Vorlage:EStDV

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EStG § {{{1}}}

Benutzung

Um diese Vorlage in eine Seite einzubinden, musst du nur

Kopiervorlage          {{EStDV|Parameter}}

in die entsprechende Seite eintragen. Mehr dazu in der Hilfe Vorlage.

Erklärung

Diese Vorlage erleichtert die Handhabe/Erreichbarkeit von Gesetzestexten der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) im Wiki.
Durch den eingebauten Link zu www.gesetze-im-internet.de/EStDV kann ein Paragraph des EStDV direkt verlinkt werden und der Text ist sofort verfügbar.

Beispiel:          {{EStDV|inhalts_bersicht}}          ergibt          EStG § inhalts_bersicht

wobei als Parameter die folgende Auswahl möglich ist:

  1. inhalts_bersicht                    Inhaltsverzeichnis
  2. art__1          bis          __85        inkl. der Artikel __8a, __8b, __8b usw.
  3. anlagen_1_bis_4_96                              -- entfallen --
  4. anlage_5_97                              Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über Tage im Sinne des § 81 Abs. 3
  5. anlage_6_98                              Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 2

EStG § __52

Ersteller

Diese Vorlage wurde von Wiskyhotel erstellt.

Bezüge

Diese Vorlage verwendet keine Vorlagen als Vorgabe.
Diese Vorlage verwendet keine Medien als Vorlage.

Benutzer

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