Wirtschaftspiraten/Arbeitsstaende/AS-17
Informationen |
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AntragstellerBrax59 aka Axel Braun / AK Wirtschaft und Finanzen NRW Links / Padshttp://piratenpad.de/p/nrw-ak-wifi-Versicherungen StatusBefindet sich in der Finalisierung, Antrag formuliert. TagsKrankenversicherung, gesetzlich, solidarisch, alle Einkünfte, alle Menschen in Deutschland, Beitragsbemessungsgrenze, PKV, Qualitätsverbesserung, Zuzahlung |
Arbeitsstand |
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Einführung einer Solidarischen Krankenversicherung (SKV)Beschreibung
AntragstextEntwurf für Positionspapier zum BPT und/oder Diskussion mit Projektgruppe (AG/AK) Stand 03.09.2012
Finanzierung überschlägig Die Finanzierbarkeit der SKV hat durch die Verbesserung der Einnahmeseite eine Senkung der Beiträge zur Folge, auf Basis der Daten von 2011 werden im alten System 1.075 Mrd. € zur Berechnung herangezogen, in der SKV sind es 1.726,9 Mrd. €, bei den erfolgten Ausgaben von 179,6 Mrd. €, plus den Aufwendungen für die Zuzahlungen von rund 5,25 Mrd, Euro, wäre ein Beitragssatz von ca. 11% möglich, eine entsprechende Kalkulation sollte durch Versicherungsmathematiker erfolgen. Berechnungsdetails inkl. Zuzahlungen: https://dl.dropbox.com/u/86976133/AK_WF/SKV/SKV%20Finanzierbarkeit%20v0.2.pdf Quellen:
BegründungDie SKV stellt sicher, dass jeder Mensch mit einem deutschen Pass oder der dauerhaft in Deutschland wohnt und arbeitet, krankenversichert ist. Durch die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Anrechnung aller Einkommen eines Versicherten wird sicher gestellt das die Finanzierbarkeit jederzeit gewährleistet ist. Das aktuelle, vermeintliche Problem das die Krankheitskosten explodieren, ist objektiv nicht vorhanden, schaut man sich die Entwicklung der Krankheitskosten, im Verhältnis zur Entwicklung des BIP an, stellt man fest das die Krankheitskosten und das BIP in Ihrer Entwicklung korrespondieren, ein objektives Problem besteht auf der Einnahmenseite, da aktuell nur die Einkommen aus entgeltlicher Arbeit zur Beitragszahlung herangezogen werden. (Quelle: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Gesundheitswesen/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVI52.pdf ) Die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist solidarisch gerecht, da es sich bei dem Personenkreis mit guten Einkommen, um gut ausgebildete Menschen handelt, die während Ihrer längeren Ausbildung versichert sind und auch entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen, sowie durch die höhere Lebenserwartung auch länger Versicherungsleitungen beziehen werden. Es ist auch nicht einzusehen warum jemand der mehr verdient, dafür auch noch einen Rabatt bekommen soll, obwohl er es sich leisten kann, das wäre das umgekehrte Prinzip im Vergleich zur Besteuerung. In der SKV gibt es keinen Mitversicherungen mehr, sondern jeder Versicherte erhält ab Geburt, bzw. Eintritt, ein Lebenslang gültiges Konto, dies sorgt für klare und transparente Zuordnungen. Die Beschränkung auf eine Bundesweite Versicherungsgesellschaft sorgt für eine vereinfachte Verwaltung sowie eine Kostenersparnis, aktuell werden für die 98 Vorsitzenden der Kassen innerhalb der GKV 13,8 Millionen € an Gehältern gezahlt, zählt man dazu noch je Vorstand zwei Beisitzer mit je 2/3 Gehalt eines Vorsitzenden, ergeben sich weitere Kosten in Höhe von rund 18,4 Millionen €. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verbesserung der Qualität der Versicherungsleistungen, seit 1977 werden die Leistungen in der GKV ständig verringert, dieser Prozess kann durch die Verbesserung der Einnahmen, gestoppt und rückgängig gemacht werden. Auch die Mitbestimmung der Patienten wird durch die SKV verbessert, bisher besitzen die Patienten bzw. deren Vertretungen nur ein Anhörungsrecht aber kein Stimmrecht. im G-BA, gemeinsamer Bundesausschuss, welcher den Leistungskatalog in der GKV festlegt. Aus wirtschaftlicher Sicht sind Private Krankenversicherungen für die meisten, der dort Versicherten mit hohen finanziellen Risiken im Alter verbunden, von daher sind diese aus Vorsorgegründen als Vollversicherungen abzulehnen. Die direkte Abrechnung der Leistungen zwischen Leistungserbringern und Versicherung vermeidet Interessenskonflikte bei den Ärztekammern, da es sich bei diesen nur um Standesvertretungen, ähnlich Gewerkschaften handelt, Gewerkschaften machen ja auch nicht das Inkasso der Löhne und Gehälter, für Ihre Mitglieder bei den Arbeitgebern. LQFB - Initative |