Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/P003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer P003
Einreichungsdatum
Antragsteller

NX, Carridwen, databu, Fabio Reinhardt, greemin, nqeifj, Oliver Höfinghoff, twigmac

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Internationale Beziehungen
Zusammenfassung des Antrags Der Antrag fordert die Anerkennung und Aufarbeitung des Völkermords an den Herero und Nama durch die Bundesrepublik Deutschland.
Schlagworte Menschenrechte, International, Afrika, Geschichte, Aufklärung, Völkerrecht, Völkermord
Datum der letzten Änderung 01.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Anerkennung und Aufarbeitung der historischen Verantwortung durch den Völkermord an den Herero und Nama

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Programmpunkt als Positionspapier aufzunehmen:

Anerkennung und Aufarbeitung der historischen Verantwortung durch den Völkermord an den Herero und Nama

Die Piratenpartei Deutschland bekennt sich zu der historischen Verantwortung, die aus dem Völkermord an den Herero und Nama durch die deutsche Kolonialmacht in Deutsch-Südwestafrika zwischen 1904 und 1908 erwächst. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Verantwortung am Genozid und an der Ermordung von bis zu 85.000 Herero und etwa 10.000 Nama sowie Menschen weiterer Völker wie San und Damara in unbekannter Anzahl durch eine formelle Entschuldigung anerkennt und übernimmt. Weiterhin setzen wir uns für eine ernstzunehmende Aufarbeitung und Aufklärung über diesen Völkermord, insbesondere an Schulen und in Schulbüchern ein. Den deutschen Teil der geleisteten Entwicklungszusammenarbeit mit Namibia sehen wir nicht als Ersatz für Reparationszahlungen und unterstützen stattdessen eine ernsthafte namibisch-deutsche Verhandlung und einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs zu dieser Frage.

Antragsbegründung

Vorbemerkung

Dieser Antrag ist unsere Konsequenz der keinzelfall-Konferenz vom 18./19. August 2012 in Berlin, die sich mit dem Themenkomplex Diskriminerung befasste. In den Workshops über Rassismus, Normen, Macht, Privilegien und Weißsein, formulierte insbesondere Natasha Kelly die Kritik, dass der Völkermord an den Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie "Deutsch-Südwestafrika" durch das Deutsche Reich bis heute nicht aufgearbeitet ist.

Am 9. Dezember 1948 verabschiedete die UN-Generalversammlung die "Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords" (Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, CPPCG). Damit erklärten die Vereinten Nationen Völkermord offiziell zum Straftatbestand im Völkerrecht und erkannten den Aufstand der Herero und Nama als Völkermord durch die deutsche Kolonialmacht an. Die Konvention trat am 12. Januar 1951 in Kraft und die Bundesrepublik Deutschland ihr am 9. August 1954 bei.

"Im Oktober 2006 hatte der NUDO-Vorsitzende und zugleich Herero-Paramount-Chief Kuaima Riruako in der namibischen Nationalversammlung einen Antrag gestellt, wonach die deutsche Regierung aufgerufen wird, den Herero-Krieg von 1904-08 als Völkermord anzuerkennen und Reparationen zu zahlen. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt, er wurde offenbar im Jahr 2007 an die Bundesregierung übermittelt. Seither gibt es von den Regierungen hüben wie drüben keine öffentliche Stellungnahme zu diesem Thema." (Quelle)

Die Bundesregierung hat am 21.08.2012 erklärt, dass dies "nicht nach den heute geltenden Regeln des humanitären Völkerrechts bewertet und daher auch nicht als Völkermord eingestuft werden" kann.

Begründung

Das Bewusstsein und die Aufarbeitung des Völkermords ist in Deutschland kaum vorhanden, obwohl die Generalversammlung der Vereinten Nationen diesen 1948 als solchen in der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes anerkannt hat. Eine materielle und moralische Entschuldigung wird insbesondere auch von Hinterbliebenen in Namibia bzw. deren Nachfahren immer wieder gefordert.

Es ist nicht einzusehen, dass Deutschland als Rechtsnachfolger der Kolonialmacht "Deutsches Reich" hier nicht die Verantwortung übernimmt. Die Bundesregierung argumentiert dabei, dass die durch Deutschland geleistete Entwicklungszusammenarbeit mit Namibia Reparationszahlungen aufwiegen, die durch eine offizielle Anerkennung fällig würden. Dabei wird jedoch unterschlagen, dass Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit fast immer an Bedingungen geknüpft sind, die von den Geberländern festgelegt werden. Oft wird so bspw. sichergestellt, dass aus solchen Projekten folgende Aufträge an deutsche Firmen vergeben werden. Das Empfängerland hat hier also keineswegs die freie Wahl und Verfügung über die Mittel, die es bei Reparationszahlungen hätte.

Es sollte dabei auch nicht vergessen werden, dass Deutschland für diesen Genozid seine ersten Konzentrationslager gebaut hat, mit Sterblichkeitsraten von 30-50%. Auch werden in deutschen Instituten noch immer ca. 3.000 menschliche Schädel von Opfern des Genozids verwahrt, die damals nach Deutschland überführt und für "Rassenforschung" benutzt wurden. Siehe zusätzlich die Vorbemerkung.

Links

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge