AntiAtomPiraten/Gorleben

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; hier präsentieren sich die AntiAtomPiraten

Die Positionen der Partei zur Atom-/Energiepolitik findest Du hier.

#AntiAtomPiraten - Infos über Gorleben. Denk selbst!


AtomParteien.jpg

Zu dieser Informationssammlung.
Bei unserem letzten Stammtisch (Hannover Hemmingen/Wettbergen) haben wir beschlossen, dass ich mich über die u. g. Themen informiere und dann den Stammtisch auf den Stand bringe. Wir arbeiten bislang eher Kommunal- als Energie- und Umweltpolitisch. Kine Haasler hat mich mit Infos versorgt und gebeten das Ergebnis auf dieser Seite für Interessierte zusammen zuschreiben

Uns fehlten die politischen Hintergründe zur Gorleben Erkundung:

  • Warum wird bundesweit nur ein Standort erkundet?
  • Was war Auslöser zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses?
  • Was genau ist sein Auftrag?
  • Wie Ergebnis offen kann eine Standortentscheidung ausfallen bei nur einer Option?!

Vorwurf der politischen Einflussnahme

Kurz zum Inhalt:
Professor Gerd Lüttich, vorgestellt als Chefgeologe, untersuchte Anfang der 70er Bundesweit 250 Standorte auf ihre Atom-Endlagereignung.
  • Gorleben steht nicht auf seiner Empfehlungsliste.
  • Er hat damals von Ministerpräsident Ernst-Albrecht zu hören bekommen: "... eine politische Entscheidung".
  • DasErste.de Panorama
    Atomklo Norddeutschland: Warum der Süden verschont bleibt
    Beitrag 05.05.2010, 30 Min
    Bislang soll der Atommüll allein in Niedersachsen landen, obwohl es massive Zweifel an der Eignung von Gorleben gibt.

Untersuchungsausschuss des dt. Bundestages

Page

Ich habe mich entschieden recht umfänglich die Texte des Antrages hier einzustellen. Diese sind (politisch unüblich) gut lesbar formuliert und stellen aufgrund der umfassenden Aufgabenstellung eine gute Arbeitsgrundlage des Ausschusses dar.

Antrag

17/888 - Antrag SPD, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Gorleben) (PDF)

Einsetzung

Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt. Dem Untersuchungsausschuss sollen 15 ordentliche Mitglieder (CDU/CSU: 6 Mitglieder, SPD: 3 Mitglieder, FDP: 2 Mitglieder, DIE LINKE.: 2 Mitglieder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 2 Mitglieder) und die entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören.

Auftrag

Der Untersuchungsausschuss soll, ausgehend von der mit Kabinettsbeschluss vom 13. Juli 1983 getroffenen zentralen Lenkungsentscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie ausschließlich auf die untertägige Erkundung des Standorts Gorleben zu beschränken und keine alternativen Standorte zu prüfen, klären,

  • auf Grundlage welcher Gutachten, Expertisen oder sonstiger Informationen diese Entscheidung durch welche Personen, unter wessen Mitwirkung, auf wessen Empfehlungen hin und aus welchen Beweggründen getroffen wurde,
  • ob bei der Entscheidung der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik zu Grunde gelegt wurde,
  • ob es politische Vorfestlegungen oder Vorgaben bezüglich des Standorts Gorleben als Endlager gab, und falls ja, welches die Gründe hierfür waren,
  • ob es durch Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung oder von dritter Seite Bemühungen gab, den Inhalt von rechts- oder naturwissenschaftlichen Expertisen, Gutachten oder Empfehlungen in diesem Zusammenhang zu beeinflussen oder ob vorhandene Expertisen ungenügend berücksichtigt oder zurückgehalten worden sind,
  • ob Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Entscheidung vom 13. Juli 1983 gegenüber dem Parlament, der Öffentlichkeit oder dritten Stellen Informationen vorenthalten oder unvollständige oder falsche Angaben gemacht haben,
  • welche rechtlichen, tatsächlichen und politischen Konsequenzen aus den in diesem Untersuchungsverfahren gewonnenen Erkenntnissen für den Standort Gorleben und die zukünftige Suche nach einem Endlagerstandort zu ziehen sind.

