Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate in Würzburg
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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate
- Wo: Überall, aber so dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird, insbesondere keine Gefährdung oder Behinderung des Fußgänger- oder Straßenverkehrs.
- Spezielle Auflagen: Es müssen sogenannte "Dreiecks-Ständer" verwendet werden (Werden nicht gestellt)!!! Nicht an folgenden Orten: Brücken, Bundes- und Kreisstraßen, Bauzäune, Bäume, Verkehrszeichen, Masten von Signalanlagen (Ampeln), im Bereich von Verkehrsinseln, auf Mittelstreifen, im Einmündung- und Kreuzungsbereich, auf Gehwegen wenn weniger als 1,50m Breite verbleibt, auf Radwegen, unmittelbar vor Zebrastreifen
- Antrag notwendig: Ab dem 2.8.2009 darf ohne Genehmigung aufgestellt werden
- Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, spätestens am 3. Tag nach der Wahl.