AG SGB II.0/IT-Verfahren in und bei JobCentern/COSIMA-IT-Verfahren/coArb

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coArb (computergestützte Arbeitsvermittlung) war ein IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit zur elektronischen Unterstützung der Arbeitsvermittlung.

Dieses IT-Verfahren wurde nach Errichtung derjenigen »JobCenter«, die gemeinsame Einrichtungen sind, anfangs auch dort eingesetzt.

Mit coArb wurden in großem Umfang personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet (»Bewerberprofil«), neben Informationen zur Qualifikation beispielhalber auch Daten zum Haushalt der betreffenden Bürger_innen (u.a. Familienstand, Zahl der Kinder unter 16 Jahre). Die Datenbestände wurden dabei dezentral bei den Arbeitsämtern vor Ort gespeichert, konnten zuletzt jedoch bundesweit abgerufen werden.

coArb wurde in der Zeit von Juli 2005 bis Juni 2006 schrittweise durch ein neues IT-Verfahren abgelöst.

Nachfolger

Datenschutzrechtliche Kritik

  •  »Entgegen der Zusagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesagentur für Arbeit gibt es jedoch noch immer keine erkennbaren Fortschritte bei der Beseitigung dieser Mängel [des IT-Verfahrens A2LL]. Dies gilt auch für das elektronische Vermittlungsverfahren coArb, das ebenfalls einen bundesweiten lesenden Zugriff erlaubt. Äußerst sensitive Daten, wie z.B. Vermerke über Schulden-, Ehe- oder Suchtprobleme, können so von Sachbearbeitern deutschlandweit eingesehen werden. Den Datenschutzbeauftragten sind bereits Missbrauchsfälle bekannt geworden. Einzelne Arbeitsgemeinschaften reagieren auf die Probleme und speichern ihre Unterlagen wieder in Papierform. Es muss sichergestellt sein, dass das Nachfolgesystem [VerBIS], das Mitte 2006 einsatzbereit sein soll, grundsätzlich nur noch einen engen, regionalen Zugriff zulässt und ein detailliertes Berechtigungs- und Löschungskonzept beinhaltet.«

    — Tätigkeitsbericht 2004/2005 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Ziff. 1.5.1 (Seite 37), http://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/TB_13.pdf


  •  »Der fortwährende Verstoß gegen das Sozialgeheimnis ist zudem nicht auf die Anwendung von A2LL beschränkt. Auch hinsichtlich der DV-Anwendung coArb fehlt ein Zugriffsberechtigungskonzept. Tatsächlich konnten die Beschäftigten einer jeden ARGE bundesweit unbeschränkt über die DV-Anwendung coArb die zu jeder betroffenen Person gespeicherten Daten einsehen und bearbeiten.

    Unrühmliche Bekanntheit hat dabei der Fall einer ›Mutter aus dem Ruhrgebiet‹ erlangt: Eine arbeitslose Mutter sei nicht in der Lage gewesen, der zuständigen Sachbearbeitung den Namen des Kindesvaters mitzuteilen. Auf Nachfrage der Stelle habe die Mutter mitgeteilt, dass das Kind Ergebnis einer flüchtigen Bekanntschaft bei einem Fußballspiel sei. In der Folge seien im Vermerkfeld des DV-Programms coArb zynische Anmerkungen zur Lebensführung der betroffenen Frau eingetragen worden. Auf diesen Eintrag hatten aufgrund des fehlenden Zugriffsberechtigungskonzeptes sämtliche Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit wie auch sämtlicher ARGEn und mithin rund 40.000 Personen ungehindert Zugriff. Innerhalb kurzer Zeit sei der entsprechende Vermerk zum bundesweiten ›Witz des Tages‹ geworden.

    — Tätigkeitsbericht 2005/2006 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Ziff. 12.5 (Seite 113 f. der Drucksache / Seite 121 f. der PDF), https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/18_DIB/18__Datenschutz-_und_Informationsfreiheitsbericht.pdf

Literatur