Der Untersuchungsausschuss soll dabei auch folgende Fragen klären:

  1. Wer hat wann auf Bundesebene die Entscheidung für Salz als Wirtsgestein zur Einlagerung radioaktiver Abfälle getroffen?
  2. Welche Äußerungen, Stellungnahmen, Gutachten, Empfehlungen oder sonstige Informationen von Behörden oder dritten Stellen lagen der Bundesregierung hierzu vor?
  3. Auf welcher Informationsgrundlage wurde der von der Landesregierung Niedersachsen benannte Standort Gorleben durch den Bund akzeptiert?
  4. Inwiefern wurde sichergestellt, dass dabei der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik zu Grunde gelegt wurde?
  5. Wurde hinsichtlich des Langzeitsicherheitsnachweises für den Standort Gorleben auf Daten für den damals unter DDR-Gebiet liegenden Teil der geologischen Formation verzichtet, und falls ja, aus welchem Grund und mit welcher Berechtigung?
  6. Welche sonstigen Kriterien spielten bei der Auswahl des Standorts Gorleben gegebenenfalls eine Rolle?
  7. Wurden die am 5. Januar 1983 im Bundesanzeiger veröffentlichten „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ unabhängig von konkreten Standorten und ausschließlich auf der Grundlage des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik entwickelt oder orientierten sie sich ganz oder teilweise an den Standortbedingungen in Gorleben, um die Standortwahl Gorleben dadurch gegebenenfalls zu untermauern?
  8. Welche Standorte waren bis zur Entscheidung der Bundesregierung vom 13. Juli 1983 als untersuchungswürdige Alternativen zu Gorleben in der Diskussion, und aus welchen Gründen wurde jeweils entschieden, diese alternativen Standorte nicht weiter zu erkunden?
  9. Wurde die Entscheidung zur ausschließlichen Erkundung des Standorts Gorleben aufgrund bestimmter Kriterien getroffen, und falls ja, wo sind diese Kriterien festgehalten, und wann wurden sie von wem entwickelt?
  10. Inwiefern wurde sichergestellt, dass bei der Entscheidung zur ausschließlichen Erkundung des Standorts Gorleben der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik zu Grunde gelegt wurde und die Voraussetzungen für eine untertägige Erkundung des Standorts Gorleben erfüllt waren?
  11. Welche Äußerungen, Stellungnahmen oder Empfehlungen von Behörden oder anderen Einrichtungen, die sich mit der Erkundung von alternativen Standorten auseinandersetzten, lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses vor oder hätten ihr vorliegen müssen?
    • Gab es entsprechende Stellungnahmen bei der Landesregierung Niedersachsen, von denen die Bundesregierung Kenntnis hatte oder hätte haben können oder müssen?
  12. Wer hat im Bereich der Bundesregierung, in der Landesregierung Niedersachsen und den ihr zugeordneten Behörden oder von dritter Seite an der Entscheidungsfindung auf Bundesebene direkt oder indirekt mitgewirkt oder Bemühungen unternommen, auf die Entscheidung einzuwirken?
    • In welcher Art und Weise erfolgte dies jeweils?
  13. Welche schriftlichen Unterlagen (Gutachten, Expertisen, Vorentwürfe, Exposés, Vermerke o. Ä.) lagen den Mitgliedern und Mitarbeitern der Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung vom 13. Juli 1983 vor?
    • Von wem wurden diese Unterlagen jeweils wann und mit welchen Maßgaben oder Vorgaben in Auftrag gegeben?
    • Gab es Bemühungen von Mitgliedern oder Mitarbeitern der Bundesregierung oder von dritter Stelle, auf deren Inhalte Einfluss zu nehmen, und welche Folgen hatten diese Bemühungen gegebenenfalls?
    • Welche Äußerungen bzw. Stellungnahmen von Mitgliedern oder Mitarbeitern der Bundesregierung gab es gegebenenfalls zu diesen Unterlagen?
  14. Welche Erkenntnisse lagen der Bundesregierung in Bezug auf die bereits seit den 60er-Jahren untersuchte so genannte Gorleben-Rinne vor, wonach die Ton-Deckschicht über dem Salzstock von einer Rinne durchzogen sei, durch die stetig Grundwasser fließe, wodurch die Gefahr bestehe, dass bei einer Atommüll-Einlagerung radioaktiv belastete Lauge ins Grundwasser dringen könne (vgl. etwa: Frankfurter Rundschau vom 22. September 2009)?
