AG Gesundheitspolitik/UmlaufRegeln

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Beschluss der AG Gesundheitspolitik vom 03.10.2013 #5: Ersetzen der Satzung durch folgenden Vorschlag
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Text:
Es soll folgendes beschlossen werden:

1. Die Satzung wird durch folgenden Vorschlag ersetzt:

Regeln der AG Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitik ist für die Menschen von großer Bedeutung. Ziel der AG Gesundheitspolitik ist es, politische Positionen zu erarbeiten für die Programmatik der PIRATEN. Jedes Mitglied bringt dabei Kompetenz ein oder erarbeitet diese, um dem hochkomlexen Themengebiet der Gesundheitspolitik gerecht zu werden. Faire Zusammenarbeit sowie das Bemühen um ein Verständnis gegenseitiger Positionen sollen die Zusammenarbeit in der AG kennzeichnen. Sie ist bemüht ihre Beschlüsse in die anderen zuständigen Gremien der Partei erfolgreich einzubringen. Sie möchte erreichen, dass Wählerinnen und Wähler die PIRATEN mit kompetenter Gesundheitspolitik in Verbindung bringen.

A. Grundsätzliches

  1. Die AG nennt sich "Bundesarbeitsgemeinschaft evidenzorientierte Gesundheitspolitik", kurz AG Gesundheitspolitik.
  2. Die AG beschäftigt sich primär mit der Gesundheitsversorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Sie bemüht sich bei allen Entscheidungen um das höchstmögliche Maß an Evidenz im Sinne von nachgewiesenem Nutzen für Patientinnen und Patienten.
  3. Mitglied kann jeder werden, der die Satzung der Piratenpartei Deutschland einschließlich ihrer Unvereinbarkeitserklärungen und die Regeln der AG akzeptiert.
  4. Die AG trifft sich in der Regel monatlich zu einer Sitzung im Mumble oder an einem zu vereinbarenden anderen Ort. Bei Bedarf kann sie auch häufigere Treffen beschließen.
  5. Sitzungen sind zu protokollieren und grundsätzlich öffentlich.

B. Beteiligung

  1. Aufnahmen von neuen Mitgliedern werden durch die Mitgliedersitzungen beschlossen, nachdem ein Neumitgliedertreffen durchgeführt wurde.
  2. Wer unentschuldigt an vier aufeinanderfolgenden Sitzungen nicht teilnimmt, verliert seine Mitgliedschaft in der AG.
  3. Mitglieder können sich selbst in die ruhende Mitgliedschaft begeben, ohne die Mitgliedschaft zu verlieren. Ruhende Mitgliedschaften beinhalten kein Stimmrecht in der AG und zählen nicht bei der Berechnung von Mehrheiten. Ruhende Mitgliedschaften erlöschen, wenn das betreffende Mitglied seit der Annahme der ruhenden Mitgliedschaft nicht spätestens nach sechs 6 Monaten (183 Tage) wieder an einer Sitzung teilnimmt. Um sich erneut in eine ruhende Mitgliedschaft zu begeben, ist eine Teilnahme an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Sitzungen notwendig.
  4. Die AG kann Mitglieder aus der AG ausschließen. Jedes Mitglied kann einen solchen Antrag stellen. Der Antrag ist zu begründen. Das betroffene Mitglied muss informiert werden und hat vier Wochen (28 Tage) Zeit für eine Stellungnahme. Nimmt das betroffene Mitglied zu dem Antrag Stellung, soll der Antrag 7 Tage nach der Stellungnahme beschlossen werden. Ohne Stellungnahme soll der Antrag nach in Satz 4 genannter Frist beschlossen werden. Mitglieder, die die Unvereinbarkeitserklärungen der Partei verletzen, verlieren ihre Mitgliedschaft in der AG mit deren Bekanntwerden.
  5. Teilnehmer einer Sitzung können von dieser ausgeschlossen werden, wenn sie die Sitzungen auf eine Art und Weise stören, dass konstruktives gemeinschaftliches Arbeiten zu sehr erschwert ist.

