AG Gesundheitspolitik/UG Pflege/Pflegeprogramme
Grundsatzprogramm Bund
Palliative Versorgung
Bei Patienten, bei denen am Lebensende oder bei schweren chronischen Erkrankungen keine Heilung mehr möglich ist, soll durch eine palliative Versorgung das Leiden gemindert werden. Ein qualifiziertes verbreitetes Angebot an pflegerischer und medizinischer Palliativbetreuung erleichtert Patienten den Weg am Lebensende und hilft Angehörigen bei deren Begleitung und Betreuung. Der Ausbau solcher Angebote ist weiter zu fördern.
Fachkräftemangel
Die Arbeitsbedingungen und Ausbildungskapazitäten im Gesundheitswesen sind so zu gestalten, dass dem Fachkräftemangel entgegengewirkt wird.
Wahlprogramm 2013 Bund
Bereich Gesundheitspolitik
Pflegequalität und Pflegesicherheit
Die PIRATEN sprechen sich für klare und eindeutige Regeln zum Personaleinsatz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Langzeitversorgung aus. Es sind durch Fachgremien anhand empirisch festgestellter Fakten Zahlenschlüssel festzulegen, nach denen die maximale Anzahl von Patient pro dreijährig examinierter Pflegekraft definiert ist. Zusätzlich ist je nach Bereich festzulegen, wie viele Pflegehilfskräfte minimal und maximal im Verhältnis zu dreijährig examiniertem Personal einzusetzen sind. In Abteilungen mit besonderen Belastungen, wie zum Beispiel Intensivstationen, sind Sonderschlüssel anzuwenden, die wie im Fall der Intensivmedizin bereits durch die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) definiert wurden. Diese Festlegungen werden durch ein Fachgremium des Bundes oder Landes, nicht aber der Landschaftsverbände, getroffen bzw. bestätigt.
Bereich Psyche
Kenntnisse über psychiatrische Symptome und Krisenintervention
Die Piratenpartei fordert, dass Ärzte in allen Fachbereichen, in denen sie mit Betroffenen mit psychiatrischen Diagnosen konfrontiert sind, vor allem aber in der Notfallmedizin, ausführliche und fortlaufende psychiatrische Weiterbildungen erhalten. Besonders wichtig ist auch eine fundierte Ausbildung und Training von Fähigkeiten in Krisenintervention und Deeskalation von Ärzten, Polizei und Rettungsdienstpersonal. Diesen Inhalten muss bereits frühzeitig, also noch während des Studiums oder der Ausbildung, mehr Bedeutung beigemessen werden.
Pflegepersonal in der Psychiatrie
Die Piratenpartei fordert eine deutliche Erhöhung des Personalschlüssels auf psychiatrischen Stationen. Desweiteren soll das Pflegepersonal auf psychiatrischen Stationen durch umfangreichere und praxisbezogene Weiterbildungsmaßnahmen besser im Umgang mit Patienten mit psychischen Störungen geschult werden.
Kein Einzel-Nachtdienst in Pflegeeinrichtungen
Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Lage muss in kleineren Pflegeeinrichtungen mit unter 50 Pflegebedürftigen nur eine Nachtwache anwesend sein. Die sach- und fachgerechte Versorgung von Pflegebedürftigen ist für eine einzelne Person oft nicht möglich. Wir möchten gesetzlich vorschreiben, dass bei Nacht- wie Tagdiensten die Pflegeeinrichtungen immer mit mindestens zwei Personen besetzt sein müssen, davon mindestens eine Pflegefachkraft. Grundsätzlich muss gewährleistet werden, dass die individuelle pflegefachliche Betreuung jedes einzelnen Patienten durch ausreichend Personal garantiert ist.
Betreuung demenzkranker Menschen
Die Piratenpartei Baden Württemberg spricht sich für eine individuelle, ganzheitliche Pflege demenziell erkrankter Menschen aus. Geschulte Betreuer sollen die anspruchsvolle und zeitaufwändige Behandlung der Demenz in der Pflege unterstützen und die Pflegekräfte dadurch entlasten. Somit wird eine individuelle und bestmögliche Betreuung gewährleistet.
Einrichtung einer Pflegekammer
Zurzeit herrscht in der Bundesrepublik ein akuter Pflegenotstand. Es mangelt erheblich an Fachkräften in sämtlichen Einrichtungen und Bereichen (Krankenhäuser, Sozialstationen, Pflegeheime, Palliative Care, Hospiz).
Die demographische Entwicklung macht eine gute, professionelle Pflege immer wichtiger. Auf politischer Ebene werden Entscheidungen aber weiterhin ohne die Einbeziehung Pflegender getroffen. In der Folge verschlechtert sich die Situation für Pflegende und Pflegebedürftige, gerade in letzter Zeit spitzt sich die Lage dramatisch zu.
Einsparungen in den Einrichtungen gehen zu Lasten der Pflegenden, indem zum Beispiel Fort- und Weiterbildungen gestrichen werden. Dies senkt den Pflegestandard gravierend, was eine den individuellen Bedürfnissen der zu Pflegenden angepasste Pflege auf Dauer unmöglich macht.
Für die Piratenpartei ergibt sich aus den vorgenannten Gründen die Befürwortung der Einrichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg, um die politische Umsetzung dieser Forderung zu erreichen.
Grundlagen:
Pflegepolitik im Sinne einer Selbstverwaltung ist aufgrund der politischen Struktur der Bundesrepublik Ländersache. In Baden-Württemberg gilt diesbezüglich das Heilberufe-Kammergesetz (HBKG). Das HBKG bildet die Grundlage für die Struktur und Organisation der Kammer. Für die Pflegekammern der einzelnen Bundesländer ist der Deutsche Pflegerat (DPR) als Dachorganisation vorgesehen. Aufgrund der Gesetzgebung sind Kammern grundsätzlich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als solche besitzen sie »Hoheitsbefugnisse« [1].
Alle Angehörigen des entsprechenden Berufes sind Mitglieder in der Kammer.
Ziele der Pflegekammer:
- Schutz der Bevölkerung vor Pflegefehlern[2] durch Gewährleistung qualifizierter Pflege und Versorgung
- Qualitätssicherung und Qualitätserweiterung in der Pflege
- Eine verbindliche Berufsordnung und Berufsethik
- Vertretung der Interessen des Berufsstandes in ihrer Gesamtheit
- Selbstverwaltung des Berufsstandes der Pflegenden
- Ansprechpartner für alle Belange der Pflege und kompetente Beratung und Begleitung im politischen Entscheidungsprozess
Aufgaben zum Erreichen dieser Ziele:
- Qualitätssicherung in der Pflege aufgrund festgelegter Berufsinhalte und -pflichten
- Anmeldung der beruflich Pflegenden (Berufsregister):
- Altenpfleger(innen)
- Gesundheits- und Krankenpfleger(innen) bzw. Krankenschwestern/-pfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(innen) bzw. Kinderkrankenschwestern/-pfleger
- Erfassen des Berufsstandes nach Anzahl, Altersstruktur, räumlicher Verteilung und Qualifikation
- Optimale, flächendeckende gesundheitliche Versorgung
- Gezielte Planung und Anpassung der Ausbildungsmöglichkeiten
- Führung der Berufsaufsicht
- Erteilen und Entziehen der Berufserlaubnis (analog zu den Ärztekammern)
- (Weiter)Entwicklung einer Berufsordnung und Berufsethik
- Aufsicht und Kontrolle der Fortbildungsverpflichtung
- Erstellung von Gutachten und Expertisen
- Fachliche Beratung des Gesetzgebers
- Beteiligung und Begleitung bei Gesetzgebungsverfahren, insbesondere der Ausbildungsreform
- Erstellen von Statistiken zur Planung erforderlicher fachlicher und personeller Kapazitäten zur pflegerischen Versorgung der Bevölkerung
- Ausgestaltung der Ausbildungsgesetze des Bundes in Kooperation mit den Ausbildungsträgern
- Examensabnahme
- Schiedsgericht
- Anbieten von Fortbildungen in Kooperation mit den etablierten Fortbildungsinstituten und Verbänden
- Schaffung von Bedingungen, die eine kontinuierliche Fortbildung aller Pflegeberufe gewährleistet
Zusätzliche Erläuterungen:
Eine Pflegekammer darf keine Tarifpolitik betreiben; dies ist weiterhin den Gewerkschaften vorbehalten. Auch ist kein Ausstieg aus der Solidargemeinschaft gewollt, indem man eine eigene Altersvorsorge einrichtet.
