Wahlprüfsteine/Deutscher Kinderschutzbund
Wahlprüfsteine/Deutscher Kinderschutzbund | |
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von Organisation | Deutscher Kinderschutzbund |
Eingegangen am | 2012/05/03 |
Eingegangen bei | NRW |
Eingegangen via | |
Antwort bis | |
Themengebiete | |
Bearbeiter | TEST aus der LTW NRW 2012 |
Status: | |
StatusänderungAm: | |
Team: | |
Interne Referenz: | |
Typ der Anfrage: |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Misc
- 2 Fragen
- 3 1. Kinderarmut
- 4 2. Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches
- 5 3. Fachberatung bei (sexualisierter) Gewalt
- 5.1 4. Zeuginnenbegleitprogramme für kindliche Opfer
- 5.2 5. Fachberatung/Therapieangebote für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche
- 5.3 6. Prävention als Bestandteil des Regelangebotes
- 5.4 7. Beratungsanspruch der freien Träger
- 5.5 8. BKiSchG I SGB V Das BKiSchG sieht eine intensive Kooperation zwischen allen Akteurinnen und Ak- teuren vor, die im Kontakt zu Kindern stehen. Der Gesundheitsbereich ist bei der Erkennung einer Kindeswohlgefährdung, insbesondere bei Kleinkindern und Säug- lingen, von immenser Bedeutung - sind es doch zumeist Ärztinnen und Ärzte, wel- che die Spuren einer Misshandlung oder Vernachlässigung als Erste entdecken. Dennoch ist der Gesundheitsbereich finanziell nicht beteiligt. So besteht z.B. ein An- spruch auf die Hinzuziehung einer Kinderschutzfachkraft für Medizinerlnnen, dieser wird jedoch finanziell nicht ausgeglichen. Frage: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Gesundheitsbereich stär- ker in Kinderschutzmaßnahmen einzubinden und den Anstoß für eine Beteiligung auf Bundesebene zu geben?
Misc
- Eigenschaften Browser http://wiki.piratenpartei.de/Spezial:Browse?article=Wahlpr%C3%BCfsteine/Deutscher_Kinderschutzbund
- Wahlprüfstein als Semantic Web RDF
Fragen
Datum der Einstellung: 3.5.2012 Deadline: ASAP Mitwirkende: Freigabe durch:
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Hinweise / Kommentare: Ticket #47918
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1. Kinderarmut
Jedes vierte Kind in Nordrhein-Westfalen lebt in einem einkommensarmen Haushalt. Materielle und immaterielle Unterversorgung sowie fehlende Perspektiven prägen die gesamte Lebenssituation dieser Kinder und wirken sich unmittelbar auf den Ent- wicklungs- und Bildungsprozess der Aufvvachsenden aus.
Frage; Welche sozialpolitischen Maßnahmen beabsichtigen Sie zu ergreifen, um die Kin- derarmut und ihre Fo/gen in NRW zu reduzieren und für mehr Chancengleichheit Sorge zu tragen ?
2. Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches
Der Runde Tisch Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich hat Empfehlungen veröffentlicht, welche den Kinderschutz in Form von präventiven, intervenierenden und nachhaltigen Maßnahmen verbessern sollen. lm Rahmen von trägerspezifischen Kinderschutzkonzepten sollen die Sicherung der Rechte, des Kindeswohls und die Förderung der altersgemäßen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im primä- ren Fokus liegen. Die öffentliche Förderung soll von der Vorlage dieser Präventions- und Schutzkonzepte der Träger abhängig gemacht werden.
Fragen:
a) Wie wollen Sie die Handlungsempfehlungen für die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe gegen sexuellen Missbrauch landesweit aufgreifen und umsetzen?
b) Welche konkreten Maßnahmen sind in NRW im Hinblick auf den Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung geplant?
3. Fachberatung bei (sexualisierter) Gewalt
Sexualisierte Gewalt in der Familie und in Institutionen ist weiterhin eine Problematik, die einer intensiven Auseinandersetzung und Handlungsstrategie bedarf. Der Abschlussbericht einer aktuell veröffentlichen Bestandsaufnahme (Sozialwissen- schaftliches Frauenforschungsinstitut Freiburg) weist auf eine Versorgungslücke bei spezialisierten Angeboten hin. Beratungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen zum Schutz und zur Unterstützung von Kindern und erwachsenen Bezugspersonen in Fällen von sexualisierter Gewalt oder Kindesmisshandlungen werden vom Land NRW bisher überwiegend als sogenannte „freiwillige Leistungen“ gefördert. Damit läuft die Finanzierung Gefahr, jährlich ab- hängig von der jeweiligen Haushaltslage zu sein. Schon heute deckt die öffentliche Förderung nur einen Teil der Leistungen, weshalb ein hoher Eigenanteil aufzubrin- gen ist. Dem gegenüber steht ein steigender Bedarf.