C. Mitbestimmen

  1. Entscheidungen der AG werden gefällt:
    1. mit einer Zweidrittelmehrheit der aktiven Mitglieder bei Regeländerungen, Auflösung der AG oder Ausschlüsse von Mitgliedern,
    2. mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder bei programmatischen Fragen und Auflösungen von Untergruppen,
    3. mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei organisatorischen Fragen, Mitgliederaufnahmen sowie Wahlen.
  2. Entscheidungen werden grundsätzlich in den Sitzungen gefällt. Alternativ gibt es ein Umlaufbeschlussverfahren. Die Abstimmungsformalitäten von Umlaufbeschlüssen sind denen von Beschlüssen bei einer Sitzung gleichgesetzt. Eine erneute Diskussion bzw. eine Verschiebung auf eine Sitzung sind möglich. Ein Umlaufverfahren dauert höchstens bis zur nächsten Sitzung.
  3. Stimmberechtigt sind die aktiven Mitglieder der AG.
  4. Eine Sitzung ist beschlussfähig, wenn sie mindestens eine Woche vor dem Termin auf der Mailingliste Orga ankündigt und mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder anwesend ist.

D. Organisation der AG

  1. Für die Organisation und Koordination der AG werden mindestens 2 und höchstens 4 Koordinatoren für zwei Jahre gewählt (C.1.3.). Abberufungen sind jederzeit gemäß C.1.3. möglich.
  2. Die Koordinatoren sind für die Organisation und Koordination der gesamten AG, insbesondere für die Moderation der Sitzungen (einschließlich Vergabe des Rederechts) und für die Pflege der Arbeitsmittel der AG zuständig.
  3. Für die Repräsentation nach Außen kann ein Sprecher für einen vorher zu bestimmenden Zeitraum gewählt werden. D.1. Satz 2 gilt sinngemäß.
  4. Innerhalb der AG können Untergruppen (UG) zur programmatischen Arbeit gebildet werden. Jede Untergruppe trifft sich mindestens alle drei Monate zu einer Sitzung, ansonsten können die Koordinatoren die betreffende UG stilllegen.
  5. Jeder kann, ohne Mitglied der AG zu werden, Mitglied einer UG werden. Mitglieder einer UG haben nur in der entsprechenden UG Stimmrecht und zählen nur dort zur Berechnung von Mehrheiten. Aufnahmen in eine UG erfolgen gemäß B.1. und C.1.3.. Mitglieder einer UG können Mitglied der AG gemäß B.1. und C.1.3. werden. Für Untergruppen gilt B.3. (ruhende Mitgliedschaften) entsprechend.
  6. Beschlüsse können im Namen der AG vertreten werden, wenn sie nach C.1. beschlossen worden sind. Für Untergruppen gilt Satz 1 entsprechend. Untergruppen können nur programmatische Beschlüsse und Aufnahmen in die UG gemäß C.1. beschließen.
  7. Grammatikalische oder orthografische Fehler sowie Überschriften der Abschnitte oder die Paraphierung der Regeln können von den Koordinatoren ohne Aussprache berichtigt bzw. angepasst werden.

E. Auflösung der AG

  1. Die AG löst sich automatisch auf, wenn seit dem letzten Treffen in fünfundzwanzig aufeinanderfolgenden Wochen kein weiteres zustande gekommen ist.

2. Nach Beschluss des obigen Vorschlags wird folgendes beschlossen:

Beschlüsse auf Grund der neuen Regeln

  1. Alle bisherigen ruhenden Mitgliedschaften beginnen nach Beschluss der Regeln mit dem Datum des Beschlusses.
  2. Die jetztigen Koordinatoren bleiben im Amt nach Maßgabe der neuen Regeln. Neubestimmung der Koordinatoren erfolgt spätestens im November 2015.
  3. Alle bisherigen Beschlüsse der AG bleiben in Kraft.
  4. Mitglieder der UG Psyche, die nicht gleichzeitig Mitglied der AG sind, werden in die ruhende Mitgliedschaft versetzt.

  1. 15yes.png: Zustimmung
    1. DaK1lla 08:25, 20. Jan. 2014 (CET)
    2. PirateJoker 09:37, 20. Jan. 2014 (CET)
    3. Julitschka 23:41, 22. Jan. 2014 (CET)
    4. MadDoc 19:32, 24. Jan. 2014 (CET)
    5. Sandra Leurs
    6. Geisterfalle
    7. Gn8 14:50, 26. Jan. 2014 (CET)
    8. R.Schaffert 20:15, 26. Jan. 2014 (CET)
    9. Du?
  2. 15no.png: Ablehnung
    1. Jan 19:32, 24. Jan. 2014 (CET)
    2. Du?
  3. Pictogram voting neutral.svg: Enthaltung
    1. Du?

