AG Europa/Zukunftsvisionen/Modelle/Demokratisierte EU

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Modelle einer möglichen Zukunft Europas

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  1. Zentralistischer Superstaat
  2. Föderation / United States of Europe
  3. Demokratisierter Staatenverbund (Konföderation)
  4. Europa der Regionen
  5. Rückkehr zu den Nationalstaaten

Föderales Europa mit verbesserten demokratischen Strukturen

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• Rahmen wie augenblicklich vorhanden (aktuelle EU), bei weitergehenden Ausbau (direkt)demokratischer Prozesse / Element
- europäische Buergerinitiativen
- Ausbau europaeisches Parlament (Initiativrecht,etc...)
• Bundesstaaten haben eigene „Verfassungen“
• Parlamentarisches Regierungssystem
• Zum europäischen Föderalismus: http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_F%C3%B6deralismus
• Staatenbund

Aussen- und Sicherheitspolitik:

- gemeinsame außenpolitische Vertretung auf oberster föderaler Ebene
- weitergehende Koordinierung aber letztenendes national-unabhängige Verteidigungspolitik

Wirtschaft / Steuern

- koordinierte Wirtschaftspolitik mit Spielraum für die nationalen Regierungen
- Steuern werden sowohl auf kommunaler, nationaler als auch auf europäischer Ebene erhoben und verwaltet
- Entscheidungshoheit liegt nach wie vor auf nationaler Ebene

Geldpolitik

- eine gemeinsame Währung für alle Mitgliedsstaaten nicht zwingend erforderlich
- Geldpolitik wird auf europäischer Ebene koordiniert
- Euroländer haben eine gemeinsame (verwaltende) Institution, Länder mit eigener Währung behalten diese auf nationaler Ebene und behalten ihre Entscheidungshoheit

Innenpolitik / Justiz (Polizei, Strafrecht, Justiz,Gesetzgebung)

Legislative

- Europaparlament mit Initiativrecht und Mitbestimmung in allen Bereichen (wird von allen europäischen Bürgern gleichberechtigt gewählt)
- nationale und regionale Parlamente sind angesiedelt
- europaweite Bürgerinitiativen und Volksentscheide sind als Mittel der Partizipation gegeben

Judikative

- Oberster (zentraler) Gerichtshof (EuGH)
- darunter sind nationale und regionale Gerichte angeordnet
- ein gesamteuropäisches Verfassungsgericht
- Verbandsklagerechte für Vereine und Bürgerinitiativen

Executive

- nationale Ministerien (Innen- und Justiz)
- eine europäische Polizeibehörde (Europol) sowie Polizei in den jeweiligen Nationalstaaten

Wissenschaft / Technologie / Umwelt

- Nationalstaatliche Ministerien für Forschung/Wissenschaft, Umwelt/Energie
- freiwillige Koordination einer gesamteuropäische Umwelt-, Technologie- und Wissenschaftspolitik evtl mit konkreten Zielvorgaben für Europa,Umsetzung erfolgt durch die nationalen Parlamente unter Würdigung der jeweligen nationalstaatlichen Interessen um Synergien auszunutzen
- freiwillige Koordination und Zielorgaben zur europäischen Energiepolitik und dem Energiemix; Umsetzung durch die nationalen Parlament

Bildung und Verbraucher

- ein (noch zu schaffendes) europaeisches Bildungsministerium strebt vergleichbare Rahmenbedingungen der jeweiligen Schul- und Hochschulabschluesse an
- Koordination der Schul- und Hochschulabschluesse auf europaeischer Ebene um die Anerkennung derselben in anderen Teilen Europas sicherzustellen
- Entscheidungshoheit im Bildungsbereich liegt auf nationalstaatlicher Ebene
- Vergleichbar mit den deutschen Kultusministerkonferenzen ergaebe sich die Notwendigkeit einer europaeischen Kultusministerkonferenz. (im Hochschulbereich gibt es dazu bereits Ansaetze: http://de.wikipedia.org/wiki/Bologna-Prozess )
- europaeisches Verbraucherschutzministerium erarbeitet einheitliche Rahmenbedingungen zur Auszeichnungspflicht von Waren (Richtlinienkompetenz)
-Entscheidungshoheit innerhalb dieser Richtlinien liegt im Bereich Verbraucherschutz auf nationalstaatlicher Ebene.

Arbeits- und Sozialpolitik

- Erarbeitung beschäftigungs- und sozialpolitischer Leitlinien: Richtlinien für nationale Beschäftigungsstrategien werden vom europäischen Arbeits- und Sozialminister vorgeschlagen und von den nationalen Regierungen verabschiedet
- Erstellung eines gemeinsamen Beschäftigungsbericht. Dem Bericht liegen die Beschäftigungssituation in Europa, die Umsetzung der Leitlinien zur Beschäftigung und die Überprüfung der Entwürfe für die nationalen Reformprogramme der einzelnen Länder durch den Beschäftigungsausschuss zugrunde
- Erarbeitung länderspezifischer Empfehlungen