Vorlage:Führerschein2013/Beispiele/Einführung Inhaltlich
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Das Führerscheinrecht hat ein grundlegendes Prinzip: Bestandsschutz. Das heißt, dass man den Umfang der Fahrzeuge, die man mit einem einmal erlangten Führerschein fahren darf, i.d.R. nicht mehr verliert. Da aber die Definition der Führerscheinklassen hin und wieder geändert wird, ist das Thema mittlerweile recht unübersichtlich geworden.
Diese Vorlage versucht eine möglichst einfache Hilfe bei der Eingabe im Piratenprofil zu bieten und dabei eine möglichst aussagefähige automatische Kategorisierung der Benutzerseiten zu generieren um mögliche Fahrer für Werbefahrzeuge oder Aktionen finden zu können.
Außerdem werden die mittlerweile recht unübersichtlichen Schlüsselzahlen durch fiktive Führerscheinklassen (z.B. A1- anstatt A1 mit Schlüsselzahl 79.03 und 79.04) ersetzt.
Vorgehensweise zur Eintragung im Piratenprofil
Gemeinsame Hinweise
- Die Vorlage ermittelt automatisch alle relevanten Führerscheinklassen. Es werden sowohl Abhängigkeiten (z.B. um C zu machen benötigt man vorher B) als auch Einschlüsse (z.B. mit B erhält man auch L) berücksichtigt.
- Schlüsselzahlen (Spalte 12) sind i.d.R. nicht zu beachten. Ausnahmen werden in den verschiedenen Fällen erläutert.
- Ein * markiert Klassen, die bis zum 18.01.2013 erworben wurden.
- Die Eintragung erfolgt im Parameter "führerschein" der Vorlage:Piratenprofil auf deiner Benutzerseite, z.B.
| führerschein = B*, A1*
- Unten ist eine ausführliche Tabelle mit Eingabebeispielen und deren Auswirkung dargestellt.
Fall 1: Kartenführerschein der nach dem 18.01.2013 erstellt wurde
- Trage einfach die Klassen in den Parameter "führerschein" ein, die auf deinem Führerschein vermerkt sind. Bei Klassen die in der Spalte 10 ein Datum bis zum 18.01.2012 enthalten ist zusätzlich noch ein * anzuhängen, z.B. B*
Fall 2: Kartenführerschein der zwischen dem 1.1.1999 und dem 18.01.2013 erstellt wurde
- Trage einfach die Klassen ein, die auf deinem Führerschein vermerkt sind. Allen Klassen ist noch ein * anzuhängen, z.B. B*
- Achtung: In den Kartenversionen 2002 bis 2012 teilten sich die Klassen T und S eine Zeile ("T/S") und mit der Schlüsselzahl 181 wird angezeigt, dass du nur die Klasse S hast.
- Achtung: Steht in der Spalte 12 "79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)" handelt es sich dabei um die Klasse CE79, die aus einer Übergangsregelung der alten Klasse 3 resultiert. Trage das nicht als CE sondern als CE79 ein.
Fall 3: Bisher nicht umgetauschte Führerscheine bis 1998
- Für die noch älteren Führerscheine besteht keine sinnvolle Möglichkeit die verschiedenen Übergangsregeln der Anlage 3 FeV abzubilden. Hier musst du selbst schauen welche der heutigen Führerscheinklassen du hättest falls du den Führerschein heute in das Kartenformat umtauschen würdest (und was spätestens 2033 zu geschehen hat)
- Standardfall Klasse 3: Es ist nur CE79 einzutragen.
Ausführlicher Überblick über die aktuelle Rechtslage (nur für Interessierte)
Zum 19.01.2013 gab es einige Änderungen:
- Das Führerscheindokument (nicht die Fahrerlaubnis selbst) ist nun auf 15 Jahre beschränkt. Alte Führerscheine (egal ob bis 1998 oder 2012) müssen spätestens 2033 umgetauscht werden. Wer aus anderen Gründen bereits früher umtauschen muss (z.B. alle 5 Jahre für C/CE/D/DE) bekommt die neue Dokumentenform entsprechend früher.
- Abschaffung der Klassen M (z.B. kleine Roller bis 45 km/h) und S, welche durch AM (bis 45 km/h egal wie viele Räder) wurden.
- Einführung der Klasse A2. Bisherige A (beschränkt) können sofort über den weitergehenden Umfang der A2 verfügen (bis 35 statt 25 kW) und zusätzlich (wie bisher schon) nach Ablauf von 2 Jahren automatisch auf A übergehen.
- Umdefinition der Klasse B in nur noch vierrädrige Fahrzeuge. Trikes sind nun in den Klassen A1 bzw. A eingeschlossen und dürfen (für Neuerwerber der Klassen A1 bzw. A) nicht mehr mit Anhänger gefahren werden. Es gibt eine sehr unschöne Methode dies im Führerschein darzustellen. Altinhaber der Klasse B bekommen nun jeweils A1 und A mit den Schlüsselzahlen 79.03 (..nur dreirädrig..) und 79.04 (..dafür aber mit Anhänger bis 750kg..) eingetragen. Dargestellt wird das im Wiki über die Klassenkategorien A1- und A-.
- In der Klasse A1 wurde ein maximales Leistungsgewicht eingeführt. Altinhaber sind über die Schlüsselzahl 79.05 davon befreit. Im Wiki wird das nun als A+ dargestellt.
- Vereinfachung der Anhängerregelung insbesondere im Bereich B/BE auch mit positiver Wirkung für Altinhaber:
- B (sowie C1, C, D1 und D) dürfen - wie bisher schon - Anhänger bis 750kg mitführen.
- Unabhängig vom Verhältnis von Zugfahrzeug (maximal 3.500kg) und Anhänger nun auch bis zur Maximalsumme von 3.500kg, z.B. Zugfahrzeug 1.000kg und Anhänger 1.500kg.
- Mit der neuen "Klasse" B96 beträgt die Maximalsumme 4.250kg.
- Neuinhaber der Klasse BE dürfen maximal 3.500kg für Zugfahrzeug und 3.500kg für Anhänger erreichen.
- Altinhaber der Klasse BE dürfen weiterhin auch Anänger über 3.500kg ziehen. Hierfür wurde die Schlüsselzahl 79.06 eingeführt. Dargestellt wird das bei uns als Klasse BE+.