Abstimmtool

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Das Wort "tool" ist Englisch und bedeutet übersetzt Werkzeug, Gerät, Instrument oder Helfershelfer. Piratentools sind daher Piratenwerkzeuge im Internet, d.h. Software. Es sind mehrere Abstimmtools in Bearbeitung, unter anderem von Mitgliedern der Piratenpartei. Es kann dabei unterschieden werden zwischen einem Meinungsfindungstool, das keine geheime Abstimmung ermöglichen soll, und Wahltools, die versuchen eine geheime, sichere und nachvollziehbare Wahl zu ermöglichen. Inzwischen gibt es einige Anhaltspunkte, ob bzw. inwieweit diese Ansprüche prinzipbedingt überhaupt erfüllbar sind oder nicht.

Wahlen und geheime Abstimmungen

Im Urteil zum Thema "Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig" stellt das Bundesverfassungsgericht unter Anderem fest: Weblink zum Urteil, Wikipedia

Auch die Verwendung der oben genannten elektronischen Wahlgeräte bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag verletzt die Öffentlichkeit der Wahl. Die Wahlgeräte ermöglichten keine wirksame Kontrolle der Wahlhandlung, da wegen der ausschließlich elektronischen Erfassung der Stimmen auf einem Stimmspeichermodul weder Wähler noch Wahlvorstände oder im Wahllokal anwesende Bürger die unverfälschte Erfassung der abgegebenen Stimmen überprüfen konnten. Auch die wesentlichen Schritte bei der Ergebnisermittlung konnten von der Öffentlichkeit nicht nachvollzogen werden. Es reichte nicht aus, dass anhand eines zusammenfassenden Papierausdrucks oder einer elektronischen Anzeige das Ergebnis des im Wahlgerät durchgeführten Rechenprozesses zur Kenntnis genommen werden konnte.

Dieser Passus stützt sich im Wesentlichen auf eine Stellungnahme von Fachleuten des Chaos Computer Clubs. Fazit hieraus ist:

Computer können prinzipbedingt nicht zur Durchführung von Wahlen oder geheimen Abstimmungen genutzt werden. Das Ergebnis kann durch Wähler bzw. Abstimmende nicht verifiziert werden. Daher eignen sich Abstimmungstools maximal als Ersatz für offene Abstimmungen.

offene Abstimmungen

Es gibt bisher kein Werkzeug, das eine Anonymisierung der Abstimmenden erlaubt und gleichzeitig die Überprüfbarkeit des Wahlergebnisses durch die Abstimmenden ermöglicht. Die Gründe sind analog und offensichtlich ebenso prinzipbedingt wie in obigen Urteilsbegründung. Mit Hilfe der Datenbank eines elektronischen Abstimmungswerkzeuges läßt sich ein Meinungsprofil eines jeden Users erstellen sowie lebenslang und darüber hinaus speichern. Es bleibt also dauerhaft im Bezug auf den Einzelnen als auch bezüglich Gruppenbildung und -verhalten elektronisch auswertbar. Das ist bei der offenen Abstimmung per Handzeichen anders. Hier ist in aller Regel eine breitbandige Dokumentation des Abstimmungsverhalten eines Einzelnen oder gar Aller nicht möglich. Beim einer Entscheidung über den Einsatz solcher Werkzeuge sollte man dies berücksichtigen.

Übersicht Abstimmungstools

Siehe auch