Vorschlag zur Sicherung des Grundgesetzes vor den Regierenden
Inhaltsverzeichnis
Vorschlag zur Sicherung des Grundgesetzes vor den Regierenden
Das Grundgesetz ist ein Vertrag zwischen den "Beherrschten" und den "Regierenden". Da wir in einer Demokratie leben sollten die Regierenden die Meinung des Volkes in einer gewissen Art und Weiße widerspiegeln. Die Verfassung, unser Grundgesetz, ist die Grundlage unserer Fügung und Akzeptanz in das Rechtssystem. Zwar wurde nie über das Grundgesetz vom Deutschen Volk abgestimmt, jedoch hat es in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz gewonnen, da es die Grundrechte der Menschen in Deutschland schützt, oft gegen die Beschlüsse des Bundestages und Bundesrates.
Jedoch kann der Staatsvertrag einseitig verändert werden. Zwar schützt das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz, aber auch nur solange es Konflikte mit bestehenden Grundgesetzen gibt. Wird also die Verfassung geändert, so gleicht dies einem neuen Vertrag zwischen Volk und Regierung. Eine Einseitige Vertragsänderung ist in der Regel im Geschäftsleben nicht möglich (außer zuvor so im Vertrag festgehalten), so sollte dies auch auf Politischer Ebene gelten. Ziel
- Zum Schutz der Demokratie soll dass Volk generell über Grundgesetzänderungen die vom Bundestag beschlossen wurden abstimmen dürfen.
Durchsetzung
- Alternativ ähnliches erarbeiten für das Parteiprogramm.
Diskussion
Das Argument, dass Deutschland eh keine Verfassung besitzt und Früher oder Später eine echte erarbeiten müsste und nun der falsche Zeitpunkt, sehe ich nicht so, da lediglich ein Zusätzlicher Artikel eingefügt werden sollte, um zu verhindern, dass das Grundgesetz geschwächt werden kann. Dies sollte bis zum Tage einer echten Verfassung eine Verbesserung des IST-Zustandes sein.
Petitionsentwurf
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass über jede Grundgesetzänderung das Volk automatisch befragt werden muss.
Begründung
Das Grundgesetzt, welches seit 1949 in Kraft ist und die Grundrechte, Freiheit und Demokratie der Bürger schützt, muss vor einer Einseitigen Änderung durch den Bundestag und Bundesrat geschützt werden. Das Grundgesetz ist der Vertrag der die Grundregeln unseres Zusammenlebens regelt, sowohl zwischen den Bürger als auch zwischen Bürger und Staat. Eine Einseitige Vertragsänderung durch die "Regierungen und Parteispitzen" beziehungsweise einer zwei Drittel Mehrheit durch die Parlamentariern des Bundestages entspricht nicht dem Ideal eines Rechtsstaates, da der Bürger keine Einspruchsrecht besitzt und sozusagen "schutzlos" der Vertragsveränderung ausgeliefert ist. Im Geschäftsleben ist eine Vertragsveränderung in der Regel zwischen den Vertragspartner nicht ohne Weiteres möglich. Das Argument, der Wähler habe schließlich das letzte Wort und wolle die Grundgesetzesänderung, da er diese Parteien und Personen gewählt habe, kann aber keine demokratische Legitimation hierfür sein, denn die Parteien und Personen müssen sich nicht an "Wahlkampfversprechen" halten bzw. über zukünftige Ereignisse die politisches Handeln im Sinne einer Grundgesetzesänderung erfordern , kann der Wähler keine Erkenntnis besitzen zum Zeitpunkt der Stimmabgabe.
Der Grundgesetz Artikel 1 (2) "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." ruft auf, dass der mündige Staatsbürger die Würde erhalten sollte über sein Schicksal mitentscheiden zu dürfen, alles andere wäre eine Einschränkung seiner Würde.. Außerdem spricht Artikel 20 (2) " Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." für die Direkt Demokratische Legitimation von Grundgesetzänderungen, da erstens alles Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll und dort nicht Interessen Vertreter genannt sind und zweitens, explizit dem Bürger auch ein Recht auf Abstimmungen gewährt wird.
Grundgesetzesänderungen können ein große Veränderung für das Leben aller Deutschen bedeuten, deswegen sollten die Staatsbürger ein Stimmrecht erhalten über Grundgesetzänderung mitzuentscheiden und nicht als unemanzipierte Menschen degradiert werden und so zu simplen Faktoren verkommen die in einem Staat leben müssen der Ihnen nur alle vier Jahre die Möglichkeit gibt einen Vertreter für ihre Angelegenheiten zu bestimmen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Grundgesetz:http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
- Petitonsformular: https://epetitionen.bundestag.de/files/PetitionsformularOff.pdf
- Petitionsquorum: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/Docs/Quorum.pdf