AG Steuerpolitik/Gliederung/Allgemeines/Grundsatzantrag

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Antragstitel

Grundsatz der Steuerpolitik der Piratenpartei

Antragsteller

AG Steuerpolitik, vertreten durch NN

Antragstyp

Programmänderung

Präambel

Wir legen hiermit die Grundlagen für ein Steuerrecht, wobei es keine Rolle spielt ob es für das zurzeit geltende oder für ein neu zu erarbeitendes gilt.


Antragstext

Es wird beantragt, im Parteiprogramm den folgenden Text an der entsprechenden Stelle einzufügen:


Ein gerechtes, widerspruchsfreies, transparentes und verständliches Steuersystem erhöht die Akzeptanz der Bürger

Zielsetzung der Steuergesetzgebung:

Steuern dienen der Finanzierung des Staatshaushalts und der Umsetzung politischer Entscheidungen (Lenkungsmaßnahmen).

Um das Erreichen dieser Ziele zu gewährleisten, sollen Lenkungsmaßnahmen sowie die Effizienz von Steuergesetzen und ihren Ausführungen regelmäßig überprüft werden.

Die Piratenpartei setzt sich für eine gerechte und transparente Steuergesetzgebung ein, da sich nach ihrer Auffassung Gerechtigkeit und Transparenz gegenseitig bedingen.

Gerechtigkeit

Eine gerechte Steuergesetzgebung erfordert, dass

  • die Belastung durch Steuern sozial gerecht erfolgt,
  • Bürger mit höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit dieser entsprechend mehr zu Staatsfinanzierung beitragen als Bürger mit geringerer Leistungsfähigkei,.
  • Steuergerechtigkeit weniger durch gesonderte Regelungen für alle denkbaren Einzelfälle, sondern überwiegend durch sinnvolle und bürgerfreundliche Pauschalierungen erreicht wird und
  • Nichtanwendungserlasse der Verwaltung dürfen Urteile des Bundesfinanzhofs nicht aushebeln.


Transparenz

Eine transparente Steuergesetzgebung erfordert, dass

  • Steuergesetze möglichst einfach, verständlich und widerspruchsfrei formuliert werden,
  • komplizierte Regelungen vom Staat durch zusätzliche Erläuterungen für den Steuerzahler verständlich gemacht werden,
  • steuerliche Ausnahmeregelungen jeglicher Art vermieden, wenigstens aber auf ein Mindestmaß beschränkt werden,
  • die Anzahl der Steuerarten gering gehalten wird,
  • die Zielsetzung der Steuergesetzgebung stets, insbesondere bei Steuern mit Lenkungsfunktion, klar erkennbar ist,
  • Lenkungsmaßnahmen grundsätzlich durch Verbrauchs- und Verkehrssteuern umgesetzt werden und
  • Steuern nur in Ausnahmefällen für Subventionsmaßnahmen genutzt werden.


Begründung

Ziel des Programmantrages ist es, allgemeine Aussagen über piratige Grundsätze der Steuerpolitik zu formulieren, die als Basis für konkrete Anträge für Wahlprogramme und Positionspapiere dienen sollen.

Thema Zielsetzung der Steuergesetzgebung:

Wir möchten Aussagen bezüglich der Frage treffen, warum und mit welcher Begründung Steuern erhoben werden. Wir sind der Meinung, dass Hauptzweck der Steuergesetzgebung die Finanzierung des Staatshaushaltes darstellt. Darüber hinaus können Steuern auch einen Lenkungszweck besitzen, um effizient das Verhalten in eine gesellschaftlich gewünschte Richtung zu lenken und somit das Wohl aller zu steigern.

Um die Akzeptanz der betroffenen Steuerzahler und die Transparenz der Steuergesetzgebung zu verbessern, möchten wir, dass Steuergesetze hinsichtlich ihrer Zielsetzung regelmäßige überprüft werden. Konkret bedeutet dies, dass die Steuergesetzgebung zum einen hinsichtlich ihrer Effizienz einer Überprüfung standhalten sollte. So macht es beispielsweise keinen Sinn eine Steuer mit Fiskalzweck zu erheben, wenn die Kosten der Erhebung nicht deutlich niedriger als die Erträge der Steuer sind. Zum anderen sollten Steuern mit Lenkungszweck hinsichtlich ihrer tatsächlichen Lenkungswirkung einer regelmäßigen Prüfung standhalten.

