AG Bedingungsloses Grundeinkommen/BGE Komponentenmodell

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Tango-text-x-generic with pencil.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen.

Status dieser Seite

Es wird in Schritten ein argumentativer Weg von der heutigen Situation zu einem BGE aufgezeigt. Hauptziel ist es, in der internen und externen Diskussion die verschiedenen Argumente zu entwirren. Es hat sich auch gezeigt, dass viele Menschen für eine Argumentation der Art "wir wollen die bestehende Grundsicherung weiterentwickeln" offener sind als "wir machen jetzt mal etwas ganz neues".

Siehe auch Umsatzsteuer statt Einkommenssteuer und Warum Umsatzstzeuer-statt-Einkommenssteuer und BGE zusammenpassen.

Ich freue mich über Weiterentwicklung und Ergänzung, möchte aber bitten, die grundsätzliche Argumentationslinie so zu belassen, und alternative Argumentationslinien in separaten "konkurrierenden" Wikiseiten zu eröffnen.

Die Diskussion findet auf der Mailingliste zur Arbeitsgruppe statt.


Verbesserung der Zuverdienstkonditionen für ALG2-Empfänger

Ausgangssituation

  • Jedem ALG2-Empfänger werden (ab 100€) 80% seines "Zuverdienstes" vom ALG2 abgezogen.
  • In Bezug auf den Anreiz, etwas zu verdienen, wirkt sich das aus wie ein Grenzsteuersatz von 80%.
  • Das ist leistungsfeindlich und schafft Situationen von Ohnmacht und Neid.

Forderung

  • Leistung muss sich für alle Lohnen. Jeder - auch ALG2-Empfänger - muss von seinem Einkommen unterm Strich mindestens 50% "rausbekommen".
  • D.h. umgekehrt: Eine Anrechnung von eigenem Verdienst auf staatliche Leistungen (und die Kürzung dieser Leistungen) wie ALG2 darf zu höchstens 50% erfolgen.

Effekte

  • Ein nicht mehr leistungsfeindliches ALG2.
  • Mehr Motivation für Arbeitssuchende.

Risiken

  • TBD

Umsetzung

  • Entsprechende Änderung der Zuverdienstregelungen im SGB2.

Ausgestaltungsfragen

  • TBD

Vermittelbarkeit der Forderung

  • Mögliche Pointierung: "Warum senken wir den Grenzsteuersatz für Gutverdiener immer weiter, leisten es uns aber, Arbeitslose erst zu demotivieren und dann zu gängeln?".
  • Kern der Diskussion sollte sein, ob ALG2 ein "nachrangiges Almosen" ist, oder ein Grundanspruch, den sich ein demokratischer, schlanker Sozialstaat leisten sollte.
  • Die Diskussion kommt damit sehr schnell zu einem Kernanliegen des BGE, ohne "das ganze Paket BGE" erklären zu müssen.
  • Die "80% Abzug" lösen nicht nur bei ALG2-Empfängern Kopfschütteln aus.
  • Die Kosten werden als Gegenargument genannt werden.


Abschaffung des Arbeitszwangs für ALG2-Empfänger

Ausgangssituation

  • Da heute wegen der weitgehenden Zuverdienst-Abschöpfung (s.o.) das Geld für die Betroffenen keinen wesentlichen Verdienstanreiz darstellt, betreibt die Arbeitsverwaltung ein aufwändiges Sanktionssystem, um Betroffene dennoch zu einer Aufnahme "zumutbarer" Arbeit zu drängen.
  • Der Begriff "zumutbar" wird dabei immer weiter ausgedehnt.

Forderung

  • Kein Arbeitszwang für ALG2-Empfänger, d.h. in dieser Hinsicht bedingungslose Auszahlung.

Effekte

  • Immense Verwaltungsvereinfachung.
  • Mehr Würde für ALG2 Bezieher.
  • Ende der Gängelung und "Verfolgungsbetreuung"für ALG2 Bezieher.
  • Letztlich ein bedingungsloses ALG2.

Risiken

  • TBD

Umsetzung

  • Ersatzlose Streichung der Sanktionen in Bezug auf "Aufnahme zumutbarer Arbeit" im SGB2.

Ausgestaltungsfragen

  • TBD

Vermittelbarkeit der Forderung

  • Die Forderung baut auf auf 1: "Leistung muss sich für alle lohnen" - Schluss mit der weitgehenden Zuverdienst-Abschöpfung beim ALG2
  • Auch hier sollte die "Almosen oder Grundanspruch" Diskussion in den Mittelpunkt gerückt werden.
  • Im diesem zweiten Schritt kommen wir zu Grundfragen des Menschenbildes: Arbeiten die Menschen auch ohne Zwang? Schafen die Menschen von sich aus einen gesellschaftlichen Mehrwert? (Wir kenne ja die Antwort: "Ich schon, aber... ") Können wir uns 5% "Faulenzer" leisten? Oder werden es dann 95% "Faulenzer"? Was ist überhaupt "sinnvolle Arbeit"?
  • Hier sind intern wie extern spannende Diskussionsprozesse zu erwarten.


