Vorlage:BKAG
Benutzung
Um diese Vorlage in eine Seite einzubinden, musst du nur
Kopiervorlage {{BKAG|Parameter}}
in die entsprechende Seite eintragen. Mehr dazu in der Hilfe Vorlage.
Erklärung
Diese Vorlage erleichtert die Handhabe/Erreichbarkeit von Gesetzestexten des Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Artikel 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG) im Wiki.
Durch den eingebauten Link zu www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997 kann ein Paragraph des BGA-Gesetzes (97) direkt verlinkt werden und der Text ist sofort verfügbar.
Achtung: Das Gesetz wurde in wesentlichen Teilen durch das BKATerrorG geändert Aktuell - BKATerrorG - www.buzer.de
Beispiel: {{BKAG|__37}} ergibt BKAG_97 § __37
wobei als Parameter die folgende Auswahl möglich ist:
- index Inhaltsverzeichnis
- __1 bis __38.
Ersteller
Diese Vorlage wurde von Wiskyhotel erstellt.
Bezüge
Diese Vorlage verwendet keine Vorlagen als Vorgabe.
Diese Vorlage verwendet keine Medien als Vorlage.