Vorlage:BKAG

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BKAG_97 § {{{1}}}

Benutzung

Um diese Vorlage in eine Seite einzubinden, musst du nur

Kopiervorlage          {{BKAG|Parameter}}

in die entsprechende Seite eintragen. Mehr dazu in der Hilfe Vorlage.

Erklärung

Diese Vorlage erleichtert die Handhabe/Erreichbarkeit von Gesetzestexten des Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Artikel 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG) im Wiki.
Durch den eingebauten Link zu www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997 kann ein Paragraph des BGA-Gesetzes (97) direkt verlinkt werden und der Text ist sofort verfügbar.
Achtung: Das Gesetz wurde in wesentlichen Teilen durch das BKATerrorG geändert          Aktuell - BKATerrorG - www.buzer.de

Beispiel:          {{BKAG|__37}}          ergibt          BKAG_97 § __37

wobei als Parameter die folgende Auswahl möglich ist:

  1. index                    Inhaltsverzeichnis
  2. __1          bis          __38.

Ersteller

Diese Vorlage wurde von Wiskyhotel erstellt.

Bezüge

Diese Vorlage verwendet keine Vorlagen als Vorgabe.
Diese Vorlage verwendet keine Medien als Vorlage.

Benutzer

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