Pauschalierung der Kosten der Unterkunft im ALG2

Ausgangssituation

  • Die Höhe des ALG2 bemisst sich heute nach den (pauschalierten) Kosten der Lebenshaltung plus Kosten der Unterkunft.
  • Die Kosten der Unterkunft bemessen sich im Prinzip nach dem tatsächlichen Bedarf.
  • Faktisch sind sie auf niedrigstem Niveau pauschaliert, da es "angemessenen Kosten der Unterkunft" gibt, und die Leistungen 6 Monate nach einer "Aufforderung zur Kostensenkung" entsprechend gekürzt werden. (Details bleiben hier erspart, sie beschäftigen Arbeitsverwaltung und Gerichte.)

Forderung

  • Die Kosten der Unterkunft werden auf ausreichendem Niveau pauschaliert.
  • Darüber hinausgehende Härtefallregelungen werden - wenn überhaupt - nur noch mit sehr kleinen Fallzahlen notwendig sein.

Effekte

  • Verwaltungsvereinfachung

Risiken

  • Die Wohnkosten sind regional unterschiedlich.

Umsetzung

  • TBD

Ausgestaltungsfragen

  • Zu definieren ist die genaue Höhe der Pauschalierung und eine geeignete Härtefallregelung.

Vermittelbarkeit der Forderung

  • Die Forderung ist ein zentraler Zwischenschritt auf dem Weg zu einer vollständigen Pauschalierung der Grundsicherung.
  • Zumindest mit einer geeigneten Härtefallregelung sollte dieser Baustein inhaltlich gut zu vermitteln sein.
  • Die Kosten werden als Gegenargument genannt werden.


Vereinheitlichung der Grundsicherungssysteme und Integration ins Steuerrecht

Ausgangssituation

  • ALG2 steht nur Menschen zu, die dem Arbeitsmarkt (prinzipiell und tatsächlich) zur Verfügung stehen.
  • Daneben gibt es andere Systeme der Grundsicherung

Forderung

  • Die Grundsicherungssysteme werden auf der Basis einer bedingugnslosen pauschalen Zahlung vereinheitlicht und in das Steuerrecht integriert.
  • Darüber hinausgehende Härtefallregelungen werden wenn überhaupt nur noch mit sehr kleinen Fallzahlen notwendig sein.

Effekte

  • Wesentliche Verschlankung staatlicher Tätigkeiten.

Risiken

  • TBD

Umsetzung

Ausgestaltungsfragen

  • Die genaue Abgrenzung, wer berechtigt ist, ist mit Absicht nicht Bestandteil dieses Leitantrags.
  • Etwaige Härtefallregelungen sind noch zu formulieren.

Vermittelbarkeit der Forderung

  • Die Forderung ist von den anderen Forderungen abhängig, die zu einer grundsätzlichen Pauschalierung des ALG2 führen.
  • Eine Kernfrage könnte sein, ob ein pragmatischer schlanker Staat uns eine gewisse Summe Geldes wert ist. Im Bereich der Besteuerung höherer Einkommen (siehe etwa Abgeltungssteuer) wurde das oft genug mit "ja" beantwortet.


Steuerfinanzierung der Sozialsicherungssysteme

Ausgangssituation

  • Deutschland hat ein komplexes, historisch gewachsenes System von Beiträgen zu Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung.
  • Diese Beiträge werden aus historischen Gründen auf "lohnabhängige Arbeit" erhoben.
  • Das führt zu einem Systembruch zwischen "lohnabhängiger" und "selbstständiger" Arbeit.
  • Dieser Systembruch führt zu aberwitzigen Abgrenzungsfragen, die Gesetzgeber, Gerichte, und Bürger unnötig beschäftigen.
  • Die Abrechnung von Steuern und Sozialabgaben ist für Arbeitgeber nur mit extremem Aufwand legal und rechtssicher möglich.

Forderung

  • Die sozialen Sicherungssysteme werden aus Steuermitteln finanziert.

Effekte

  • Alle Steuerpflichtigen tragen gemäß ihrer Leistungsfähigkeit zur sozialen Absicherung bei.
  • Immense Verwaltungsvereinfachung bei Staat, Sozialträgern und Arbeitgebern.
  • Der Systembruch zwischen "lohnabhängiger" und "selbstständiger" Arbeit, kann auf den Müllhaufen der Geschichte wandern.
  • Vollständiger Wegfall der (momentan immensen) Bürokratie-Aufwände beim Arbeitgeber.

Risiken

  • TBD

Umsetzung

  • TBD

Ausgestaltungsfragen

  • Die genaue Ausgestaltung ist mit Absicht nicht Bestandteil dieses Leitantrags.

Vermittelbarkeit der Forderung

  • Eine starke Vision, die leicht durch Detailfragen vernebelt und durch Besitzstandslogik zu Fall gebracht werden kann.
  • Im Detail ein sachlich sehr komplexes Thema.
  • Die Idee ist zunächst einmal inhaltlich unabhängig von den anderen BGE-Komponenten.