Wahlordnung Aufstellungversammlung Herne

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Wahlordnung Aufstellungsversammlung für die Kommunalwahl 2020 des VKV Herne am 30.Mai 2020


§ 1 Grundsätze


(1) Wahlen finden, mit Ausnahme der Versammlungsämter und der Vertrauenspersonen, geheim statt.(2) Stimmen sind gültig, wenn der Wählerwille zweifelsfrei erkennbar ist.(3) Eine Kandidatin/Ein Kandidat ist stets nur dann gewählt, wenn er von mehr als der Hälfte der anwesenden Personen gewählt wurde. Ungültige Stimmen zählen hierbei nicht mit.(4) Bei Stimmgleichheit zwischen zwei Kandidaten entscheidet eine Stichwahl.(5) Abstimmungen werden grundsätzlich offen durchgeführt. Abstimmungen werden grundsätzlich mit einer relativen Mehrheit entschieden.


§ 2 Wahl zu den Versammlungsämtern


(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Versammlung ist berechtigt, Vorschläge zu Versammlungsämtern zu unterbreiten.(2) Wählbar zu Versammlungsämtern ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.(3) Versammlungsämter werden per Handzeichen gewählt. Stehen lediglich so viele Personen zur Wahl, wie auch gewählt werden können, so werden die Versammlungsämter per Akklamation gewählt. Jedes Mitglied der Versammlung kann eine geheime Wahl beantragen.(4) Gewählt ist, wer die meisten Ja-Stimmen und mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat.


§ 3 Wählbarkeit


Vorgeschlagen werden kann nur eine anwesende Person, die das passive Wahlrecht für die Kommunalwahl besitzt. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.


§ 4 Vorschlagsrecht


(1) Jede/r Teilnehmer/in der Versammlung hat das Recht, Personen, welche im Sinne des §3 wählbar sind, zur Wahl vorzuschlagen.(2) Man kann sich auch selbst vorschlagen.


§ 5 Vorstellung


(1) Die Vorgeschlagenen erhalten Gelegenheit, sich und ihr Programm in angemessener Zeit der Versammlung mündlich vorzustellen. Die Vortragszeit ist auf maximal 5 Minuten beschränkt.(2) Die Reihenfolge der Vorstellung erfolgt bei mehr als einem Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens und des Vornamens.(3) Die Versammlungsleitung fragt sodann, ob es Fragen an einzelne Kandidierende gibt. Fragen sind an einen einzelnen Kandidierenden zu richten.


§ 6 Wahlmodus


(1) Es wird in geheimer Wahl gewählt.(2)Der Stimmzettel enthält die vollständigen Namen aller Kandidat/innen, sowie die Möglichkeit, mit Ja oder Nein zu stimmen.(3)Ein Stimmzettel ist gültig, wenn der Wählerwille vollständig und eindeutig erkennbar ist. Ist er nur teilweise erkennbar, so ist der Zettel ungültig. Leere Stimmzettel sind gültige Stimmzettel und zählen als Nein-Stimme für alle Kandidaten.(4) Gewählt ist, wera) die meisten Stimmen auf sich vereint und b) auf mehr als der Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmzettel eine JA-Stimme erhalten hat(5)Erreicht im ersten Wahlgang keine Kandidatin/kein Kandidat das nötige Quorum, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt. Die Wahlleitung fragt hierfür die Kandidierenden, ob sie für einen weiteren Wahlgang zur Verfügung stehen. Es werden keine weiteren Vorschläge für die Wahl zugelassen. Im zweiten Wahlgang zugelassen sind die beiden Kandidat/innen mit der höchsten Anzahl an JA-Stimmen des ersten Wahlgangs. Haben mehr als zwei Kandidat/innen die höchste Anzahl der JA-Stimmen sind alle mit der gleichen Anzahl an JA-Stimmen für den zweiten Wahlgang zugelassen. Gewählt ist im zweiten Wahlgang, wer die meisten JA-Stimmen auf sich vereint. Ist auch nach einem zweiten Wahlgang keine eindeutige Entscheidung gefallen, entscheidet das von der Wahlleitung zu ziehende LOS zwischen den stimmgleichen Kandidat/innen. Kommt eine zweite Wahl durch Verzicht aller Kandidat/innen nicht zustande, gilt diese als gescheitert. Es muss eine Neuwahl erfolgen.(6) Die Wahlen für die 27 Wahlbezirke kann auch im Blockverfahren erfolgen, falls die Mehrheit der Versammlung dies beschließt. Die Direktkandidaten müssen dafür nicht vor Ort sein, wenn Sie vorher die Zustimmungserklärung unterschrieben haben. (7)Bei den Wahlen für die Reserveliste/Bezirksvertretungen werden die Positionen nach nummerischer Reihenfolge gewählt beginnend mit eins. Danach folgt zwei und drei usw.


§7 Wahlniederschrift

(1) Die Wahlleitung, oder ein von dieser beauftragte/r, schreibt für die Aufstellungsversammlung eine Wahlniederschrift.(2) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche a) Wahlverfahren b) Kandidaten c) Anzahl der Teilnehmer d) Anzahl der abgegeben, gültigen und ungültigen Stimmene) Anzahl der Stimmen; die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden f) Ergebnis des Wahlgang g) Annahme der Wahl durch den gewählten Kandidatenbeinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung, den Wahlhelfern und ggf. den Zeugen zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.

§ 8 Gültigkeit

Diese Wahlordnung gilt für die Aufstellungsversammlung der Herner Piratenpartei am 30.05.2020.