NDS:Wolfsburg/Geschäftsordnung

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Wolfsburger Piraten

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Geschäftsordnung des Wolfsburger Stadtverbandes der Piratenpartei Deutschland, beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 19. Mai 2011. Bitte an dieser Stelle keine Änderungen vornehmen. PDF-Version dieses Textes: Datei:Geschäftsordnung Wolfsburger Piraten 20110519.pdf

Geschäftsverteilung

Vorsitzender

  • Vertretung der Partei nach außen.


Stellv. Vorsitzender

  • Vertretung des SV nach innen
  • Vertretung des Vorsitzenden bei Abwesenheit
  • Organisation
    • Termine organisieren und einladen


Schatzmeister

  • Finanzen
  • Mitgliederverwaltung
  • Webseite


Beisitzer

  • Pressearbeit

Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen begründet werden.

Anträge

Jedes Mitglied des Stadtverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:

  • E-Mail an den Vorstand
  • Bekanntmachung in der Tagesordnung
  • persönlich oder in Beauftragung auf der Vorstandssitzung

Jeder an den Landesvorstand gestellte Antrag wird behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in die entsprechende Tagesordnung übernommen.


Beschlüsse

Beschlüsse können auf einer Sitzung in offener Abstimmung, im Umlaufbeschluss auf elektronischem Wege oder fernmündlich getroffen werden und sind spätestens zur nächsten Vorstandssitzung öffentlich zu machen.

Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit aller Vorstandmitglieder.

Alle Vorstandsmitglieder können Ausgaben bis 50 € allein beschließen, dieses Recht kann einem Vorstandsmitglied durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands entzogen werden. Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten die den Betrag von 50 € überschreiten. Die Abrechnung erfolgt beim Schatzmeister. Die Beschlüsse müssen als Einzelbeschluss dokumentiert werden.

Der Vorsitzende, der stellv. Vorsitzende sowie der Schatzmeister besitzen Kontovollmacht. Diese Vollmacht kann durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands entzogen werden.

Umlaufbeschlüsse

Ein Umlaufbeschluss endet spätestens nach 1 Woche. Zur Zustimmung müssen mehr als 50% der Vorstandsmitglieder zustimmen, ansonsten gilt der Antrag als abgelehnt.

Die Abstimmung endet auch, sobald eine Mehrheit erzielt wurde.

Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren. Über den Antrag wird dann in der Vorstandssitzung entschieden.

Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung, die auch fernmündlich geführt werden kann, getroffen werden:

  • Ausgaben, die 250 € überschreiten
  • Einberufung einer Mitgliederversammlung
  • Änderungen der Geschäftsordnung

Protokolle

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse enthalten, sofern diese gefasst wurden. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.

Der Vorstand genehmigt das Protokoll spätestens in der darauf folgenden Sitzung oder im Umlauf.

Kommunikation

Die Regelungen zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß §5 BDSG auf das Fernmeldegeheimnis § 88 Telekommunikationsgesetz und auf der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen sind zu zeichnen und zu beachten.