Vorlage:ZFdG

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ZFdG § {{{1}}}

Benutzung

Um diese Vorlage in eine Seite einzubinden, musst du nur

Kopiervorlage          {{ZFdG|Parameter}}

in die entsprechende Seite eintragen. Mehr dazu in der Hilfe Vorlage.

Erklärung

Diese Vorlage erleichtert die Handhabe/Erreichbarkeit von Gesetzestexten des Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG) im Wiki.
Durch den eingebauten Link zu www.gesetze-im-internet.de/zfdg kann ein Paragraph des Zollfahndungsdienstgesetz direkt verlinkt werden und der Text ist sofort verfügbar.
Achtung: Das Gesetz wurde in wesentlichen Teilen durch das BKATerrorG geändert          Aktuell - BKATerrorG - www.buzer.de

Beispiel:          {{ZFdG|__37}}          ergibt          ZFdG § __37

wobei als Parameter die folgende Auswahl möglich ist:

  1. index                    Inhaltsverzeichnis
  2. __1          bis          __47.

Ersteller

Diese Vorlage wurde von Wiskyhotel erstellt.

Bezüge

Diese Vorlage verwendet keine Vorlagen als Vorgabe.
Diese Vorlage verwendet keine Medien als Vorlage.

Benutzer

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