Fragen:
a) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um bestehende (Fach-) Bera- tungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen zum Thema sexualisíerte Gewalt und Kin- desmisshandlung und -Vernachlässigung verlässlich, bedarfsdeckend und einzelfal- lunabhängig finanziell, auch über die kommunalen Möglichkeiten hinaus, abzusi- chem?
b) Welche finanzielle Absicherung der spezialisierten Zufluchtstätten für von Gewalt bedrohte und betroffene Mädchen (2. B. sexualisieıte, körperliche, psychische Ge- walt oder Zwangsheirat) ist geplant?
c) lst ein Ausbau an Beratungsangeboten für von sexualisierter Gewalt betroffene Jungen und Männer angedacht?
4. Zeuginnenbegleitprogramme für kindliche Opfer
Die öffentliche Diskussion zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und die in den Medien dokumentierten Fälle von Kindesmisshandlungen haben zu einer verstärkten Aufmerksamkeit bezüglich der notwendigen Verbesserung von Kinderschutzmaß- nahmen geführt. In diesem Kontext wurde die Einschaltung der Strafverfolgungsbe- hörden als notwendige lnten/ention von Institutionen gefordert. Wenig diskutiert wur- de demgegenüber die Frage, welche Unterstützung kindliche Opfer und ihre Angehö- rigen nach einer Anzeige erhalten, wer sie durch die oftmals schwierigen Verfahren begleitet und wie sie auf die belastende Situation vorbereitet werden. Zeuglnnenbe- gleitprogramme für kindliche Opfer gibt es in NRW bisher nur an wenigen Orten. Be- ratungen und Begleitungen im Verlauf einer Anzeige sind abhängig vom Wohnort und von der jeweiligen personellen und finanziellen Kapazität der örtlichen Opferhil- feeinrichtungen. lm Sinne einer besseren Strafverfolgung und zur Vermeidung se- kundärer Traumatislerungen sollte ein solches Hilfsangebot als Standardleistung flä- chendeckend in NRW garantiert werden. Eine gesetzliche Verankerung der psycho- sozialen Prozessbegleitung als Pflichtaufgabe und die Entwicklung von Qualitäts- standards. wie sie in Österreich bereits etabliert sind, sollte darüber hinaus vom Land NRW unterstützt werden.
Frage: Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die psychosoziale Begleitung von Op- ferzeuglnnen, insbesondere kindlicher Opfer in Straf- und Zivilverfahren durch Zeu- glnnenbegleitprogramme in Gerichtsverfahren zu etablieren?
5. Fachberatung/Therapieangebote für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche
Die Enquete-Kommission des Landes NRW wies im Jahr 2010 in ihrem Vorschlag 28 „Ambulante Angebote für jugendliche Sexualstraftäter“ auf die Unterversorgung ju- gendlicher Sexualstraftäter im niederschwelligen ambulanten Bereich wie auch im stationären Bereich hin und betonte einstimmig und fraktionsübergreifend den Bedarf an spezialisierten Einrichtungen und spezialisiert ausgebildetem Personal'. Noch immer besteht ein besonderer Mangel an spezifischen Angeboten für sexuell über- griffige Kinder und Jugendliche mit Lern- und geistigen Behinderungen, Mädchen, Jungen und Heranwachsende mit einem besonderen Förderungsbedarf und sexuell übergritfige Mädchen.
Frage: Inwieweit wollen Sie flächendeckende und bedarfsgerechte Beratungs- und Therapiestellen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche gewährleisten?
6. Prävention als Bestandteil des Regelangebotes
Das Thema Gewaltprävention ist an Schulen bekannt und wird im Rahmen von Pro- jekten, in Streitschlichterprogrammen oder Peerkonzepten umgesetzt. Die Präventi- on sexualisierter Gewalt und häuslicher Gewalt wird in Schulen in den letzten Jahren und infolge der öffentlichen Debatten um Missbrauch in Institutionen verstärkt thema- tisiert. Hier werden aber oftmals nur vereinzelte Programme, Projekte oder Veran- staltungen angeboten. Dies ist oftmals abhängig vom Engagement einzelner Lehre- rlnnen oder Eltern sowie der finanziellen Ressourcen derjeweiligen Förden/ereine.
Frage: We/che Aktivitäten planen Sie, um Präventionsangebote zur Verhinderung von Gewalt gegen Mädchen und Jungen als Standardangebote an Schulen, Interna- ten, Heimen, Kindergärten, Vereinen, etc. zu verankern?
