2013 einzuführenden Haushaltspauschale keine Lösung für die bisher durch die GEZ eingezogene gerätebezogene Rundfunkgebühr.


Wir begründen unsere Position mit folgenden Feststellungen:

Das Gesetz widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.

Den Rundfunkbeitrag soll jeder Haushalt zahlen – egal ob er ob überhaupt Fernsehgeräte, Radios, internetfähige Computer und Handys besitzt oder nicht, egal ob man blind, schwerhörig oder taub ist, so sollen die bislang von den Rundfunkgebühren befreiten Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen ab 2013 auch rundfunkbeitragspflichtig werden. Bislang brauchten aber beispielsweise Studenten, die lediglich einen Internetanschluss aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr zahlen. Durch die einzuführende Haushaltspauschale soll ab 2013 Ungleiches gleich behandelt – ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Genauso ist eine Gebührenerhebung auf Zweitwohnsitze, Geschäftsbetriebe sowie außerhalb des Haushalts benutzte Computer oder Mobilfunkgeräte verfassungsrechtlich bedenklich, da eine derartige Besteuerung eine illegitime Doppelbelastung zusätzlich zur Haushaltspauschale bedeuten würde.

Auch verletze die gesetzliche geregelte Vorgehensweise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Meldeämter der Gemeinden sollen künftig automatisch Daten an die Landesmedienanstalten übermitteln. Dadurch wird ein zweites zentrales Melderegister geschaffen. Wir lehnen diese Vorgehensweise auf schärfste ab. Anstatt eines Bürokratieabbaus bedeutet die neue gesetzliche Regelung ein Mehr an Ermittlungen und Verwaltung. Anstatt das Bürokratiemonster GEZ mit 1.100 Beschäftigten abzuschaffen, soll es für die neuen Ermittlungen personell aufgestockt werden. So soll die künftige Behörde u.a. ermitteln, wer sich Wohnungen gekauft hat, wer dort gemeldet ist, wer Einliegerwohnungen vermietet. Zu Beginn darf die Behörde zwar keine Adressdaten von Händlern ankaufen, es ist aber jetzt schon gesetzlich geregelt, dass auch das in einigen Jahren möglich werden soll.

Der geplante Rundfunkbeitrag ist unsozial.

Für 2,4 Millionen Gebührenzahler, die bislang lediglich Radio oder PC nutzten, bedeutet es eine Verdreifachung der Gebühr auf monatlich 17,98 €. Für Geringverdiener sind 215,76 Euro im Jahr möglicherweise schon mehr, als sie sich überhaupt für Medien leisten können - sie werden die Verlierer dieses neuen Rundfunkbeitrages sein. Dadurch dass die Wirtschaft zusätzlich belastet wird, obwohl bereits jeder Haushalt rundfunkbeitragspflichtig ist und da man davon ausgehen kann, dass die Wirtschaft diese Mehrkosten an den Konsumenten weiterreichen wird, werden wir einerseits direkt über die Haushaltsabgabe und dann noch ein zweites Mal indirekt über verteuerte Produkte belastet – im statistischen Mittel wird jeder Bundesbürger ab 2013 mit 110 EUR pro Jahr belastet.

Auch hat die Piratenpartei kompetenzrechtlich große Bedenken gegenüber einer pauschalen Erhebung, da sie einer Steuer gleichkommt. Zur Erklärung: Im Unterschied zu einer Gebühr ist eine Steuer an keine Gegenleistung geknüpft. Das ist bei der neuen Haushaltspauschale der Fall. Jeder muss diese zahlen, egal ob er ein Gerät besitzt oder nicht. Deshalb ist die Haushaltspauschale eine Steuer. Jedoch haben Länder nicht das Recht dazu, eine Steuer zu beschließen.


Handlungsziele

Deswegen fordert die Piratenpartei Deutschland, dass es bei einer sicherlich notwendigen Reform nicht nur um eine Vereinfachung der Gebührenerhebung gehen darf, die in der geplanten Form sogar ein Mehr an Verwaltung erzeugt sowie eine verdeckte Gebührenanhebung darstellt. Vielmehr sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland grundlegend reformiert werden.

1) Als erstes muss geklärt werden, wie der "Grundversorgungsauftrag" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Einbeziehung der veränderten politischen, technischen und kulturellen Rahmenbedingungen überhaupt aussieht und ob es überhaupt noch eine Berechtigung für eine Grundversorgung gibt; letztendlich welchen Umfang eine Grundversorgung haben soll. Es müssen klare und nachvollziehbare Regeln und Grenzen aufgestellt werden, die den Umfang einer möglichen Grundversorgung eindeutig definieren und begrenzen. Erst dann steht das Problem deren Finanzierung zur Tagesordnung.

2) Alle diese Prozesse müssen transparent und demokratisch erfolgen. Es darf nicht sein, dass Ministerpräsidenten zusammen mit Interessenverbänden Gesetze, Verordnungen und Verträge im Alleingang beschließen.

3) Auch sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch einen von der breiten Bevölkerung gewählten Rundfunkrat verwaltet werden. So liegt der Anteil der Staatsvertreter bei einigen Anstalten bei 50 %; dies wird zu Recht als beherrschender Einfluss kritisiert. Es sei darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass ein beherrschender Einfluss von Staatsvertretern in diesen Gremien verfassungswidrig ist.

4) Außerdem fordert die Piratenpartei Deutschlands, dass neben den beiden Kirchen auch konfessionsfreie Religionsgemeinschaften in den Rundfunkräten vertreten sein sollten. Denn diese mittlerweile größte weltanschauliche Gruppierung in Deutschland ist bislang in keinen der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender vertreten.

Antragsbegründung

Im Positionspapier selbst enthalten.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge