AG Europa/Zukunftsvisionen/Modelle/Europa der Regionen
Inhaltsverzeichnis
Europa der Regionen
• eigene gesamteuropäische Verfassung möglichst (teil)autonomer Regionen (wie z.B Bayern, Catalunien, Wales,etc....)
• 3 Ebenen
a) Förderal: Bundesstaat Europa mit einem europäischen Parlament, Ersatz der Kommission durch eine demokratisch gewählte europäische Regierung
b) Regional: Regionen als europäische Länder mit Parlamenten
c) Lokal: Kommunen mit jeweils den Rechten und Pflichten (genau festgelegt) die dort am besten zu erfüllen sind (hohe Subsidiarität)
• Prinzip, dass Entscheidungen im Normalfall auf der untersten durch die jeweilige Entscheidung betroffenen Ebene gefällt werden, Regionalparlamente bekommen eigenes Klagerecht auf Europäischen Ebene, und haben eine kulturelle Eigenstaendigkeit.
• Regionen finden sich basisdemokratisch zusammen
• Regionen könnten je nach Bedarf eine eigene Verfassung haben, die der allgemeinen (gesamteuropäischen) Verfassung untergeordnet ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europa_der_Regionen
Aussen- und Sicherheitspolitik:
- liegt auf oberster förderaler Ebene (Aussen- bzw. Verteidigungsministerium) eine gemeinsame europäische Verteidigungsstruktur ("Europa-Armee" statt nationalen Armeen)
Wirtschaft / Steuern
- koordinierte Wirtschaftspolitik mit zu klärendem Spielraum für die regionalen Regierungen
- Steuern werden sowohl auf kommunaler, regionaler als auch auf europäischer Ebene erhoben und verwaltet
- einheitliche Wirtschafts- und Steuerprinzipien, welche für alle Regionen gelten
Geldpolitik
- Der Euro wird gesetzliches Zahlungsmittel in allen Regionen
- Regionale Währungen können parallel existieren.
- In jedem Laden wird Euro und Lokalwährung akzeptiert
- Wechselkursregelungen bleiben zu klären
Innenpolitik / Justiz (Polizei, Strafrecht, Justiz,Gesetzgebung)
Legislative
- Europäisches Parlament
- darunter sind die Parlamente der Regionen angesiedelt
- darunter die kommunalen Bürgervertretungen
Judikative
- Europ. Verfassungsgericht
- Oberster (zentraler) Gerichtshof (EuGH)
- Regionalgerichte
- kommunale Gerichte
Executive
- europäische Ministerien (Innen- und Justiz)
- darunter Ministerien der Regionen mit weitgehenden Befugnissen
- Ersatz der Kommission durch eine demokratisch gewählte europäische Regierung
- Regionale bzw. lokale Polizei arbeitet auf europäischer Ebene, bei überregionalen Themen (wie z.B. organisierte Kriminalität, Steuerflucht etc.) vernetzt. Die regionale / kommunale Polizei kann in diesen Fällen Kompetenzen an die europäische Ebene abgeben/delegieren.
Wissenschaft / Technologie / Umwelt
- Europäische (Ministerien) Institutionen für Forschung/Wissenschaft, Umwelt/Energie
- Rahmenparameter für eine gesamteuropäische Umwelt- Technologie- und Wissenschaftspolitik, Umsetzung durch die jeweiligen regionalen Parlamente unter Würdigung der jeweligen regionalen Interessen und unter Nutzung von Synergien
- Koordination und Vorgaben zur europäischen Energiepolitik und dem Energiemix; Umsetzung durch die regionalen Parlamente
Bildung und Verbraucher
- ein (noch zu schaffendes) europaeisches Bildungsministerium kuemmert sich um vergleichbare Rahmenbedingungen der jeweiligen Schul- und Hochschulabschluesse, hat aber nur beratende Funktion
- Koordination der Schul- und Hochschulabschluesse auf europaeischer Ebene um die Anerkennung derselben in anderen Teilen Europas sicherzustellen.
- Entscheidungshoheit liegt in den Regionen
- europaeisches Verbraucherschutzministerium erarbeitet einheitliche Rahmenbedingungen zur Auszeichnungspflicht von Waren (Richtlinienkompetenz)
- Entscheidungshoheit im Bildungsbereich liegt auf regionaler Ebene
- Vergleichbar mit den deutschen Kultusministerkonferenzen ergaebe sich die Notwendigkeit einer europaeischen Kultusministerkonferenz aus Vertretern der Regionen
Arbeits- und Sozialpolitik
- ein europäisches Ministerium für Arbeit- und Soziales kümmert sich um vergleichbare Rahmenbedingungen der jeweiligen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Wichtig hierbei ist, dass eine Angleichung auf hohem Niveau angestrebt wird. Insgesamt hat das Ministerium aber nur beratende Aufgaben
- Die Umsetzung der jeweiligen Anregungen obliegt den europäischen Regionen unter Einhaltung definierter Mindeststandards
- Festlegung von Rahmenbedingungen für eine einheitliche Sozialpolitik und Umsetzung in den jeweiligen Regionen