Wir sind der Meinung, dass das jetzige Steuerrecht in vielerlei Hinsicht unseren Vorstellungen eines gesellschaftlich akzeptablen Steuerrecht nicht entspricht. Das deutsche Steuerrecht ist anerkanntermaßen eines der kompliertesten der Welt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Das Steuerrecht wird oft für andere Politikfelder missbraucht, so sind im Steuerrecht in vielen Fällen Subventionen mit z.B. strukturpolitischem Hintergrund versteckt, Steuern mit Lenkungsfunktion werden für fiskalische Zwecke missbraucht, das Steuerrecht ist durch eine Berücksichtigung von zu vielen Einzeltatbeständen überladen, veraltet und unverständlich formuliert.

All diese Faktoren verkomplizieren das Steuerrecht unnötig, sind intransparent und verringern die Wohlfahrt aller. Gleichzeitig führt die möglicherweise gerecht gemeinte Steuergesetzgebung aufgrund ihrer Unverständlichkeit und Komplexität nicht zu einer höheren Gerechtigkeit und Akzeptanz bei den Steuerzahlern. Aus diesen Gründen treten wir für ein Steuersystem ein, bei dem Transparenz und Gerechtigkeit wieder hergestellt und im Konfliktfall gleichberechtigt gegeneinander abgewogen werden. Was wir unter einem transparenten und gerechten Steuersystem verstehen, soll im Folgenden erläutert werden.

Thema Gerechtigkeit:

Gerechtigkeit im Steuersystem bedeutet zunächst ganz allgemein, dass eine Besteuerung sozial gerecht erfolgen sollte. Hierunter verstehen wir im Speziellen, dass Menschen, die dazu wirtschaftlich in der Lage sind, mehr zur Finanzierung des Staatshaushaltes beitragen, als Menschen, die wirtschaftlich dazu weniger in der Lage sind.

Steuergesetze mit gesonderten Regelungen für alle denkbaren Einzelfälle, sind oft gerecht gemeint. Sie führen jedoch häufig dazu, dass Steuererklärungen unnötig kompliziert werden. Steuerberater müssen hinzugezogen werden, um alle Möglichkeiten auszunutzen. Gerechtigkeit bedeutet für uns auch, dass Bürger ihre Steuererklärung selbst erstellen können. Dafür möchten wir überwiegend mit sinnvollen und bürgerfreundlichen Pauschalierungen arbeiten.

Durch Nichtanwendungserlasse veranlaßt die Finanzverwaltung, dass bereits rechtskräftige Urteile nicht auf gleichgeartige Fälle angewendet werden. Auf diese Weise wird in einer Vielzahl von Fällen rechtsmissbräuchlich die eindeutige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes umgangen. Hiermit werden die Bürger genötigt in jedem einzelnen Fall vor Gericht zu gehen. Die Piraten fordern daher ein gesetzliches Verbot von Nichtanwendungserlassen.

Thema Transparenz:

Um die Transparenz im Steuerrecht zu verbessern, möchten wir, dass Steuergesetze möglichst einfach, verständlich und widerspruchsfrei formuliert werden. Nicht vermeidbare komplizierte Regelungen der Steuergesetze sind durch zusätzliche Erläuterungen ausserhalb des Gesetzestextes verständlich zu machen, damit der Inhalt von Steuergesetzen nicht nur von Steuerexperten verstanden werden kann.

Wir sind der Meinung, dass die Gesamtanzahl der Steuerarten und steuerlichen Ausnahmeregelungen auf ein notwendiges Maß verringert werden soll, um das Steuersystem verständlich zu gestalten und eine bessere Akzeptanz zu erreichen.

Hierfür sollte auch die Zielsetzung der Steuergesetzgebung immer klar erkennbar sein. Dies gilt insbesondere für Steuern mit Lenkungsfunktion, bei denen der Steuerzahler oft nicht mehr die ursprünglich gewollte Lenkung erkennt, sondern das Gefühl hat, dass die entsprechende Steuer lediglich zur Finanzierung des Staatshaushaltes dient. Um eine Transparenz bei der Lenkungsfunktion zu erreichen, sind Lenkungsmaßnahmen grundsätzlich durch Verbrauchs- und Verkehrssteuern (z.B.Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer etc.) durchzuführen, und nicht durch Ertrags- und Substanzsteuern (z.B. Einkommenssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer etc.). Hierdurch kann zum einen eine zusätzliche Komplexität der ohnehin schwer verständlichen Ertrags- und Substanzbesteuerung vermieden werden. Zum anderen können auf diese Weise Lenkungsmaßnahmen transparent und messbar erfolgen.

Aus gleichen Gründen fordern wir auch, dass Steuern nur in Ausnahmefällen für Subventionsmaßnahmen genutzt werden. Wenn Subventionen politisch gewollt sind, sollten diese möglichst direkt und mit messbaren Kosten und nicht im Steuerrecht verschleiert erfolgen.


Annahme des Antrages durch die AG:

Mumble-Sitzung vom 11.06.2012


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