Wahlen/Bund/Hinweise/Sitzverteilung
Ausgehend von:
- Anzahl Wähler wie 2009 [1]
- Keine "Überraschungen" (Überhangmandate, direkt gewählte Parteilose, etc)
- Keine Wahlreform
Bei Wahlbeteiligungen [2] (nach Bundesland) wie (2005), [2009] oder bei gleichmäßiger Verteilung, ergeben sich die folgenden Anzahlen an Sitzen pro Bundesland:
- Bremen: (5) [5] 5
- Rheinland-Pfalz: (29) [29] 29
- Berlin: (24) [24] 24
- Bayern: (90) [91] 90
- Brandenburg: (19) [19] 20
- Hamburg: (11) [12] 12
- Schleswig-Holstein: (22) [22] 21
- Sachsen: (33) [31] 34
- Thüringen: (18) [17] 18
- Hessen: (43) [44] 42
- Saarland: (8) [8] 8
- Niedersachsen: (60) [61] 59
- Sachsen-Anhalt: (18) [16] 19
- Baden-Württemberg: (75) [76] 74
- Mecklenburg-Vorpommern: (12) [12] 13
- Nordrhein-Westfalen: (131) [131] 130
Entsprechend lässt sich die Anzahl der "zu erwartenden" Bundestagsmandate berechnen. Geht im Zweifelsfall von "Anzahl der Mandate im Land * Prozentsatz für Partei" aus. Dann noch Sicherheitsmarge (Sitze mindestens verdoppeln und so). Berechnungen für unterschiedliche Wahlergebnisse ließen sich schon machen. Sagt mir nur für welche ;) Machen wir uns nichts vor, ein wichtiger Indikator sind die 5% , den das sind die "sicheren" Listenplätze. [1] http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/presse/11Wahlberechtigte_Laender.html [2] http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/veroeffentlichungen/engueltige/voetab1_2.pdf