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Dieser Umlauf ist beschlossen, wenn mindestens 7 Mitglieder ihm zustimmen. Jeder hat eine Stimme. Der Umlauf endet mit Beginn der Sitzung am 06.02.2014.


Was ist neu? Was ist besser?

  • Ruhende Mitgliedschaften und Untergruppen sind geregelt.
  • Erforderliche Mehrheiten sind in einem Absatz konzentriert (C.1.)
  • Formalistischer Overhead wurde entfernt.
  • Die Regelungen finden sich alle inhaltlich auch in der Satzung wieder, jedoch sind sie vereinfacht worden, deshalb auch vieles umgeschrieben, teilweise konkretisiert, einige Anforderungen wurden klarer gestellt und einige davon erhöht.
  • Für die AG ändert sich in ihrer Struktur und Arbeitsweise nichts, außer das mit den Koordinatoren.
  • Kurzum: Die Regeln sind klarer, einfacher, schneller lesbar, kürzer und charmanter. ;-)

Was ist was?

  • Präambel: Von Wolf umformuliert und von MadDoc noch ein wenig angepasst, beschreibt die neue Präambel prägnant, wer wird sind und was wir machen.
  • Abschnitt A: Hier findet man die Grundsätze unserer AG. Konkret: Name, Aufgabe, Mitglied werden, Sitzungsturnus und Sitzungsgrundsätze.
  • Abschnitt B: Hier ist in einem Abschnitt die Mitgliedschaft in der AG geregelt. Neu sind ruhende Mitgliedschaften und der automatische Verlust der Mitgliedschaft falls jemand eine Unvereinbarkeitserklärung der Partei verletzt (z.B. Scientology-Mitglied ist). Die Ausschlussregel ist konkretisiert worden.
  • Abschnitt C: Hier ist das Entscheidungsmodell der AG konzentriert. Die Mehrheiten finden sich im ersten Absatz. Neu ist, dass alle programmatischen Fragen mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden werden und dass Umlaufmehrheiten sich an C.1. orientieren müssen und keine Ausnahmeregel wie in der Satzung haben.
  • Abschnitt D: Fasst alles was Organisation und Koordination der AG betrifft zusammen. Neu sind die vier letzten Absätze zu Untergruppen. Bisher waren Untergruppen informell gehandhabt. Nun werden UG selbst als auch die Mitgliedschaften darin geregelt. Neu ist auch die Abschaffung der Koordinatorenwahlen. Hier nach werden Koordinatoren bestimmt. Das Verfahren dazu fragt zu den Kandidaten nach Widerspruch. Summiert sich der Widerspruch auf die Mehrheit der anwesenden Mitglieder, dann ist man kein Koordinator. Auch neu ist die Verlängerung der "Amtszeit" von ein auf zwei Kalenderjahre.
  • Abschnitt E: Hier wird nur der Auflösungsautomatismus der AG geregelt. Nicht neu, nur konkretisiert.

Was ist konkret weggefallen?

Zitiert aus der momentanen Satzung:

§ 3
(1) Die Kommunikation findet außerhalb der Mumble- und RealLife-Treffen auf der öffentlichen Mailingliste der AG statt. Sollte das Kommunikationsaufkommen zu stark ansteigen, wird eine gesonderte Mailingliste eingerichtet.
(2) Zur Kontaktaufnahme von außerhalb bietet die AG für Interessierte eine gesonderte E-Mail-Adresse an.
(3) Bei Bedarf führt die AG themenbezogene Sitzungen oder Informationsveranstaltungen durch.
§ 2
(2) Die AG strebt die enge Kooperation und Vernetzung mit allen gesundheitspolitisch interessierten PIRATEN an.
§ 4
(3) Die Mitgliederliste wird öffentlich geführt.
(4) Das Mitglied kann jederzeit aus der AG austreten. Über den Austritt sind die Koordinatoren zu informieren.
§ 5
(4) Die vorgenannten Aufgaben können durch die Mitglieder der AG mit einfacher Mehrheit auf ein anderes AG-Mitglied und mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf ein Nichtmitglied übertragen werden. Diese Übertragung gilt nur für eine Sitzung bzw. für ein spezifisches Thema und kann mit den gleichen Mehrheiten wieder aufgehoben werden.
(5) Die vorzeitige Neuwahl der Koordinatoren erfolgt
(a) falls mindestens ein Koordinator zurücktritt oder
(b) auf Antrag von einer einfachen Mehrheit der Mitglieder der AG. Der Antrag muss mindestens sieben Tage vor Beginn einer Mitgliederkonferenz den Mitgliedern bekannt gegeben worden sein.
§ 6
(6) Sofern es für eine konstruktive Arbeitsweise notwendig erscheint, zusätzliche Sitzungen (Arbeitstreffen) abzuhalten, können diese, sofern in ihnen weder organisatorische noch inhaltliche Beschlüsse erfolgen sollen, ohne Tagesordnung, Protokoll und Anwesenheitsliste durchgeführt werden. Arbeitstreffen sind Mitgliederkonferenzen der AG Gesundheitspolitik.
§ 9
(1) Die AG kann sich auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auflösen. Der Antrag hierzu muss mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung öffentlich bekannt gemacht werden.
§ 10
(1) Für die Annahme dieser Satzung ist die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Gründungsmitglieder in der beschließenden Sitzung notwendig.
(2) Die Satzung tritt mit Ihrer Verkündung in Kraft.
(3) Verkündet wird die Satzung durch Bekanntgabe im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite der AG oder einer ihrer Unterseiten.