[1] Zu den Hoheitsbefugnissen gehören beispielsweise die Durchführung der Berufsaufsicht oder die Erstellung einer verbindlichen Berufsordnung für alle Mitglieder. Kammern wirken wie eine staatliche Verwaltung und sind daher u. a. berechtigt, die Berufserlaubnis zu erteilen.
[2] Pflegefehler ist ein umfassender Begriff, der auf http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegefehler erläutert wird.
Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
Die PIRATEN Hessen setzen sich für die größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in unserem Land ein. Deshalb sehen wir auch die Notwendigkeit einer Stärkung und eines Ausbaus der pflegerischen Versorgung in unserer Gesellschaft mit dem Ziel, die Möglichkeiten älterer und körperlich oder geistig eingeschränkter Menschen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Stärkung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen
Wir setzen uns ein für eine kreative Entwicklung neuer Versorgungs- und Betreuungsformen, die über die klassischen Formen der häuslichen Pflege oder Heimpflege hinausgehen und die Erreichung des oben genannten Zieles fördern. Dazu befürworten wir die Entwicklung von lokalen und kommunalen "Pflegeentwicklungskonzepten" unter Einbeziehung betroffener Patienten und Angehöriger sowie der ansässigen Pflegedienste und Einrichtungen. Auf Landesebene setzt sich die Piratenpartei dafür ein, dass das Land Hessen auf Bundesebene die Finanzierung solcher neuer Pflegekonzepte durch die Regelungen des SGB XI über die Gesundheitsministerkonferenz und den Bundesrat einbringt.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Die Piratenpartei sieht die zunehmende Arbeitsbelastung in der Pflege und damit auch zunehmende Gefährdung für Patienten, Pflegebedürftige und den Pflegekräften. Wir setzen sich daher dafür ein, dass die Landesregierung konkrete Maßnahmen ergreift, um die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften und in der Pflege tätigen Menschen zu verbessern, um somit nicht nur einer Flucht aus den Gesundheitsberufen, sondern auch der permanenten Überbelastung entgegen zu steuern.
Finanzierung von Pflege
Die PIRATEN Hessen setzen sich für eine ausreichende Finanzierung von Pflegeleistungen ein. Diese ist so zu gestalten, dass in Pflegeeinrichtungen sowie in der häuslichen Pflege genügend qualifiziertes Pflegepersonal eingesetzt werden kann, um den Ansprüchen pflegebedürftiger Menschen gerecht zu werden. Dazu wollen wir eine gesellschaftliche Debatte anstoßen, um langfristig tragbare und ausreichende Finanzierungskonzepte zu entwickeln.
Pflegequalität und Pflegesicherheit
Die PIRATEN Hessen sprechen sich für klare und eindeutige Regeln zum Personaleinsatz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Langzeitversorgung aus. Dabei ist die Anzahl an Patienten pro Pflegekraft durch ein Fachgremium des Bundes oder Landes festzulegen. Anhand des Fortbildungsnachweises kann auf die Qualifizierung der Pflegekräfte geschlossen werden. Zusätzlich ist je nach Bereich festzulegen, wie viele Hilfskräfte im Verhältnis zu den Pflegekräften einzusetzen sind. In besonderen Bereichen (z.B. Intensivstationen) ist dies an die Belastung der jeweiligen Abteilung entsprechend der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) anzupassen.
Fortbildungspflicht in der Pflege
Die PIRATEN Hessen fordern eine Fortbildungsverpflichtung und einen Fortbildungsnachweis von professionell beruflich Pflegenden, um den modernen pflegerischen als auch medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Unser Ziel ist die vertragliche Verpflichtung zu kontinuierlichen Fortbildungen von beruflichen Pflegekräften in ihrem Fachgebiet, die regelmäßig, alle zwei Jahre anhand eines Punktesystems überprüft und abgerufen wird. Im Anschluss wird dies mit einem Zertifikat bestätigt. Die regelmäßige Fortbildung ist vom Arbeitgeber freizustellen und als Arbeitszeit anzurechnen.
Fortbildungspflicht in der Pflege
Die Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern setzt sich dafür ein, eine Fortbildungsverpflichtung und einen Fortbildungsnachweis von professionell beruflich Pflegenden einzuführen, um den modernen pflegerischen und medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Form des Nachweises kann dabei in einem Punktesystem ähnlich dem Modellprojekt »Registrierung beruflich Pflegender« erfolgen. Die Fortbildungen sind so zu etablieren, dass es eine Freistellungs- und Finanzierungspflicht seitens der Arbeitgeber bis zum Erreichen der Mindestfortbildungspunkte/-zeit gibt. Die Fortbildung kann auch im Rahmen zertifizierter innerbetrieblicher Veranstaltungen erfolgen.
Fortbildungspflicht in der Pflege
Die professionelle berufliche Pflege in Form der Gesundheits- und Krankenpflege, als auch der Altenpflege ist einem enormen Arbeits- als auch Wissensdruck ausgesetzt. Die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Medizin als auch der Pflege sowie die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen machen eine ständige und fundierte Fortbildung unausweichlich. Die PIRATEN NRW fordern eine Fortbildungsverpflichtung und einen Fortbildungsnachweis von professionell beruflich Pflegenden, um den modernen pflegerischen als auch medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Form des Nachweises kann dabei in einem Punktesystem ähnlich dem Modellprojekt „Registrierung beruflich Pflegender“ erfolgen. Die Fortbildungen sind so zu etablieren, dass es eine Freistellungspflicht seitens der Arbeitgeber gibt.
Pflegequalität und Pflegesicherheit
Die PIRATEN NRW sprechen sich für klare und eindeutige Regeln zum Personaleinsatz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Langzeitversorgung aus. Es sind durch Fachgremien anhand empirisch festgestellter Fakten Zahlenschlüssel festzulegen, nach denen die maximale Anzahl von Patient pro dreijährig examinierter Pflegekraft definiert ist. Zusätzlich ist je nach Bereich festzulegen wie viele Pflegehilfskräfte minimal und maximal im Verhältnis zu dreijährig examiniertem Personal einzusetzen sind. In Abteilungen mit besonderen Belastungen, wie zum Beispiel Intensivstationen, sind Sonderschlüssel anzuwenden, die wie im Fall der Intensivmedizin bereits durch die DIVI [?] definiert wurden. Diese Festlegungen werden durch ein Fachgremium des Bundes oder Landes, nicht aber der Landschaftsverbände, getroffen bzw. bestätigt.
Menschenwürdige Pflegeeinrichtungen
Kann Pflege nicht im angestammten persönlichen Umfeld der Bedürftigen geleistet werden, so ist die Betreuung in stationären Einrichtungen unabdingbar. Die Würde pflegebedürftiger Menschen muss hierbei stets gewahrt bleiben. Um dies zu erreichen, setzen wir uns für eine ausreichende Personaldecke und wirksame Kontrollen ein.
Pflegende benötigen, besonders wenn sie die Patienten nicht persönlich kennen, eine professionelle Ausbildung. Diese muss in Pflegeeinrichtungen sichergestellt sein.
Kontrollen sollen nicht nur die Abfrage von Kennzahlen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben umfassen, sondern müssen auch eine Befragung der Bewohner miteinbeziehen. Angehörigenbeiräte sehen wir als weiteres sinnvolles Mittel, Qualität und Menschlichkeit in der Pflege zu fördern.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft Pflegeeinrichtungen und erstellt die sogenannten "Einrichtungsbezogenen Pflegeberichte". Diese dürfen nach derzeitiger Gesetzeslage nicht veröffentlicht werden. Wir wollen dieses Verbot in eine Pflicht zur Veröffentlichung umwandeln. Durch solche Informationen können sich die Verbraucher ein Bild von der Qualität einzelner Pflegeeinrichtungen machen. So entsteht Druck auf die Betreiber, Missstände zu beseitigen und die Qualität zu erhöhen.