    • Wie wurde mit diesen Erkenntnissen im weiteren Verlauf gegebenenfalls umgegangen?
  15. Wurde von der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 13. Juli 1983 oder im Verlauf der Erkundung entschieden, gebilligt, toleriert, ignoriert oder fahrlässig verkannt, dass die auf der Grundlage der getroffenen Entscheidung vorzunehmenden Baumaßnahmen in Gorleben eventuell nicht nur der reinen Erkundung dienen, sondern so angelegt sein sollten, dass der Bau für den industriellen Betrieb als Endlager genutzt werden können sollte (vgl. dazu etwa: Frankfurter Rundschau vom 29. Mai 2009)?
    • Sollte also unabhängig von tatsächlichen Erkundungsergebnissen ein späteres Endlager vorbereitet oder ein verdecktes Endlager errichtet werden?
    • Sollte ein Planfeststellungsverfahren zum Bau des Endlagers umgangen werden?
    • Sollten dadurch letztlich Fakten geschaffen werden, die es später erschweren sollten, von einer Nutzung des Standorts Gorleben als Endlager wieder Abstand zu nehmen?
    • Welche Zusatzkosten wurden dadurch gegebenenfalls verursacht?
  16. Gab es Bemühungen der Atomwirtschaft oder ihr nahestehender Institutionen oder Personen, Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Bundesregierung oder weiterer am Verfahren beteiligter Stellen oder Personen auszuüben, und welche Folgen hatten diese gegebenenfalls, insbesondere hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte?
  17. Gab es insbesondere im Vorfeld der Entscheidung vom 13. Juli 1983 Kontakte bzw. Absprachen von an der Entscheidungsfindung direkt oder indirekt beteiligten Personen mit Vertretern der Energieversorgungsunternehmen oder anderer direkt oder indirekt an der Erkundung beteiligter Unternehmen bezüglich der Festlegung auf den Standort Gorleben und dessen weiterer Erkundung?
  18. Hat es in diesem Zusammenhang einen Wechsel von Personen aus öffentlichen Stellen des Bundes, der Landesregierung Niedersachsen sowie den jeweils zugeordneten Behörden zu Unternehmen der Energiewirtschaft, die mit der nuklearen Stromerzeugung oder der Entsorgung des dabei anfallenden radioaktiven Abfalls befasst waren, gegeben oder haben Wechsel in umgekehrter Reihenfolge stattgefunden?
  19. Welche fachlichen und/oder politischen Gründe waren letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung der Bundesregierung vom 13. Juli 1983?
  20. Gab es Bemühungen der beteiligten Bundeseinrichtungen, eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden, und falls ja, welche waren dies, und aus welchen Beweggründen erfolgten sie?
  21. Wurde bei der untertägigen Erkundung auch deshalb Bergrecht und nicht Atomrecht zu Grunde gelegt, um ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren mit der damit verbundenen Beteiligung der Öffentlichkeit zu umgehen?
  22. Welche Finanzmittel wurden wann, von wem und auf welcher Basis in die Region Gorleben transferiert, und sollten diese dazu dienen, die Akzeptanz des geplanten Endlagers bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen?
  23. Hat die Bundesregierung dem Parlament, der Öffentlichkeit oder sonstigen Stellen im Zusammenhang mit der Entscheidung vom 13. Juli 1983 Informationen und Erkenntnisse vorenthalten?
  24. Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gegenüber dem Parlament, der Öffentlichkeit oder im Rahmen von Gerichtsverfahren unvollständige oder falsche Angaben gemacht?
  25. Wurden in den Jahren 1997/1998 Änderungen am ursprünglichen Erkundungs- oder Endlagerkonzept z. B. wegen fehlender Salzrechte vorgenommen?
  26. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den durch den Untersuchungsausschuss gewonnenen Erkenntnissen
    • im Hinblick auf beteiligte Personen und Institutionen bzw. Behörden,
    • im Hinblick auf die Zukunft des Standorts Gorleben und die künftige Suche nach einem geeigneten Endlager für hochradioaktive Abfälle, insbesondere unter Berücksichtigung des internationalen Stands von Wissenschaft und Technik sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit?