7. Beratungsanspruch der freien Träger
ln SGB Vlll §8b BKiSchG wird der Anspruch von Trägern der Kinder- und Jugendhil- fe auf Beratung gegenüber ihrem Landesjugendamt festgelegt. Dieser Beratungsauf- trag kann jedoch mit den vorhandenen Kapazitäten von dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe bislang nicht ausreichend umgesetzt werden.
Frage: Inwieweit wollen Sie für einen Ausgleich der Diskrepanz von Bedarf und Nachfrage und für eine verglelchbarere Praxis in den Kommunen in NRW sorgen?
8. BKiSchG I SGB V Das BKiSchG sieht eine intensive Kooperation zwischen allen Akteurinnen und Ak- teuren vor, die im Kontakt zu Kindern stehen. Der Gesundheitsbereich ist bei der Erkennung einer Kindeswohlgefährdung, insbesondere bei Kleinkindern und Säug- lingen, von immenser Bedeutung - sind es doch zumeist Ärztinnen und Ärzte, wel- che die Spuren einer Misshandlung oder Vernachlässigung als Erste entdecken. Dennoch ist der Gesundheitsbereich finanziell nicht beteiligt. So besteht z.B. ein An- spruch auf die Hinzuziehung einer Kinderschutzfachkraft für Medizinerlnnen, dieser wird jedoch finanziell nicht ausgeglichen. Frage: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Gesundheitsbereich stär- ker in Kinderschutzmaßnahmen einzubinden und den Anstoß für eine Beteiligung auf Bundesebene zu geben?
Frage:
8. BKiSchG I SGB V Das BKiSchG sieht eine intensive Kooperation zwischen allen Akteurinnen und Ak- teuren vor, die im Kontakt zu Kindern stehen. Der Gesundheitsbereich ist bei der Erkennung einer Kindeswohlgefährdung, insbesondere bei Kleinkindern und Säug- lingen, von immenser Bedeutung - sind es doch zumeist Ärztinnen und Ärzte, wel- che die Spuren einer Misshandlung oder Vernachlässigung als Erste entdecken. Dennoch ist der Gesundheitsbereich finanziell nicht beteiligt. So besteht z.B. ein An- spruch auf die Hinzuziehung einer Kinderschutzfachkraft für Medizinerlnnen, dieser wird jedoch finanziell nicht ausgeglichen. Frage: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Gesundheitsbereich stär- ker in Kinderschutzmaßnahmen einzubinden und den Anstoß für eine Beteiligung auf Bundesebene zu geben?
9. Ombudschaft und Ombudstellen
Die Bedeutung unabhängiger Beschwerdestellen bzw. Ombudschaften zur Stärkung der Rechte von Leistungsberechtigten undloder von Kindern und Jugendlichen wird fachlich nicht bestritten. Das Ergebnis verschiedener Runder Tische und Gutachten bestätigen diese Aussagez. Weitestgehend unbeantwortet sind in NRW Fragen nach dem Aufgabenspektrum, dem rechtlichen Rahmen und der Organisation solcher Stellen. Besonders wichtig ist dies vor dem Hintergrund, dass die meisten der Betrof- fenen nicht ausreichend über ihre Rechte in Kenntnis gesetzt sind oder nicht die nö- tigen emotionalen und finanziellen Ressourcen haben um die Einhaltung ihrer Rech- te einfordern zu können.
Frage: Wollen Sie den Auf- und Ausbau von Ombudstellen mit finanziellen Mitteln sowie mit Konzepten und Ideen langfristig unterstützen?
10.lnk|usion
Die uneingeschränkte Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bun- desebene war das Signal zur Umsetzung der vollen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung - betroffen sind rund 14% aller in NRW lebenden Menschen. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW veröffentlichte im März 2011 den Zwischenbericht zur Vorbereitung des Aktionsplans „Eine Gesell- schaft für alle - NRW inklusiv“. In besagtem Bericht wurde der Wille geäußert, den Aktionsplan bis Sommer 2011 fertig zu stellen. Ein Jahr später liegt dieser immer noch nicht vor.
Frage: Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die Fertigstellung und Umset- zung des Aktionsplans voranzutreiben?
11.Revisi0n des KiBiZ
Die Verabschiedung des 1. KiBiZ-Änderungsgesetzes leitete die Grundrevision des KiBiZ in NRW ein, um u.a. Kinder im U3-Bereich besser fördern zu können, Eltern mehr Mitwirkungsrechte zuzugestehen und Familienzentren finanziell zu stärken. Das Finanzierungssystem wurde mit der Gesetzesänderung in seiner Struktur noch nicht verändert - dies sollte in einem zweiten Änderungsgesetz geschehen.
Frage: Wie planen Sie die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die Revision des KiBiZ ?