Vorlage:KWG

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KWG § {{{1}}}

Benutzung

Um diese Vorlage in eine Seite einzubinden, musst du nur

Kopiervorlage          {{KWG|Parameter}}

in die entsprechende Seite eintragen. Mehr dazu in der Hilfe Vorlage.

Erklärung

Diese Vorlage erleichtert die Handhabe/Erreichbarkeit von Gesetzestexten über das Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) im Wiki.
Durch den eingebauten Link zu www.gesetze-im-internet.de/KWG kann ein Paragraph des KWG direkt verlinkt werden und der Text ist sofort verfügbar.

Beispiel:          {{KWG|__5}}          ergibt          KWG § __5

wobei als Parameter die folgende Auswahl möglich ist:

  1. index                                        Inhaltsverzeichnis
  2. __1          bis          __65          inkl. der Artikel __1a oder __1b.

die ohne Zusätze, Punkt oder Komma verwendet werden dürfen.

Ersteller

Diese Vorlage wurde von Wiskyhotel erstellt.

Bezüge

Diese Vorlage verwendet keine Vorlagen als Vorgabe.
Diese Vorlage verwendet keine Medien als Vorlage.

Benutzer

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