Warum ist eine Änderung wichtig?

  • In der momentanen Satzung muss man nach erforderlichen Mehrheiten in § 4 Absatz 2 und 6, in § 5 Absatz 4 und 5, in § 6 Absatz 4, in § 7 Absatz 2, 3 und 4, in § 8 Absatz 1 und 2, in § 9 Absatz 1 und in § 10 Absatz 1 suchen. D.h. man muss 12 verschiedene Absätze bei der Benennung der erforderlichen Mehrheit berücksichtigen. Die Vereinfachung die erforderlichen Mehrheiten in einem Absatz zu vereinen ist mehr als angebracht.
  • Momentan gibt es die Untergruppe Psyche und die Untergruppe Pflege. Leider sind Untergruppen selbst und die Mitgliedschaften derselben nicht geregelt. Hier schaffen die Neuerungen Ordnung und Klarheit.
  • Die Satzung sagt momentan aus, dass Sitzungen in einem gewissen Turnus regelmäßig stattfinden müssen, aber nicht wann genau. Hier schafft die Neufassung Abhilfe und sagt mindestens einmal monatlich.
  • Das Neumitgliedertreffen als Voraussetzung für eine Aufnahme in die AG wird als Regelung aufgenommen, da sie bisher nur ein Beschluss war.
  • Die Ausschlussregel wurde konkretisiert.
  • Die ruhende Mitgliedschaft ist bisher nur eine stillschweigende Übereinkunft. Mit den neuen Regeln wird sie geregelt.
  • Die Umparaphierung, die Umbenennung und die komplette Neufassung geschieht wegen einer dringend notwendigen Vereinfachung. Wir müssen nix komplizierter machen, nur weil wir es können.
  • In den neuen Regeln ist nur weggefallen, was wir wirklich nicht geregelt haben müssen. Neugefasst wurde inhaltlich fast nichts, nur eben ergänzt, konkretisiert oder vereinfachend umgeschrieben. Neuregelungen sind die oben angeführten, die wir dringend brauchen.
  • Um es kurz zu fassen: Die einzige wichtige Änderung ist statt einfache Mehrheit der Mitglieder bei Programmvorschlägen, die nun geforderte Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder bei programmatischen Fragen. Und eben das mit den Koordinatoren.

Warum nicht in die Satzung einarbeiten?

  • Die Intention ist Vereinfachung und Wegfall von unnötigem Formalismus. Würden alle Anpassungen in die Satzung eingearbeitet werden, würde ein Antrag nötig, der nicht lesbar ist, zumindest nicht für juristische Laien.
  • Allein um die Mehrheitsregelungen in einen Absatz zu packen, müssten schon 12 Absätze verschiedener Paragraphen geändert werden, ebenso die Paraphierung selbst. Hinzu kommt bei vorgenannter Änderung, dass weitere Paragraphen mitgeändert werden müssen, um den Sinn nicht zu entstellen.
  • Statt hier Flickschusterei zu betreiben, lieber die Sache komplett reformieren. Die neuen Regeln sind logischer aufgebaut. Erst die Grundsätze, dann die Mitgliedschaft, dann die Mitbestimmung, das Orga-Krams und zum Schluss der Auflösungsautomatismus.