Ruhigstellende Medikamente und das Fesseln ans Bett (Fixierung) sollen so wenig wie möglich eingesetzt werden. Maßgabe muss die unbedingte Notwendigkeit für den Schutz des Pflegebedürftigen und der Pflegenden sein. Besonders psychische Erkrankungen mit Fremd- und Eigengefährdung bilden hier eine Ausnahme.
Entlastung von medizinischem Personal
Die Stellenpläne für Ärzte und Pflegekräfte sind oftmals nur noch zeitlich befristet. Der Pflegepersonalschlüssel ist seit Jahren aus Kostengründen nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf angepasst worden. Überstunden sind an der Tagesordnung. Eine zufriedenstellende Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen ist unter diesen Umständen nicht möglich.
Dem Personalmangel in medizinischen Einrichtungen soll durch Neueinstellungen und gerechte Entlohnung entgegengewirkt werden. Wir streben geregelte Arbeits- und Bereitschaftszeiten an, die den Beschäftigten Zeit zur eigenen Regeneration lassen. Der Verwaltungsaufwand ist so gering wie möglich zu gestalten und soll weitgehend durch Bürokräfte gedeckt werden, damit Ärzte und Pfleger sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.
Grundsatzprogramm
Verfügbarkeit von Fachkräften
Die Piraten setzen sich für eine ausreichende personelle Ausstattung aller Einrichtungen des Gesundheitssystems ein.
Fachkräfte im Gesundheitswesen leisten eine verantwortungsvolle, hochqualifizierte und oft anstrengende Arbeit. Um den Fachkräftebedarf langfristig decken zu können bedarf es einer, auf dem Wissens um die erbrachte Leistung basierenden, Wertschätzung der von Fachkräften im Gesundheitswesen geleisteten Arbeit.
Den Gefährdungen der Gesundheit des Pflegepersonals ist verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen und durch entsprechende Vorsorge und Therapiemaßnahmen zu entgegnen.
Pflege
Die Piraten setzen sich dafür ein, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Lebensleistung und sozialen Herkunft, für den Fall dass sie krankheits- oder altersbedingt nicht mehr für sich selbst sorgen können Anspruch auf Aufrechterhaltung ihrer Menschenwürde durch angemessenen Pflege haben.
Pflegeeinrichtungen sind hinsichtlich Anzahl und Qualifikation des Pflegepersonals so auszustatten,dass Pflege und Umgang mit Angehörigen professionell erfolgen können.
Altenpflege soll den Allgemein- und Gesundheitszustand aufrecht erhalten, wo möglich,verbessern und die Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen. Wenn möglich und gewünscht soll die Pflege von Senioren zu Hause erfolgen.
Das freiwillige Engagement von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn die die Pflege anderer Menschen teilweise oder ganz übernehmen findet unsere Unterstützung und Wertschätzung.
Palliative Versorgung
Bei Patienten, bei denen am Lebensende oder bei schweren chronischen Erkrankungen keine Heilung mehr möglich ist, soll durch eine palliative Versorgung das Leiden gemindert werden. Ein qualifiziertes verbreitetes Angebot an pflegerischer und medizinischer Palliativbetreuung erleichtert Patienten den Weg am Lebensende und hilft Angehörigen bei deren Begleitung und Betreuung. Der Ausbau solcher Angebote ist weiter zu fördern.
Gesundheitsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Wahlprogramm 2012
Gesundheit und Pflege auf kommunaler Ebene
Wir setzen uns für eine lokale Erstversorgung durch Pflegekräfte ein. In jeder Gemeinde sollte eine Pflegekraft arbeiten, z.B. eine pro 1000 Einwohner. Sie soll immobile Menschen und Familien besuchen, und den Gesundheitszustand und den Versorgungsbedarf ermitteln. Sie achtet darauf, dass die Person mit Medikamenten und Hilfsmitteln versorgt ist. Sie ist Schnittstelle zwischen Angehörigen, Hausarzt, Gemeinde, Physiotherapie und Pflegedienst. Sie besucht die Menschen zu Hause auf Anfrage der Betroffenen mit und ohne ärztliche Weisung. Sie rechnet ihre Leistung mit der Krankenkasse ab und erhält ein Grundgehalt von der Gemeinde. Sie organisiert Kurse in der Gemeinde zu Themen wie Ernährung, Pflege, Medikamente, erste Hilfe u.v.m.