Wahlen/Land

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Wahlen in den Bundesländern

Auf Länderebene wird immer eine Landesvertretung gewählt und je nach Land Vertreter*innen der verschiedenen Untergliederungen. Elemente der direkten Demokratie sind auf Länderebene in der Regel Volksentscheide und auf Kommunalebene Bürgerentscheide. Diese müssen durch ein entsprechendes Begehren (Unterschriften sammeln) vorbereitet werden. Dafür gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regeln. So darf die Unterschriftensammlung in einigen Bundesländern nicht auf der Straße, sondern nur in Amtsstuben durchgeführt werden.

Da die weitere Untergliederung der Länder und deren Gesetzgebung Ländersache ist, werden die jeweiligen Fragen bei dem jeweiligen Bundesland behandelt. Die verfassungsmäßige Ordnung in den deutschen Bundesländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des deutschen Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Dies ist in Artikel 28 Absatz 1 GG so geregelt.

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