Begründung

Deutschland benötigt dringend eine Lösung zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Aufgrund der zentralen Leitungsentscheidung der Bundesregierung mit Kabinettsbeschluss vom 13. Juli 1983 wurde als Standort für ein derartiges Lager ausschließlich der Salzstock in Gorleben erkundet. Kritiker führen seit jeher an, dass die Festlegung auf Gorleben politisch manipuliert worden sei und zweifeln die Eignung des Salzstocks als Endlager an.

Im Jahr 2009 wurden Dokumente publik, die den Verdacht begründen, dass die Entscheidung der Bundesregierung vom 13. Juli 1983, sich bei der Erkundung auf den Standort Gorleben zu beschränken und damit die Erkundung alternativer Standorte auszuschließen, auf politischer Vorfestlegung bzw. politischer Einflussnahme beruhte und nicht auf Grundlage wissenschaftlicher Expertise erfolgte. Die genauen Umstände der Standortauswahl sind bis heute nicht geklärt. Zahlreiche Geologen hatten die Eignung des Salzstocks von Anfang an bezweifelt und auf die Inhomogenität des Salzstocks, auf Frostrisse, die ihn durchziehen, und auf das über weite Strecken fehlende Deckgebirge über dem Salzstock („Gorleben-Rinne“) verwiesen. In dem weit in den Salzstock hineinreichenden Kalisalz, das leicht wasserlöslich ist, sahen sie eines der Hauptprobleme für die Gewährleistung einer sicheren Isolation der Radionuklide über den erforderlichen Zeitraum von einer Million Jahre. Es ist deshalb verwunderlich, dass an der Entscheidung beteiligte Stellen wie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe entsprechende Erkenntnisse, die gegen eine Eignung des Standorts sprechen, nicht vorgelegen haben sollen, diese zumindest aber nicht publik gemacht wurden.

Infolge von Medienberichten über den Verdacht unzulässiger politischer Einflussnahme auf ein der Entscheidung für den Standort Gorleben zu Grunde liegendes Gutachten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (vgl. statt vieler nur: Süddeutsche Zeitung vom 9. September 2009) wurde von der Bundesregierung im September 2009 eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundeskanzleramts eingesetzt. Diese war nicht in der Lage, ein einvernehmliches Ergebnis vorzulegen. Stattdessen gibt es einen umfänglichen Berichtsentwurf des BMU sowie eine knappe gegenläufige Stellungnahme des Bundeskanzleramts, die aufgrund eines Widerspruchs des BMU nicht als einvernehmlicher Bericht der Bundesregierung gelten kann. Mithin liegt noch kein abschließendes und umfassendes Urteil über die Vorgänge des Jahres 1983 und deren Genese vor.

Ziel des Untersuchungsausschusses ist es vor allem, zu überprüfen, ob die Auswahl und Entscheidung zur alleinigen Erkundung des Standorts Gorleben am Stand von Wissenschaft und Technik orientiert war oder ob und gegebenenfalls in welcher Form es hierbei politische Einflussnahmen auf die der Entscheidung zu Grunde liegenden wissenschaftliche Expertisen gegeben hat und wer hierfür die Verantwortung trägt. Dies ist vor allem deshalb erforderlich, weil erst im September des letzten Jahres durch Presseberichterstattung Tatsachen offenbar wurden, die die Vermutung politischer Fehlentscheidungen mit weitreichenden und bis heute wirkenden Konsequenzen zumindest nahelegen und damit ein großes öffentliches Interesse an einer möglichst lückenlosen Aufklärung dieses konkreten Vorgangs begründen. Der Untersuchungsausschuss soll dadurch in die Lage versetzt werden, aus seinen Erkenntnissen Empfehlungen für die künftige Endlagersuche zu erarbeiten.

Meine Einschätzung zum Untersuchungsergebnis

Die Vorwürfe der politischen Einflussnahme scheinen plausibel, die Aufgabenstellung des Ausschusses umfassend. Soweit eine gute Untersuchungsgrundlage. Die Vorgänge die zu den wesentlichen Entscheidungen führten sind jedoch bald 30 Jahre her. Untersuchungsausschüsse haben auch mit Sachverhalten jüngerer Vergangenheit ihre Schwierigkeiten.

Ich rechne nicht mit einer lückenlosen Aufklärung der damaligen Einflussnahme, sofern es sie gegeben hat. Ich baue jedoch darauf, dass der Ausschuss klären wird, ob die damalige Festlegung auf Salz als ausschließlich geeignetes Wirtsgestein, und Gorleben als einziges in Frage kommendes Salzgestein Bergwerk, weiter Bestand haben muss.

Ergebnisoffen ist anders!

Alternative Endlagerstandorte

  • Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Geozentrum Hannover
    Endlagerstandorte
    Welche Regionen in Deutschland sind für die Endlagerung radioaktiver Abfälle geeignet? Geowissenschaftler untersuchen Salz und Ton.

Das inzwischen verworfene Vorhaben zur Privatisierung der Atommüllendlager


Das ist mein erster Beitrag in einem Wiki. Überarbeitung ist ausgesprochen gerngesehen!
Netzbuerger 18:17, 10. Okt. 2010 (CEST)
http://twitter.com/_netzbuerger, netzbuerger@piraten-wettbergen.de


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