2013-12-14 - Protokoll der Vorstandssitzung Bezirksverband Unterfranken

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


Edit-paste.svg Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

Sitzungsleitung: Gernot Gerlach
Protokoll: Mirco Lukas
Verantwortlich für die Aufnahme: -
Aufnahme Aufzeichnung: -

Sitzungsort: Bad Brückenau
Beginn: 16:37 Uhr
Ende: 18:00 Uhr

Protokoll der Sitzung des Vorstand Unterfranken vom 14.12.2013

Sitzungsleitung: Gernot Gerlach
Protokoll: Mirco Lukas
Verantwortlich für die Aufnahme: -
Aufnahme Aufzeichnung: -
Sitzungsort: Bad Brückenau
Beginn: 16:37 Uhr
Ende: 18:00 Uhr

Teilnehmer

Vorstand anwesend

Gäste

Tagesordnung

1 Festlegung einer Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung alter Fassung wird angepasst. Der Vorstand beschließt einstimmig folgende Fassung der GO:

§ 1 Allgemeines

1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand aus seinen Reihen einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. Ausgaben von über 100€ bedarf der gemeinsamen Beschlussfassung des Vorstandes. Zeichnungen einzelner Vorstandsmitglieder sind auf der Vorstandsmailingliste bekanntzugeben und werden in das Protokoll der nächsten Vorstandssitzung übernommen. Sofern nötig, sind die Angaben zu anonymisieren. Ist die Finanzierung nicht gesichert, so ist § 2 V3 entsprechend anzuwenden.

§ 2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Bezirksverband nach außen.

2. Stellvertretender Vorsitzender: Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Er vertritt den Bezirksverband nach innen.

3. Politischer Geschäftsführer: Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Bezirksverbandes zu fördern und voranzutreiben sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

4. Bezirkssekretär: Dem Bezirkssekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Bezirksverbandes. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Organisation der Bezirksgeschäftsstelle und der Kontakt zu niedrigeren Gliederungen. Er kann bei seiner Arbeit durch einen vom Vorstand beauftragten Logistikpiraten unterstützt werden.

5. Bezirksschatzmeister: Dem Bezirksschatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Seine Tätigkeiten werden von mindestens zwei durch den Bezirksparteitag gewählten Kassenprüfern überwacht. Der Bezirksschatzmeister hat Veto-Recht in allen Kassenentscheidungen. Der Vorsitzende hat neben dem Schatzmeister das jeweils alleinige Recht zur Kontoführung.

6. Schriftführer: Der Schrift­führer protokolliert die Vorstandssitzungen, veröffentlicht die Beschlüsse und sorgt für die Transparenz der Arbeit des Vorstandes.

7. Beisitzer: Der Beisitzer unterstützt schwerpunktmäßig in der Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Er hat die Aufgabe, Kontakt zu örtlichen Vereinen und Organisationen zu pflegen. Insbesondere hält er den Kontakt zur Jugendorganisiation der Piraten. Weiterhin unterstützt er andere Vorstands­mitglieder bei ihrer Arbeit.

§ 3 Entscheidungsfindung

1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit einfacher Mehrheit getroffen. Änderungen der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit

2. Beschlüsse des Vorstands sind vom Schriftführer aktenkundig zu machen. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Bezirksverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.

3. Jedes Mitglied des Bezirksverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Wird der Antrag von mindestens 10 % der Mitglieder des Bezirksverbandes unterstützt, so muss der Vorstand binnen 7 Tagen eine Entscheidung zu diesem Antrag fällen oder laut §4 I, V der Satzung eine Sitzung einberufen.

§ 4 Vorstandssitzungen

1. Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Vorstandssitzungen. Diese sollten persönlich oder zumindest per Fernkommunikation stattfinden, bei der Mitglieder und Gäste zuhören können. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstands­sitzungen liegen. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von 10 % der Piraten verlangt, so ist binnen 7 Tagen eine Sitzung einzuberufen.

2. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Tagen per öffentlicher E-Mail einberufen. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung verabschiedet.

3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% (derzeit min. 4) der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.

4. Vorstandssitzungen finden öffentlich für alle Interessierte statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Es ist zu jeder Sitzung ein Protokoll anzufertigen und zu veröffentlichen. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden Vorstandsmitgliedern ein Protokollant bestimmt, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Es ist spätestens bis zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.Es erhält Gültigkeit durch Vorstandsbeschluss.

§ 5 Rechenschaftsbericht

1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen schriftlichen Rechenschaftsbericht anzufertigen und diesen dem Bezirksparteitag vorzulegen bzw. zu präsentieren.

2. Der Rechenschaftsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Rechenschaftsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.

3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Rechenschaftsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§ 5a Tätigkeitsbericht

1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen schriftlichen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen bei der nächsten Vorstandssitzung in Textform vorzulegen.

2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.

3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§ 6 Verwaltung der Mitgliederdaten

1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Bezirkssekretär obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.

2. Jedes Vorstandsmitglied hat – unter Berücksichtigung der Datensparsamkeit – Zugriff auf die Mitgliederdaten.

§ 7 Kommunikationsplattform

1. Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste.

2. Findet auf der Vorstandsmailingliste eine Abstimmung statt, so gilt ein Vorstandsmitglied, das nicht binnen 48 Stunden seinen Willen bekundet, als sich enthaltend. Sobald die erforderliche Mehrheit erreicht ist, muss nicht mehr auf die übrigen Vorstandsmitglieder gewartet werden.

2 Funktionsaccounts

Der Vorstand beschließt, dass es zentrale E-Mail-Accounts mit Vorstand@piraten-ufr.de usw. geben soll, die lediglich eine Weiterleitung an die Vorstandsmitglieder darstellen.

3 Nächstes Treffen; Turnus der Treffen

Das nächste Treffen wird auf den 20.12.2013, 20:00 Uhr in Mumble festgelegt. Regelmäßige Treffen sollen jeden zweiten Dienstag, 20:00 Uhr, stattfinden.