Wirtschaftspiraten/Arbeitsstaende/AS-17

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Informationen

Antragsteller

Brax59 aka Axel Braun / AK Wirtschaft und Finanzen NRW

Links / Pads

http://piratenpad.de/p/nrw-ak-wifi-Versicherungen

Status

Befindet sich in der Finalisierung, Antrag formuliert.

Tags

Krankenversicherung, gesetzlich, solidarisch, alle Einkünfte, alle Menschen in Deutschland, Beitragsbemessungsgrenze, PKV, Qualitätsverbesserung, Zuzahlung

Arbeitsstand

Einführung einer Solidarischen Krankenversicherung (SKV)

Beschreibung

  • Jeder in Deutschland ist krankenversichert, von der Geburt bis zum Tod
  • Keine Beitragsbemessungsgrenze, alle Einkünfte, anteilig
  • Bundesweite Versicherung, nicht Privat
  • Private Versicherungen nur als Zusatz, Altverträge laufen aus, oder können überführt werden
  • Leistungskatalog; Enquete Kommission paritätisch besetzt, alle Stimmberechtigt, dynamisch angepasst
  • Keine Selbstbeteiligung oder Zuzahlungen
  • Abrechung Leistungen, direkt mit der SKV
  • Schiedsstelle, Sozialgerichtsbarkeit

Antragstext

Entwurf für Positionspapier zum BPT und/oder Diskussion mit Projektgruppe (AG/AK) Stand 03.09.2012

  1. Die Piratenpartei Deutschland fordert die Einführung einer Solidarischen Krankenversicherung (SKV).
  2. Versicherungspflichtig; ist jeder Mensch der seinen Lebensmittelpunkt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland hat, im allgemeinen beginnt diese mit der Geburt und endet mit Tod.
  3. Im Ausland lebende Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit können sich freiwillig in der SKV versichern.
  4. Zur Berechnung des Versicherungsbeitrags, werden Alle Einkünfte des Versicherten in voller Höhe herangezogen, der Versicherungsbeitrag wird hieraus anteilig berechnet. Für abhängig Beschäftige teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag.
  5. Private Krankenversicherungen sind nur als Zusatzversicherungen zulässig, bestehende Altverträge können bis zum Vertragsende fortgeführt oder in die SKV übernommen werden.
  6. Der Leistungskatalog der SKV wird durch eine paritätisch besetze Enquete Kommission, bestehend aus Patienten oder deren Vertretungen, Ärzten und Versicherer festgelegt, alle Mitglieder haben volles Stimmrecht.
  7. Der Leistungskatalog ist dynamisch und fortwährend dem aktuellen Stand des Gesundheitswesens anzupassen.
  8. Eine Selbstbeteiligung der Versicherten, für Zuzahlungen oder sonstiges, ist ausgeschlossen.
  9. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt direkt zwischen den Leistungserbringern und der SKV.
  10. Für Streitfälle ist eine Schlichtungsstelle einzurichten, ist die Schlichtung erfolglos kann der Rechtsweg über die Sozialgerichtsbarkeit eingeschlagen werden.

Finanzierung überschlägig

Die Finanzierbarkeit der SKV hat durch die Verbesserung der Einnahmeseite eine Senkung der Beiträge zur Folge, auf Basis der Daten von 2011 werden im alten System 1.075 Mrd. € zur Berechnung herangezogen, in der SKV sind es 1.726,9 Mrd. €, bei den erfolgten Ausgaben von 179,6 Mrd. €, plus den Aufwendungen für die Zuzahlungen von rund 5,25 Mrd, Euro, wäre ein Beitragssatz von ca. 11% möglich, eine entsprechende Kalkulation sollte durch Versicherungsmathematiker erfolgen.

Berechnungsdetails inkl. Zuzahlungen: https://dl.dropbox.com/u/86976133/AK_WF/SKV/SKV%20Finanzierbarkeit%20v0.2.pdf

Quellen:

  • Hinweise zu den Daten von Destatis:
    • Die Zahlen für die Inlandsproduktberechnung sind um die Ausländischen Ein-/Auszahlungen bereinigt.
    • Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen werden über die Ausschüttung an die Anteilseigner und/oder Besitzer, bei diesen zu Einkünften, die auf die SKV anrechenbar sind

Begründung

Die SKV stellt sicher, dass jeder Mensch mit einem deutschen Pass oder der dauerhaft in Deutschland wohnt und arbeitet, krankenversichert ist. Durch die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Anrechnung aller Einkommen eines Versicherten wird sicher gestellt das die Finanzierbarkeit jederzeit gewährleistet ist.

Das aktuelle, vermeintliche Problem das die Krankheitskosten explodieren, ist objektiv nicht vorhanden, schaut man sich die Entwicklung der Krankheitskosten, im Verhältnis zur Entwicklung des BIP an, stellt man fest das die Krankheitskosten und das BIP in Ihrer Entwicklung korrespondieren, ein objektives Problem besteht auf der Einnahmenseite, da aktuell nur die Einkommen aus entgeltlicher Arbeit zur Beitragszahlung herangezogen werden. (Quelle: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Gesundheitswesen/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVI52.pdf )

Die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist solidarisch gerecht, da es sich bei dem Personenkreis mit guten Einkommen, um gut ausgebildete Menschen handelt, die während Ihrer längeren Ausbildung versichert sind und auch entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen, sowie durch die höhere Lebenserwartung auch länger Versicherungsleitungen beziehen werden.

Es ist auch nicht einzusehen warum jemand der mehr verdient, dafür auch noch einen Rabatt bekommen soll, obwohl er es sich leisten kann, das wäre das umgekehrte Prinzip im Vergleich zur Besteuerung.

In der SKV gibt es keinen Mitversicherungen mehr, sondern jeder Versicherte erhält ab Geburt, bzw. Eintritt, ein Lebenslang gültiges Konto, dies sorgt für klare und transparente Zuordnungen.

Die Beschränkung auf eine Bundesweite Versicherungsgesellschaft sorgt für eine vereinfachte Verwaltung sowie eine Kostenersparnis, aktuell werden für die 98 Vorsitzenden der Kassen innerhalb der GKV 13,8 Millionen € an Gehältern gezahlt, zählt man dazu noch je Vorstand zwei Beisitzer mit je 2/3 Gehalt eines Vorsitzenden, ergeben sich weitere Kosten in Höhe von rund 18,4 Millionen €.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verbesserung der Qualität der Versicherungsleistungen, seit 1977 werden die Leistungen in der GKV ständig verringert, dieser Prozess kann durch die Verbesserung der Einnahmen, gestoppt und rückgängig gemacht werden. Auch die Mitbestimmung der Patienten wird durch die SKV verbessert, bisher besitzen die Patienten bzw. deren Vertretungen nur ein Anhörungsrecht aber kein Stimmrecht. im G-BA, gemeinsamer Bundesausschuss, welcher den Leistungskatalog in der GKV festlegt.

Aus wirtschaftlicher Sicht sind Private Krankenversicherungen für die meisten, der dort Versicherten mit hohen finanziellen Risiken im Alter verbunden, von daher sind diese aus Vorsorgegründen als Vollversicherungen abzulehnen.

Die direkte Abrechnung der Leistungen zwischen Leistungserbringern und Versicherung vermeidet Interessenskonflikte bei den Ärztekammern, da es sich bei diesen nur um Standesvertretungen, ähnlich Gewerkschaften handelt, Gewerkschaften machen ja auch nicht das Inkasso der Löhne und Gehälter, für Ihre Mitglieder bei den Arbeitgebern.

LQFB - Initative